Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Strom- und Gaspreise: Geplante Mehrwertsteuererhöhung lässt Preisbremsen verpuffen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. Die Haushalte in Deutschland profitieren im Durchschnitt nicht von einer Verlängerung der Energiepreisbremsen, wenn gleichzeitig zum Jahreswechsel wieder der volle Mehrwertsteuersatz auf Gas fällig wird. Unter dem Strich verteuert sich Gas damit sogar geringfügig um 18 Euro im Jahr (0,8 Prozent). Das zeigt eine Analyse des Vergleichsportals Verivox

Gaspreisbremse: Höhere Mehrwertsteuer und Preisbremsenersparnis gleichen sich aus

Durch die geplante Verlängerung der Gaspreisbremse bis Ende März 2024 würden die durchschnittlichen Gaskosten für einen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden von 2.497 Euro auf 2.460 Euro sinken – was einer rechnerischen Entlastung von 38 Euro (1,5 Prozent) entspräche. Durch die gleichzeitige Anpassung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent steigen die jährlichen Kosten jedoch auf 2.516 Euro an – ein Anstieg um 18 Euro (0,8 Prozent). Günstiger würde es lediglich für Haushalte, die noch in der teuren Gas-Grundversorgung beliefert werden. Hier sinken die Jahreskosten unterm Strich um 56 Euro von 3.177 Euro auf 3.121 Euro (1,8 Prozent).

"Der entlastende Effekt der Preisbremsen ist für einen durchschnittlichen Haushalt nur noch gering. Durch das vorzeitige Aus der reduzierten Mehrwertsteuer verpufft er aber vollends", erklärt Thorsten Storck, Energieexperte von Verivox. "Verbraucher, die in der teuren Grundversorgung verharren, werden hingegen weiterhin durch die Preisbremsen entlastet. Auf diejenigen, die sich um einen günstigen Tarif unterhalb der Preisbremsen gekümmert haben, schlägt der höhere Mehrwertsteuersatz künftig voll durch”, so Storck.

Verlängerung der Strompreisbremse spart durchschnittlich 6 Euro

Die durchschnittlichen Stromkosten würden durch die Verlängerung der Preisbremse geringfügig sinken – von 1.486 Euro auf 1.480 Euro pro Jahr. Das entspricht einem Minus von 6 Euro (0,4 Prozent).

Während neue Tarife bereits flächendeckend unter dem staatlichen Preisdeckel liegen und damit nicht von einer Verlängerung der Preisbremsen profitieren, fiele die Ersparnis in der örtlichen Grundversorgung auch hier leicht höher aus. Hier würden die Stromkosten von derzeit durchschnittlich 1.868 Euro auf 1.842 Euro sinken. Das entspricht einer Entlastung von 26 Euro oder 1,4 Prozent.

Methodik

Die durchschnittlichen Strom- und Gaskosten wurden anhand des Verivox-Verbraucherpreisindex ermittelt. Der Verivox-Verbraucherpreisindex berücksichtigt die Preise der örtlichen Grundversorger sowie die der wichtigsten überregionalen Versorger. Die Kostenersparnis aus der Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremse bis zum 31. März 2024 wurde anteilig berechnet – ebenso die um drei Monate vorgezogene Rückkehr auf den vollen Mehrwertsteuersatz bei Gas.