Förderung für Wärmepumpen zu Jahresbeginn angepasst
Stand: 02.01.2023
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Seit Jahresbeginn gelten für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme neue Förderrichtlinien. Davon ist auch die staatliche Unterstützung beim Einbau von Wärmepumpen betroffen. Laut dem Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. bleibt die Förderung im Großen und Ganzen erhalten - Fördersätze von bis zu 40 Prozent sind möglich. Wer den Einbau einer Wärmepumpe plant, sollte dennoch die Neuerungen der Förderung prüfen.
Die wichtigsten Anpassungen der Förderrichtlinien
Der bisher bereits gewährte Fünf-Prozent-Bonus für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, wird künftig auch für Wärmepumpen gewährt, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden. Damit steigt der Standard-Fördersatz für Wärmepumpen von 25 Prozent in beiden Konstellationen auf 30 Prozent.
Für den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen wird ein Zehn-Prozent-Bonus gewährt, mit dem maximal 40 Prozent der förderfähigen Investitionen bezuschusst werden. Ab dem Jahr 2028 sollen nur noch Wärmepumpen gefördert werden, die ein natürliches Kältemittel verwenden.
Wärmepumpen, welche die Wärmequelle Raumluft nutzen, sind künftig von der BEG-EM ausgeschlossen. Das betrifft u.a. Abluft-Wärmepumpen, die künftig nur noch im Rahmen der Lüftungstechnik (15 Prozent Zuschussförderung) gefördert werden.
Jahresarbeitszahl wird wieder wichtig
Der Fördermittelgeber verlangt nun wieder die Erfüllung einer Mindesteffizienz der Wärmepumpenanlagen in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ), die über die bisher geltenden gerätebezogenen Mindestanforderungen "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz" gemäß Öko-Design-Richtlinie hinausgehen. Dem Förderantrag ist eine Vorausberechnung der JAZ beizulegen (z.B. nach VDI 4650), die im kommenden Jahr zunächst mind. 2,7 betragen muss, ab dem 1.1.2024 dann mind. 3,0.
Effiziente Wärmepumpen heizen günstiger
Der Betrieb einer effizienten Wärmepumpe ist aktuell immer noch günstiger als das Heizen mit Erdgas. Für einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh werden trotz Gaspreisbremse derzeit rund 2.744 Euro fällig.
Wer eine effizient arbeitende Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von 4 hat, benötigt für die Bereitstellung von 20.000 kWh Wärme insgesamt 5.000 kWh Wärmepumpenstrom. Der bundesweite Durchschnittspreis für diese Menge lag im Dezember 2022 bei 1.993 Euro (39,86 Cent/kWh).
Wer ein weniger effizientes Heizsystem mit Wärmepumpe betreibt, das nur eine JAZ von 2,7 aufweist, zahlt dennoch weniger als Gaskunden. Der bundesweite Durchschnittspreis für die dann notwendigen 7.500 kWh Strom beträgt 2.938 Euro (39,17 Cent/kWh).
Im Vergleich ist dann das Heizen mit Erdgas günstiger als mit einer weniger effizienten Wärmepumpe, aber immer noch deutlicher teurer als mit einem effizienten System.