Energiesparvorgaben für öffentliche Gebäude beschlossen
Stand: 24.08.2022
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In öffentlichen Gebäuden wird es kälter, es wird weniger beleuchtet und private Pools dürfen nicht mehr geheizt werden. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. Diese und eine Reihe anderer Vorgaben sollen ein halbes Jahr lang gelten.
Um Energie zu sparen, sollen öffentliche Gebäude ab September in der Regel nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur für Büros bei 20 Grad. Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen normalerweise nicht mehr geheizt werden. Diese und eine Reihe anderer Vorgaben sollen ein halbes Jahr lang gelten.
Einschränkungen bei Beleuchtung und Pools
Außerdem vorgesehen ist ein Aus der Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen. Auch beleuchtete Werbeanlagen sollen über Nacht ausgeschaltet werden. Auch auf Privatleute kommen Einschränkungen zu: Sie dürfen ihre Pools nicht mehr mit Gas und Strom heizen. Regelungen in Mietverträgen über eine bestimmte Mindesttemperatur werden vorübergehend ausgesetzt. Spätestens zum Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude Kunden beziehungsweise Mieter über den zu erwartenden Energieverbrauch, damit verbundene Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren.
«Die Bundesregierung verfolgt konsequent ihre Politik, um von russischen Energielieferungen unabhängig zu werden», erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Es komme ganz wesentlich darauf an, deutlich mehr Gas einzusparen - in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen und in möglichst vielen Privathaushalten. «Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung, und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag zählt», betonte er.
Eine weitere Verordnung, die das Kabinett am Mittwoch ebenfalls beschloss, braucht noch die Zustimmung des Bundesrats und soll ab Oktober für zwei Jahre gelten. Sie sieht unter anderem verpflichtende jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen vor.