Strom und Gas: Kaum Entlastung durch verlängerte Preisbremsen
Stand: 01.11.2023
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg. Die vom Bundeskabinett beschlossene Verlängerung der Energiepreisbremsen für Strom und Gas bringt den Haushalten in Deutschland im Durchschnitt nur eine geringe Entlastung. Denn gleichzeitig soll Erdgas zum Jahreswechsel wieder mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belastet werden. Dadurch verteuert sich Erdgas trotz Preisbremsenverlängerung geringfügig um 0,1 Prozent. Die durchschnittlichen Stromkosten sinken durch die Verlängerung der Preisbremse nur leicht um 0,5 Prozent.
Strompreise sinken nur geringfügig
Die durchschnittlichen Stromkosten sinken durch die Verlängerung der Preisbremse bis Ende April geringfügig um 0,5 Prozent von 1.486 Euro auf 1.478 Euro pro Jahr. Das entspricht einer Entlastung von 8 Euro. Während neue Tarife bereits flächendeckend unter dem staatlichen Preisdeckel liegen und damit nicht von einer Verlängerung der Preisbremsen profitieren, fällt die Ersparnis in der örtlichen Grundversorgung leicht höher aus. Hier sinken die Stromkosten von derzeit durchschnittlich 1.868 Euro auf 1.834 Euro. Das entspricht einer Entlastung von 1,8 Prozent oder 34 Euro.
Gaskosten steigen dennoch an
Durch die Verlängerung der Gaspreisbremse bis Ende April sinken die durchschnittlichen Gaskosten für 20.000 Kilowattstunden um 2 Prozent von 2.497 Euro auf 2.447 Euro. Durch die gleichzeitige Anpassung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent steigen die Jahreskosten jedoch auf 2.500 Euro an und sind damit 3 Euro höher. Entlastet würden nur Haushalte, die noch in der teuren Gas-Grundversorgung beliefert werden. Hier sinken die Jahreskosten um 102 Euro von 3.177 Euro auf 3.075 Euro.
Aktuelle Strom- und Gastarife liegen deutlich unter den Preisbremsen
Durch die Verlängerung der Energiepreisbremsen profitieren nur Verbraucherinnen und Verbraucher, die noch in teuren Tarifen stecken. Sie könnten aber deutlich mehr sparen, wenn sie einen günstigeren Strom- und/oder Gastarif wählen. Wer aktuell mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas und mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom bezahlt (das sind die Deckelbeträge der Preisbremsen), sollte unbedingt den Tarif wechseln. Die Neukundenpreise sind bereits seit einigen Monaten wieder weit unterhalb dieser Preisschwellen liegen aktuell bei durchschnittlich 30 Cent je Kilowattstunde Strom und bei 9 Cent je Kilowattstunde Gas.
Geringer präventiver Effekt der Preisbremsen-Verlängerung
Dass die Verlängerung der Preisbremsen die Haushalte vor Risiken im kommenden Winter schützt, ist darüber hinaus unwahrscheinlich. Denn die Preisentwicklung im Jahr 2022 zeigt, dass explodierende Großhandelspreise durch unerwartete Einschränkungen bei der Gasversorgung erst mit einem deutlichen Zeitverzug bei den privaten Bestandskunden der Energieversorger ankommen. Die Preiserhöhungen für Haushalte finden etwa drei bis 12 Monate nach solchen Ereignissen statt – und damit erst zum Ende oder nach Ablauf der jetzt verlängerten Preisbremsen.
"Die Verlängerung der Preisbremsen sorgt nicht nur für wenig Entlastung und schützt kaum vor Preisrisiken im kommenden Winter, sie sorgt auch für hohen bürokratischen Aufwand bei den Energieversorgern", sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. "Darüber hinaus wiegt die Verlängerung der staatlichen Subventionen für teure Strom- und Gastarife alle Verbraucherinnen und Verbraucher in falscher Sicherheit, die sich im Laufe des Jahres nicht um einen günstigeren Tarif gekümmert haben. Auf diese Kunden wartet ab April 2024 eine unangenehme Überraschung in Form deutlicher steigender Kosten.
Methodik
Die durchschnittlichen Strom- und Gaskosten wurden anhand des Verivox-Verbraucherpreisindex ermittelt. Der Verivox-Verbraucherpreisindex berücksichtigt die Preise der örtlichen Grundversorger sowie die der wichtigsten überregionalen Versorger. Die Kostenersparnis aus der Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremse bis zum 30. April 2024 wurde anteilig berechnet – ebenso die um drei Monate vorgezogene Rückkehr auf den vollen Mehrwertsteuersatz bei Gas.