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Verbraucherschutz: An wen kann ich mich wenden?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Problemen mit Energieversorgern gibt es eine Reihe von Hilfsangeboten.
  • Nach einem Wechsel über Verivox versuchen wir bei Problemen klärend zu helfen.
  • Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt für Verbraucher kostenfrei.

Wenn es mit dem alten oder neuen Anbieter einmal Probleme gibt, haben Sie die Möglichkeit, sich von verschiedenen Stellen unterstützen zu lassen.

Verivox lässt Sie nicht allein

Mit Verivox wird der Anbieterwechsel zu einer schnellen und einfachen Angelegenheit. Sollten nach einem Anbieterwechsel über Verivox Schwierigkeiten mit dem neuen Versorger auftreten, steht Ihnen unser Kundenservice gerne helfend zur Seite. Teilen Sie uns Ihre Interessentennummer mit und schildern Sie uns kurz Ihren Fall, wir nehmen dann Kontakt mit dem jeweiligen Anbieter auf und versuchen, das bestehende Problem zu lösen. Dieser Service ist – wie alle Angebote für Verbraucher bei Verivox – selbstverständlich kostenlos.

Den Bemühungen von Verivox sind jedoch gesetzliche Grenzen gesetzt. Als privatwirtschaftliches Unternehmen dürfen wir keine Rechtsberatung durchführen. Wenn es mit einem Anbieter zu juristischen Auseinandersetzungen kommt, müssen wir Sie an entsprechend berechtigte Organisationen verweisen.

Schlichtungsstelle Energie

Die Schlichtungsstelle Energie hat im November 2011 ihre Arbeit aufgenommen. Als unabhängige und neutrale Einrichtung vermittelt sie bei Konflikten und Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern. Ziel ist es, eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist für private Verbraucher kostenfrei. Die Unternehmen sind verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Die Schlichtungsstelle Energie wird gemeinsam getragen vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und den Verbänden der Energiewirtschaft. Verivox unterstützt den Verein in Form einer Fördermitgliedschaft.

Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen haben nach eigenen Angaben als einzige Organisationen in Deutschland das Recht zur außergerichtlichen Rechtsberatung. Nur sie dürfen im Rahmen ihres Aufgabengebietes neben Rechtsanwälten Bürgerinnen und Bürger außergerichtlich beraten und vertreten. Andere Verbände dürfen nur gegenüber ihren Mitgliedern rechtsberatend tätig werden. Hier finden Sie Ihre örtliche Verbraucherzentrale. Die telefonische, schriftliche oder persönliche Rechtsberatung ist kostenpflichtig.

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur ist unter anderem für die Regulierung der Telekommunikations-, Elektrizitäts- und Gasmärkte zuständig. Für die Bereiche Telekommunikation und Energie hat die Behörde einen jeweils eigenen Verbraucherservice eingerichtet. Anfragen und Beschwerden können schriftlich oder telefonisch eingereicht werden. Hier finden Sie die Kontaktinformationen der Bundesnetzagentur.

Bund der Energieverbraucher

Der Bund der Energieverbraucher setzt sich bei Versorgern und Politik dafür ein, dass Verbraucher günstig und umweltfreundlich versorgt werden. Vereinsmitglieder werden bei rechtlichen und technischen Fragen des Energiebezugs unterstützt. Hier finden Sie die Website des Bundes der Energieverbraucher.

Mieterbund

Wenn Sie Mieter sind und Probleme mit der Nebenkostenabrechnung oder andere Auseinandersetzungen mit Vermietern haben, kann Ihnen der Deutsche Mieterbund weiterhelfen. Die Rechtsberatung ist kostenlos, allerdings ist eine Vereinsmitgliedschaft notwendig. Hier finden Sie ein Verzeichnis der örtlichen Mietervereine.