Stromsperre und Gassperre – Was kann man tun?
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Sperrung angedroht? Was Sie tun sollten in aller Kürze
- Energieversorger kontaktieren
- Ausstehende Zahlungen begleichen oder Ratenzahlung anbieten
- In strittigen Fällen die Schlichtungsstelle Energie einschalten
Stromsperren und Gassperren: Viele Haushalte sind betroffen
Kein Haushalt in Deutschland kann ohne Strom auskommen – Beleuchtung, Kühlschrank und Unterhaltungselektronik sind aus dem Alltag kaum wegzudenken. Wer mit Gas heizt und kocht, ist auch auf diesen Energieträger angewiesen. Dennoch werden jedes Jahr bei vielen deutschen Haushalten der Strom oder das Gas abgestellt.
Laut Daten, die von der Bundesnetzagentur erhoben werden, bekommen zwischen 5 und 7 Millionen Haushalte jährlich eine Versorgungsunterbrechung im Bereich Strom angedroht. Über 300.000 Haushalten wird jährlich tatsächlich den Strom abgestellt. Eine Gassperre wird jährlich etwa 1 Million Mal angedroht und über 40.000 Haushalte bekommen die Gasversorgung abgestellt.
Eine solche Strom- oder Gassperre wird meistens wegen ausbleibender Zahlungen verhängt. Unter Umständen kann aber auch bereits ein falsch ausgefüllter Dauerauftrag dazu führen, dass plötzlich das Licht ausgeht. Das darf eigentlich nicht passieren, kann aber vorkommen. Daher sollte jeder wissen, was in einem solchen Fall zu tun ist.
Gesetzliche Regelungen zu Stromsperren und Gassperren
Die Energieunternehmen dürfen die Versorgung nicht ohne Vorankündigung unterbrechen. Laut Gesetz muss diese Ankündigung mindestens vier Wochen vor der Sperrung erfolgen. Wichtig zu wissen: Die Androhung der Versorgungsunterbrechung kann zusammen mit einer Mahnung erfolgen. Wer von seinem Strom- oder Gasversorger eine Mahnung erhält, sollte schnellstens reagieren.
Die Strom- oder Gasanbieter dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Lieferung unterbrechen. Im Bereich Strom darf zum Beispiel keine Versorgungssperre verhängt werden, wenn auf der Rechnung weniger als 100 Euro offen sind. Auch darf durch die Sperre nicht die Gesundheit von Kranken, Schwangeren oder Kindern gefährdet werden. Zusätzlich darf die Versorgung laut Gesetz nicht unterbrochen werden, wenn der Verbraucher versichern kann, dass eine „hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt“.
Wenn Sie eine Rechnung schriftlich beanstandet oder Preiserhöhungen widersprochen haben und weiterhin die alten Preise bezahlen, darf Ihnen der Strom oder das Gas nicht abgestellt werden. Auch androhen darf Ihnen der Versorger dies nicht.
Auf Sperrungsandrohungen bei Strom und Gas in jedem Fall reagieren
Drei Tage vor Eintritt der Versorgungssperre muss der Energieversorger den Verbraucher noch einmal informieren. Nun heißt es schnell handeln. Als Betroffener sollten Sie sich zunächst an Ihren Energieversorger wenden und eventuell offene Forderungen begleichen. Ist dies nicht möglich, können Sie versuchen, sich mit dem Versorger auf eine Stundung oder Ratenzahlung zu einigen. Haben Sie die Forderungen, um die es bei dem Streit geht, bereits beglichen, müssen Sie die Zahlung nachweisen.
Die Kooperationsbereitschaft der Energieversorger ist nach Verbraucherberichten ganz unterschiedlich. Während einige Versorger sich in solchen Fällen kulant zeigen, gibt es zahlreiche Berichte von weniger kundenfreundlichen Energieanbietern. Bei der Sperrung von Strom oder Gas sitzt der Versorger tatsächlich „am längeren Hebel“ – kurzfristig kann man sich nur mit einer einstweiligen Verfügung wehren. Die Erfolgsaussichten dieses Schrittes sollten Sie aber vorher lieber mit einem Rechtsanwalt abklären.
Sowohl die Sperrung als auch die Entsperrung kostet Geld
Die Stromsperre oder Gassperre sollten Sie in jedem Fall vermeiden, denn sie ist ziemlich teuer. Laut den Daten der Bundesnetzagentur wurde für die Durchführung einer Stromsperre im Jahr 2014 durchschnittlich 47 Euro verlangt. Die Spannbreite zwischen den Stromversorgern lag dabei zwischen 12 und 146 Euro. Die Kosten für die Entsperrung sind ebenfalls alles andere als einheitlich – sie kostete durchschnittlich 50 Euro, wobei hier zwischen 10 und 132 Euro alles möglich ist. Ähnliche Kosten werden auch im Bereich Gas fällig.
Ein Anbieterwechsel hilft nur vor der Unterbrechung
Mit dem Wechsel zu einem günstigeren Energieanbieter können Sie viel Geld sparen. Wurde die Versorgung bereits unterbrochen, hilft aber auch ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters nicht mehr. Denn die Versorger beauftragen den örtlichen Netzbetreiber mit der Sperrung des Anschlusses. So lange der Netzbetreiber die Unterbrechung aufrecht erhält, kann kein anderer Strom- oder Gasversorger einspringen.