Strom bei DREWAG: Tarife im Vergleich
DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH
Friedrich-List-Platz 2
01069 Dresden
Stromtarife der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH
Mit ihren Stromtarifen richtet sich die DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH sowohl an private Haushalte als auch an Unternehmen. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich wahlweise mit gewöhnlichen Haushalts- beziehungsweise Gewerbestrom beliefern lassen oder sich für einen Ökostromtarif entscheiden. Die klassischen Tarife fallen in der Regel etwas günstiger aus. Dafür beinhaltet der Strommix hier auch Energie aus fossilen Brennstoffen (Kohle sowie Erdgas) und Atomkraft.
Fällt Ihre Wahl dagegen auf Ökostrom, beliefert Sie die DREWAG ausschließlich mit grüner Energie, die in der Regel aus Wasserkraft stammt. Da sich der Energiemix komplett aus regenerativen Quellen zusammensetzt, belastet die Stromerzeugung die Umwelt weder durch klimaschädliche Kohlenstoffdioxid-Emissionen noch durch Atommüll. Die Ökostromtarife des Anbieters werden jährlich vom TÜV SÜD zertifiziert. Das Siegel bestätigt, dass der gelieferte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt.
Besonderer Hinweis: Neben Haushaltsstrom umfasst die Produktpalette der DREWAG auch Tarife für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen sowie Ladestrom.
Erstlaufzeiten und Kündigungsfristen der DREWAG-Stromtarife Die vertragliche Mindestlaufzeit hängt vom gewählten Tarif ab. In manchen Fällen laufen die Stromverträge bis zum Ende desselben oder des darauffolgenden Jahres. Entsprechende Verträge weisen also eine Erstlaufzeit von bis zu 12 oder 24 Monaten auf. Darüber hinaus beinhaltet das Produktportfolio auch Tarife ohne Mindestlaufzeit, die sich wie der Grundversorgungstarif jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist kündigen lassen. Für die übrigen Stromangebote gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von sechs Wochen.
Beinhalten DREWAG-Stromverträge eine Preisgarantie?
Tarife mit Mindestvertragslaufzeit hat die DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH mit einer eingeschränkten Preisgarantie ausgestattet, welche die komplette Erstlaufzeit abdeckt. Je nach Stromtarif gilt das Garantieversprechen demzufolge über einen Zeitraum von bis zu 12 oder sogar bis zu 24 Monaten. Abgesehen von Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Kostenkomponenten erstreckt sich die Garantie auf sämtliche Preisbestandteile.