Strom bei badenova: Tarife im Vergleich
badenova Energie GmbH
Tullastraße 61
79108 Freiburg
Stromtarife der badenova AG & Co. KG
Der Stromlieferant bietet Privat- und Geschäftsleuten unterschiedliche Tarife an, versorgt diese jedoch stets mit grüner Energie. Der Ökostrom stammt komplett aus regenerativen Quellen, in der Regel aus Wasserkraft. Die Erzeugungsanlagen befinden sich größtenteils in Deutschland, Österreich und Norwegen. Da im Energiemix auf Kohle und Kernkraft verzichtet wird, zieht die Stromerzeugung hier weder klimaschädliche CO2-Emissionen noch radioaktiven Abfall nach sich. Wenn Sie sich für einen Ökostromtarif von badenova entscheiden, leisten Sie also einen Beitrag zum Umweltschutz. Darüber hinaus tragen Sie zu einem grüneren Strommix bei.
Ihren Ökostrom lässt sich die badenova AG & Co. KG vom TÜV NORD zertifizieren. Mit der jährlichen Prüfung weist der Energieanbieter nach, dass die ins Netz eingespeiste Menge an Ökostrom tatsächlich dem Verbrauch seiner Kundinnen und Kunden entspricht.
Besonderer Hinweis: Die Produktpalette von badenova umfasst nicht nur Tarife für Haushaltsstrom, sondern auch Nachtstrom- und Wärmestromtarife.
Details zu den Vertragsbedingungen der badenova-Stromtarife
Bei mit badenova abgeschlossenen Stromverträgen liegt die Erstlaufzeit je nach Tarif bei 12 oder 24 Monaten. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende der vertraglichen Mindestlaufzeit unter Wahrung einer einmonatigen Frist möglich. Bleibt die Kündigung aus, verlängert sich der Vertrag automatisch um zwölf weitere Monate. Mit der Grundversorgung gibt es eine einzige Ausnahme. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften besteht in diesem Tarif jederzeit die Möglichkeit, mit einer Frist von nur zwei Wochen zu kündigen.
In der Regel beinhalten die Stromtarife der badenova AG & Co. KG eine eingeschränkte Preisgarantie, die sich über die komplette Erstlaufzeit erstreckt – also für 12 oder 24 Monate gültig ist. Die Garantie umfasst sowohl die Energie- und Vertriebskosten als auch die Netzentgelte und Konzessionsabgaben. Steuern, Abgaben und Umlagen, auf die der Energieversorger keinen Einfluss hat, sind dagegen von dem Garantieversprechen ausgenommen.