Die Grundversorgung kündigen und Energiekosten sparen
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Wer Energie über einen Standardtarif bezieht und in einen günstigeren Sondertarif wechseln möchte, steht vor der Frage, wie sich die Grundversorgung kündigen lässt. Grundsätzlich gilt: Wer einen Strom- oder Gasvertrag auflösen möchte, muss die Vertragslaufzeit und die festgelegte Kündigungsfrist berücksichtigen. Der nachfolgende Ratgeber veranschaulicht, welche Bestimmungen für die Kündigung der Grundversorgung mit Gas oder Strom gelten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversorgung für Strom zu kündigen, ist sinnvoll, da die Preise in Spezialtarifen oftmals deutlich niedriger ausfallen – selbiges trifft auf Gastarife zu.
- Aufgrund gesetzlicher Vorgaben gilt bei Grundversorgern immer eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen.
- Die Kündigung der Grundversorgung muss in Textform erfolgen, wird in der Regel jedoch vom neuen Energieanbieter übernommen.
- Der Energielieferant selbst kann die Grundversorgung nur in Ausnahmefällen kündigen.
Was ist die Grundversorgung?
Bei der Grundversorgung handelt es sich um eine Regelversorgung. Diese soll sicherstellen, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher unabhängig von ihrem Standort zu angemessenen Preisen mit Strom und Gas beliefert werden. Die Bundesnetzagentur definiert die Grundversorgung als "Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskundinnen und -kunden in der Niederspannung (Strom) oder im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen". Welcher Energielieferant sich in einem bestimmten Liefergebiet um die Grundversorgung kümmern muss, regelt Paragraf 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dort heißt es in Abschnitt 2: "Grundversorger [...] ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert".
Die für die Grundversorgung geltenden Bestimmungen werden in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) festgelegt. Die Verordnungen regeln unter anderem die Art und den Umfang der Energieversorgung sowie die Aufgaben und Rechte des Grundversorgers, aber auch die Abrechnung und Kündigungskonditionen. Die allgemeinen Preise setzen sich für gewöhnlich aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Die Bedingungen und Preise muss der Versorger öffentlich bekannt geben und auf der unternehmenseigenen Webseite veröffentlichen.
Schon gewusst?
Bei der Preisgestaltung dürfen Grundversorger seit November 2022 nicht mehr zwischen Neu- und Bestandskundinnen beziehungsweise -kunden unterscheiden.
Zu ermitteln, welcher Strom- oder Gasanbieter die meisten Haushaltskundinnen und -kunden versorgt, obliegt den örtlichen Netzbetreibern. Diese müssen den Grundversorger seit 2006 alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli feststellen. Darüber hinaus besteht für die Betreiber von Energieversorgungsnetzen die Verpflichtung, den Namen des entsprechenden Energieanbieters bis zum 30. September der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu melden und diesen online zu veröffentlichen.
Tipp
Wenn Sie herausfinden wollen, welcher Energieanbieter an Ihrem Wohnort für die Grundversorgung zuständig ist, können Sie sich wahlweise an Ihren Netzbetreiber wenden oder eine Websuche durchführen.
Wer hat Anspruch auf die Grundversorgung?
Grundsätzlich haben alle Privatverbraucherinnen und -verbraucher das Recht, Energie über die Grundversorgung zu beziehen. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind die Grundversorger dazu verpflichtet, alle Haushalte im jeweiligen Netzgebiet mit Strom beziehungsweise Gas zu den allgemeinen Konditionen und Preisen zu beliefern. Durch diese Regelung wird eine kontinuierliche Energieversorgung sichergestellt. Allerdings gilt dieser Anspruch nur für gewöhnliche Haushaltskundinnen und -kunden, welche die Energie für den Eigenverbrauch nutzen und jährlich maximal 10.000 Kilowattstunden verbrauchen.
Grundversorgung und Ersatzversorgung: Was ist der Unterschied?
Die Ersatzversorgung stellt eine Notversorgung dar, in die Verbraucherinnen und Verbraucher geraten, wenn sich ihr Energiebezug keiner Lieferung, genauer gesagt keinem bestimmten Liefervertrag zuordnen lässt. Eine solche unklare Versorgungslage liegt meist vor, wenn der bisherige Strom- oder Gasanbieter insolvent geht und seine Kundinnen beziehungsweise Kunden nicht mehr beliefern kann. Es besteht aber ebenso die Möglichkeit, aufgrund von Verzögerungen beim Wechsel des Energieanbieters in der Ersatzversorgung zu landen.
Da die Versorger Energie in diesem Fall kurzfristig am Spotmarkt einkaufen, können die Preise deutlich höher als in der Grundversorgung ausfallen. Allerdings bleiben Verbraucherinnen und Verbraucher maximal für drei Monate in der Ersatzversorgung. Wer bis dahin keinen Sondervertrag abgeschlossen hat, wechselt automatisch in die Grundversorgung. Sobald Sie sich von einem anderen Energieanbieter mit Strom oder Gas beliefern lassen, endet die Ersatzversorgung zudem fristlos.
Wie finde ich heraus, ob ich in der Grundversorgung bin?
In der Grundversorgung befinden sich Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn sie keinen gesonderten Strom- oder Gastarif gebucht beziehungsweise noch nie den Energieversorger gewechselt haben. Dies ist häufig nach einem Umzug der Fall. Wurde für die neue Wohnung kein Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen, beliefert Sie der Grundversorger mit Energie, wenn Sie das Licht einschalten oder die Gasheizung aufdrehen. Falls Sie den Einzug beim Grundversorger anmelden und keinen Spezialtarif vereinbaren, sind Sie ebenfalls in der Grundversorgung.
