Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung
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Bei der Suche nach Anbietern für Strom und Gas begegnen Verbraucherinnen und Verbrauchern immer wieder Begriffe wie Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung. Für den Vergleich von verschiedenen Tarifen spielen sie eine wichtige Rolle: Wer die Bedingungen für die Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung im Blick hat, kann bei seinen Tarifen bares Geld sparen. Mit einem neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge wird dies noch leichter.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vertragslaufzeit bei Strom und Gas beträgt häufig 12 oder 24 Monate.
- Ab dem 1. März 2022 abgeschlossene Strom- und Gasverträge können nach der Erstvertragslaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von maximal vier Wochen gekündigt werden.
- Bei alten Verträgen ist noch eine Vertragsverlängerung von beispielsweise einem Jahr möglich, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Vertragslaufzeit für Strom und Gas: Was ist das?
Die Vertragslaufzeit für Strom- und Gastarife gibt an, wie lange ein Vertrag mit dem Strom- bzw. Gasanbieter gültig ist. Beispiel: Hat ein Stromtarif eine Vertragslaufzeit von zwölf Monaten, so ist der Vertrag für zwölf Monate gültig. Neben den Begriffen Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung gibt es noch weitere wichtige Details bei Strom- und Gasverträgen.
So vergleicht der Verivox Vergleichsrechner auch die Mindestvertragslaufzeit bzw. Mindestlaufzeit und die Erstvertragslaufzeit der verfügbaren Strom- bzw. Gastarife miteinander. Diese Begriffe definieren sich folgendermaßen:
- Bei der Mindestvertragslaufzeit bzw. Mindestlaufzeit handelt es sich um einen vertraglich festgelegten Zeitrahmen, in dem der Vertrag rechtskräftig ist. In dieser Zeit können Sie Ihrem Anbieter nicht kündigen.
- Die Erstvertragslaufzeit ist für Sie relevant, wenn Sie zum ersten Mal bei einem neuen Anbieter einen Strom- oder Gastarif abschließen. Sie legt fest, wie lange der Vertrag mindestens erfüllt werden muss.
Zur Auswahl stehen auch Verträge ohne Vertragslaufzeit. Diese sind in der Regel mit höheren Kosten verbunden.
Vertragsverlängerung für Strom und Gas: Was ist das?
Der Begriff Vertragsverlängerung beschreibt, wie lange sich ein Vertrag mit Ihrem Strom- oder Gasanbieter verlängert. Die Vertragsverlängerung ist für Sie nur dann relevant, wenn Sie Ihren Vertrag nicht vor Ablauf der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist beenden. Üblicherweise liegt die Kündigungsfrist bei vier Wochen.
Neues Gesetz für Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung
Durch ein neues Gesetz für faire Verbraucherverträge ergeben sich bedeutende Änderungen für die Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung. Mit der Gesetzesänderung sind Vertragsverlängerungen, die bei Nichtkündigung automatisch ausgelöst werden, nur dann rechtens, wenn die Vertragsverlängerung für unbestimmte Zeit gilt und mit einer Kündigungsfrist von maximal vier Wochen gekündigt werden darf.
Sämtliche Kündigungsfristen für Strom- und Gastarife dürfen nur noch bis zu vier Wochen betragen. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Verträge nach der Mindestlaufzeit folglich jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat beenden. Für den Verbraucherschutz ist dies besonders attraktiv, da Verbraucherinnen und Verbraucher fortan vor zu langen Vertragslaufzeiten und Vertragsverlängerungen sowie Kündigungsfristen geschützt sind.
Wie wirkt sich das Gesetz für Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung auf alte Verträge aus?
Das neue Gesetz für die Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung ist seit dem 1. März 2022 in Kraft. Für alte Verträge, die vor dem 1. März bei den Strom- und Gasanbietern abgeschlossen wurden, gilt die Gesetzesänderung nicht. Hier sind weiterhin die alten Regelungen gültig, sodass etwa automatische Vertragsverlängerungen um ein Jahr weiterhin zulässig sind. Das Einhalten der rechtzeigen Kündigungsfrist ist hier noch notwendig. Damit Sie von den Änderungen profitieren, müssten Sie also Ihren alten Vertrag kündigen und einen neuen Vertrag abschließen.
Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung in Zusammenhang mit Boni
Boni wirken auf den ersten Blick attraktiv, doch bei vielen Strom- und Gasanbietern gibt es dafür recht komplizierte Bedingungen. Auch was die Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung betrifft, müssen Sie Ihre Verträge regelmäßig im Blick haben, wenn Sie sich für Boni entschieden haben.
In der Regel sind Tarife mit Boni ab dem zweiten Vertragsjahr teurer. Wenn Sie sparen wollen, wechseln Sie daher den Anbieter rechtzeitig. Mit dem neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge sind Sie diesbezüglich flexibler. Anhand des Verivox Vergleichsrechners finden Sie außerdem schnell einen neuen Anbieter mit günstigeren Tarifen, sobald der Vorteil eines Bonus nach dem zweiten Vertragsjahr nicht mehr attraktiv für Sie ist. Auch wenn das neue Gesetz bessere Vertragsbedingungen zwischen Verbraucherinnen bzw. Verbrauchern und Anbieter verspricht, sollten Sie die Bonus-Auszahlung immer genau prüfen. Ein Blick in die Jahresrechnung und die AGB reicht aus.
Was bringen Verträge mit kurzen Laufzeiten?
Strom- und Gasverträge mit sehr kurzen Laufzeiten von einem oder drei Monaten geben Ihnen größere Flexibilität. Gibt es günstigere Angebote, können Sie den Vertrag kurzfristig kündigen und den Anbieter wechseln.
Das kann günstig sein, wenn beispielsweise die Großhandelspreise stark gefallen sind und es Strom- oder Gastarife mit deutlich niedrigeren Preisen gibt. Verträge mit kurzen Laufzeiten sind gut für alle Kunden, die den Energiemarkt im Auge behalten und bei niedrigeren Preisen schnell reagieren wollen.