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Energetische Sanierungen günstiger als gedacht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Berlin. In der EU wird über eine Modernisierungspflicht für Eigentümer von energetisch sehr schlechten Gebäuden verhandelt. Eine Studie im Auftrag der Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) zeigt, dass die Kosten für die Sanierung zwischen wenigen tausend und unter 15.000 Euro liegen. Die Unternehmensinitiative fordert daher die Einführung von energetischen Mindeststandards.

Zu den einfachen Sanierungsmaßnahmen zählen beispielsweise die Optimierung der Heizungseinstellungen und der Wärmeverteilung. Auch gibt es kostengünstige Verfahren zur Einblasdämmung von Außenwänden, Dachböden oder abgehängten Kellerdecken.

Die Wohngebäude mit den schlechtesten energetischen Werten sind in Deutschland meistens Einfamilienhäuser aus der Nachkriegszeit. Für diesen Gebäudetyp ergeben sich nach den Berechnungen des Beratungsunternehmens Guidehouse Investitionen zwischen wenigen Tausend Euro für eine Maßnahme und unter 15.000 Euro für zwei Maßnahmen, um die Mindeststandards zu erfüllen. Dies liege weit unter den zuletzt kolportierten Kosten im sechsstelligen Bereich, die durch eine angeblich geplante EU-Pflicht zur Komplettsanierung inklusive Heizungstausch entstehen würden.

EU-Debatte in vollem Gange

Kommission und Parlament fordern die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude innerhalb des nächsten Jahrzehnts. Der Rat der EU fordert, dass zumindest bei Nichtwohngebäuden die 25 % energetisch schlechtesten Gebäude saniert werden. Die EU-Gesetzgeber wollen sich in den nächsten Monaten einigen. Die Bundesregierung solle sich auf EU-Ebene klar für solche Standards einzusetzen.

"Um in Zeiten steigender Energie und CO2-Preise genau dort zu entlasten, wo Energiekosten besonders schmerzen – also bei den Menschen, die in Gebäuden mit unnötig hohen Verbrauchskosten leben, muss die Bundesregierung jetzt Mindeststandards schaffen.", so Christian Noll, Vorstand der der Deneff. Anders als bei einem reinen Preismechanismus könnten bei Standards die zuständigen Behörden beim Vollzug etwaige soziale Härtefälle berücksichtigen. Dies sei auch auf EU-Ebene explizit so angedacht.