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Energiepreiserhöhung: Aktuelle Preise genau prüfen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bei einer Preiserhöhung für Strom und Gas sollten Kunden das aktuelle Preisniveau prüfen. Dazu rät die Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 2/2022). Denn die Regel, dass Neukunden oft weniger als Bestandskunden zahlten, gelte so nicht mehr. Oft lohne es sich daher, trotz Preiserhöhung beim bisherigen Energieanbieter zu bleiben, vor allem, wenn sie vergleichsweise moderat ist.

Auf Vergleichsportalen wie Verivox kann man prüfen, wie der eigene Anbieter nach der Erhöhung abschneidet. Aktuell ist das Preisniveau bei vielen Versorgern vergleichsweise hoch.

Bei Sonderkündigungsrecht selbst kündigen

Wer sich für eine Kündigung entscheidet, kann das Sonderkündigungsrecht nutzen, was unabhängig von den Gründen einer Preissteigerung gilt. Obwohl normalerweise der neue Versorger den alten Tarif kündigt, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Sonderkündigungsrecht selbst kündigen und den neuen Anbieter darüber informieren, sagen die Experten.

Bei Lieferstopp Zählerstand fotografieren

Momentan nicht ungewöhnlich: Anbieter gehen insolvent und stellen ihre Lieferung ein. Die Kunden rutschen dann in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Sie dauert maximal drei Monate, in der Zeit kann jederzeit zu einem anderen Anbieter gewechselt werden. Kommt die Nachricht eines Lieferstopps, sollten Verbraucher sofort ihren Zählerstand fotografieren sowie die Einzugsermächtigung beim insolventen Anbieter widerrufen oder den Dauerauftrag kündigen.