Energieaudit: Re-Auditierung frühzeitig planen und Kosten sparen
Stand: 16.08.2017
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Heidelberg - 2015 mussten Großunternehmen erstmals ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen lassen. Der Nachweis bleibt vier Jahre lang gültig, spätestens dann muss ein Re-Audit erfolgen. Für Unternehmen lohnt sich die frühzeitige Suche nach dem richtigen Auditor. Die Kostenspannen sind groß.
Welche Unternehmen sind zum Re-Audit verpflichtet?
Alle Unternehmen, die nicht als kleines oder mittleres Unternehmen gelten, müssen regelmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen lassen. Das ist in der Regel der Fall, wenn mehr als 250 Personen im Unternehmen beschäftigt sind. Die Verpflichtung besteht ebenfalls, wenn der Jahresumsatz unabhängig von der Mitarbeiterzahl mehr als 50 Millionen Euro beträgt und die Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro übersteigt.
Von der Durchführung freigestellt sind nach § 8 EDL-G Unternehmen, die entweder ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) eingeführt haben.
Wie finde ich einen Energieauditor?
Unternehmen können den Auditor frei wählen, er muss jedoch bei der BAFA gelistet sein. Das Industrie-Team von Verivox (06221-7961174) hilft Ihnen gerne bei der Suche nach einem passenden Auditor.