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Verbraucherzentrale: Geld zurück von primastrom, voxenergie und nowenergy

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Keine Reaktion auf Kündigungen, hohe Preise und zu lange Vertragslaufzeiten: Mit diesen Praktiken sind die Energieversorger primastrom, voxenergie und nowenergy in die Kritik geraten. Nun haben sie einem Vergleich mit der Verbraucherzentrale zugestimmt. Um davon zu profitieren, müssen betroffene Kunden jedoch selbst aktiv werden.

Außergerichtliche Einigung soll Kunden entlasten

Die außergerichtliche Einigung räumt mehrere Probleme ab, in denen primaholding-Unternehmen aus Sicht der Verbraucherzentrale unzulässig agierten:

Zurückgewiesene Widerrufserklärungen: In den zurückliegenden Jahren haben die Energieanbieter Widerrufe als verspätet zurückgewiesen und Verbraucher nicht aus den Verträgen entlassen. Je nach Einzelfall können Kunden sofort oder früher als gedacht aus ihren Verträgen kommen und – auch rückwirkend – günstigere Tarife erhalten. Bestimmte Vertragswiderrufe können auch jetzt noch getätigt werden.

Unverhältnismäßig lange Laufzeiten nach Kündigung: Nachdem Kunden ihre Verträge gekündigt hatten, gab es Fälle, in denen die Anbieter das Vertragsende erst weit in der Zukunft bestätigten – teilweise erst 2027. Der Vergleich legt fest, dass Kunden, die bereits gekündigt haben, grundsätzlich spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn aus ihren Verträgen entlassen werden. Außerdem profitieren sie von günstigeren Preisen, die ab der Kündigungserklärung für ihre Verträge gelten. Sie müssen dafür ihren Anbieter anschreiben. Auch, wer jetzt noch kündigt, kann bessere Konditionen erhalten.

Angebliche Preissenkungen: primastrom, voxenergie und nowenergy gingen mit "Preissenkungsschreiben" auf ihre Kunden zu, nachdem sie die Preise zunächst eigenmächtig erhöht hatten. Das Problem: Die beworbenen Preise waren zwar etwas günstiger als die bis dato berechneten Preise. Jedoch lagen sie immer noch weit über dem Marktdurchschnitt. Wer so ein Angebot annahm, war an die überhöhten Preise gebunden. Der außergerichtliche Vergleich legt eine Obergrenze fest, zu welchen Preisen Strom und Gas abgerechnet werden dürfen. Je nach Situation können sich Arbeitspreise dadurch rückwirkend mehr als halbieren.

Im Ergebnis sieht der vzbv von einer Sammelklage gegen die primaholding-Gruppe ab.

Betroffene Kunden müssen selbst aktiv werden

  • Wer gegenüber primastrom, voxenergie oder nowenergy den Widerruf oder die Kündigung bereits erklärt hat, muss sich gegenüber den Anbietern nur noch auf den Vergleich berufen. Dafür genügt eine E-Mail. Textbausteine und weitere Informationen, wohin sich die Betroffenen wenden können, finden sie unter Sammelklage - primaholding.
  • Die Frist dafür endet am 31. Dezember 2024.

  • Wer seinen Vertrag noch nicht widerrufen hat, kann das möglicherweise immer noch nachholen oder alternativ eine Kündigung einreichen. Auch dann können Verbraucher vom Vergleich profitieren und bessere Konditionen erhalten. Der Vergleichs-Check der Verbraucherzentrale gibt Orientierung für die unterschiedlichen Fallkonstellationen. Hier erfahren betroffene Kunden, was sie aufgrund des Vergleichs bekommen und wie sie ihre Forderung aus dem Vergleich geltend machen.

Zum Vergleichs-Check der Verbraucherzentrale