Hinweis
Wird ein Sondervertrag gekündigt – beispielsweise aufgrund einer Preiserhöhung – und kein neuer Liefervertrag abgeschlossen, wechseln Verbraucherinnen und Verbraucher normalerweise automatisch in die Grundversorgung. Falls der Energieanbieter Sie in die teurere Ersatzversorgung einordnet, ist es ratsam, eine Beschwerde beim Versorger einzureichen.
Die Grundversorgung kündigen: So funktioniert’s
Ganz gleich, ob Sie für Strom die Grundversorgung kündigen wollen oder die Gas-Grundversorgung kündigen möchten: Für die Kündigung des Vertrags hat der Gesetzgeber klare Regeln festgelegt. Grundsätzlich gilt beim Grundversorger eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen. Damit fällt die Frist kürzer aus als in den meisten Sondertarifen, in denen Sie spätestens vier Wochen vor Ende der Laufzeit kündigen müssen. Die Kündigung der Grundversorgung für Strom oder Gas muss stets in Textform – also entweder per E-Mail, Brief oder Fax – erfolgen, was ebenso für Spezialtarife gilt. Das Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben beinhalten:
- Anschrift des Energielieferanten und eigene Anschrift
- Datum
- Kunden- und Zählernummer
- Kündigungsgrund
- Neue Anschrift und Umzugsdatum (bei Umzug)
- Kündigung zum nächstmöglichen Termin
- Unterschrift
Tipp
Wollen Sie die Grundversorgung kündigen, können Sie auf unsere Online-Vorlagen zurückzugreifen.
Muss man die Grundversorgung selbst kündigen?
Wenn Sie die Grundversorgung für Strom kündigen oder den Vertrag mit Ihrem Gas-Grundversorger auflösen möchten, müssen Sie sich nicht zwangsläufig selbst darum kümmern. Für gewöhnlich übernimmt Ihr neuer Energieanbieter die Kündigung der Grundversorgung – ob Strom oder Gas – für Sie. Dafür müssen Sie dem neuen Versorger lediglich eine Vollmacht erteilen.
Grundversorgung kündigen als Mieterin oder Mieter
Eine Sondersituation liegt vor, wenn Sie als Mieterin oder Mieter keinen eigenen Liefervertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben – beispielsweise, weil Sie in einem Mehrfamilienhaus mit nur einem Gaszähler wohnen. In diesem Fall müssen Sie einen Anbieterwechsel und die Kündigung der Grundversorgung für Gas oder Strom zwangsläufig mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter klären. Allerdings sind Ihre Handlungsoptionen in solch einer Situation begrenzt, da die Vermieterin beziehungsweise der Vermieter in der Regel nicht dazu verpflichtet ist, den Versorger zu wechseln.
Kann der Energieanbieter die Grundversorgung kündigen?
Die Grundversorgung für Gas zu kündigen oder einen Grundversorgungsvertrag für Strom aufzulösen, darf der Energielieferant nur in bestimmten Ausnahmefällen. Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn die Energielieferung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar wäre. Darüber hinaus gibt es einige Gründe für eine außerordentliche Kündigung der Grundversorgung mit Gas oder Strom. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Sie schuldhaft gegen die Stromgrundversorgungsverordnung oder die Gasgrundversorgungsverordnung verstoßen – etwa aufgrund der Manipulation des Zählers. Der Energieanbieter kann die Strom- oder Gas-Grundversorgung aber auch kündigen, wenn Außenstände trotz Mahnung wiederholt nicht beglichen werden und die Voraussetzungen für eine Sperrung vorliegen.
Warum ist es sinnvoll, die Grundversorgung zu kündigen?
Da die Grundversorger Strom und Gas am Terminmarkt langfristig einkaufen, zeichnen sich die Standardtarife der Energieanbieter durch geringe Preisschwankungen aus. Trotzdem ist es in den meisten Fällen empfehlenswert, die Gas- oder Strom-Grundversorgung zu kündigen. Wer einen Spezialtarif bucht, spart für gewöhnlich deutlich.
Während der durchschnittliche Strompreis pro Kilowattstunde aktuell (Stand: April 2024) bei rund 26 Cent liegt, verlangen Grundversorger meist (deutlich) mehr als 30 Cent. Selbiges gilt für Gastarife: Im Durchschnitt zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher für eine Kilowattstunde Gas rund 7,3 Cent (Stand: April 2024), wohingegen im Standardtarif für gewöhnlich mehr als 10 Cent anfallen. Um bei den Energiekosten zu sparen, sollte oder muss man die Grundversorgung daher kündigen.
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Mittlerweile gibt es mehrere Hundert Energieanbieter und eine noch deutlich höhere Anzahl an Strom- beziehungsweise Gastarifen. Der Verivox-Vergleichsrechner für Strom und Gas unterstützt Sie dabei, schnell und unkompliziert die günstigsten Angebote ausfindig zu machen. So läuft der Energievergleich auf Verivox im Detail ab:
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- Tarifvergleich: Die vom Vergleichsrechner erstellte Übersicht mit Tarifangeboten können Sie mithilfe verschiedener Filteroptionen an Ihre persönlichen Präferenzen anpassen.
- Grundversorgung mit Strom/Gas kündigen: Sie können Ihren Wunschtarif direkt online buchen. Um die Kündigung der Grundversorgung kümmert sich der neue Versorger.