HINTERBLIEBENENABSICHERUNG FÜR DEN SCHUTZ IHRER FAMILIE
- Welche Möglichkeiten der Hinterbliebenenvorsorge gibt es?
- Was ist eine Hinterbliebenenversicherung?
- Hinterbliebenenabsicherung für junge Familien
- Wie hoch sollte die der Versicherungssumme sein?
- Welche Laufzeit ist für eine Risikolebensversicherung zu empfehlen?
- Die verbundene Risikolebensversicherung
- Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme
- Witwen- oder Witwerrente nur für verheiratete oder verpartnerte Paare
- Große und kleine Witwen- oder Witwerrente
- Waisenrente
- Sterbegeldversicherung
Das Wichtigste in Kürze
- Der wichtigste Baustein zur Hinterbliebenenvorsorge für junge Familien ist die klassische Risikolebensversicherung.
- Eine verbundene Risikolebensversicherung lohnt sich vor allem für verheiratete Paare ohne Kinder oder Geschäftspartner.
- Anspruch auf eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente besteht nur für verheiratete oder verpartnerte Paare.
- Unterhaltsberechtigte Kinder können Waisen- oder Halbwaisenrente beantragen.
Welche Möglichkeiten der Hinterbliebenenvorsorge gibt es?
Neben der einkommensabhängigen Vermögensbildung besteht eine sinnvolle Hinterbliebenenabsicherung im Idealfall aus den beiden Hauptsäulen Hinterbliebenenrente und Risikolebensversicherung.
Was ist eine Hinterbliebenenversicherung?
Risikolebensversicherungen dienen als Todesfallversicherungen der Hinterbliebenenvorsorge. Bezugsberechtigte Hinterbliebene, die vom Versicherten finanziell abhängig sind, erhalten bei seinem Tod die vertragliche Versicherungsleistung. Zur Risikolebensversicherung gibt es drei Varianten: klassische, fallende und verbundene Risikolebensversicherung.
Hinterbliebenenabsicherung für junge Familien
Den wichtigsten Baustein zur Hinterbliebenenvorsorge für junge Familien stellt die klassische Risikolebensversicherung dar. Damit lässt sich das Familienauskommen nach dem Tod eines Verdieners sichern. Da Risikolebensversicherungen kein Kapital für den Erlebensfall ansammeln, kann hier eine hohe Auszahlungssumme mit einem kleinen Monatsbetrag abgesichert werden. Und im Ernstfall steht die Versicherungssumme ab dem ersten Tag zur Verfügung. Denn wenn ein Partner stirbt, sollte seine Familie für den notwendigen Zeitraum von diesem Kapital leben können. Der überlebende Elternteil kann unter Umständen nicht sofort wieder arbeiten, weil kleine Kinder versorgt werden müssen. Auf lange Sicht sollte man auch Ausbildungszeiten, die finanziert werden müssen, in die Abschlusssumme einbeziehen.
Weil eine hohe Absicherung im Todesfall für Familien mit kleinen Kindern besonders wichtig ist, bietet es sich an, eine solche Hinterbliebenenversicherung möglichst gleich bei Familiengründung abzuschließen.
Besonders unverzichtbar ist eine Risikolebensversicherung:
- für Alleinstehende mit Kind/ern
- für das Abzahlen einer selbstgenutzten Immobilie
- für den Fall, dass es in Familienphasen nur einen Hauptverdiener gibt.
Zu empfehlen ist übrigens auch die Kombination aus Risikolebensversicherung und einer privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die durch einen gemeinsamen Abschluss der beiden Policen im Beitrag oft preiswerter wird.
Wie hoch sollte die der Versicherungssumme sein?
Empfehlenswert sind folgende Höhen für Auszahlungssummen: Eine Familie mit kleinen Kindern benötigt etwa das Vier- bis Fünffache des bisherigen Bruttojahreseinkommen. Familien mit größeren Kindern oder einem nicht berufstätigen Partner sollte circa das Dreifache des Bruttojahreseinkommens zur Verfügung stehen. In konkreten Zahlen: Paare mit Kindern sollten ihre Risikoversicherung mindestens über 200.000 Euro abschließen. Für Paare, bei denen ein Partner nicht oder nur geringfügig versicherungspflichtig arbeitet, ist eine Versicherungssumme von mindestens 100.000 Euro zu empfehlen.
Welche Laufzeit ist für eine Risikolebensversicherung zu empfehlen?
Wenn man die Höhe der Versicherungssumme festgelegt hat, fehlt noch die Laufzeit der Risikolebensversicherung. Familien, die das Risiko für den überlebenden Partner und Kinder abgesichert haben, können ein Laufzeitende für den Zeitpunkt anvisieren, wenn die Kinder aus dem Haus gehen. Meistens besitzt man dann zur gegenseitigen Absicherung auch schon nennenswerte Rentenansprüche und hat sein Vermögen nach den eigenen finanziellen Möglichkeiten gestaltet.
Die verbundene Risikolebensversicherung
Im Unterschied zur klassischen Risikolebensversicherung wird die verbundene Risikolebensversicherung als Partnervertrag abgeschlossen. Ehe- oder Lebenspartner können genauso wie Geschäftspartner eine verbundene Risikolebensversicherung abschließen, um sich gegenseitig oder die jeweiligen Angehörigen wirtschaftlich abzusichern. Diese Form der Risikolebensversicherung ist bei den Beiträgen günstiger als zwei Lebensversicherungen. Beim Tod beider Versicherten wird die Versicherungssumme aber nur einmal ausgezahlt. Die verbundene Risikolebensversicherung lohnt sich vor allem für verheiratete Paare ohne Kinder oder zwei Geschäftspartner. Sie kann klassisch oder mit abnehmender Versicherungssumme abgeschlossen werden.
Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme
Soll ein Kredit für Hinterbliebene abgesichert werden, bietet die Risikolebensversicherung mit abnehmender oder fallender Versicherungssumme eine gute Option: Weil die Darlehenssumme jedes Jahr abnimmt, kann auch die Auszahlungssumme jährlich sinken. Durch die abnehmende Versicherungssumme liegen die monatlichen Beiträge deutlich niedriger als bei einer konstanten Auszahlungssumme.
Ein Beispiel: Für ein Darlehen von 150.000 Euro nimmt die anfallende Tilgung innerhalb einer 20jährigen Laufzeit jährlich um etwa 7.500 Euro ab. Nach 16 Jahren Laufzeit entspricht die verbleibende Auszahlungssumme dem abzulösenden Kredit von 30.000 Euro.
Witwen- oder Witwerrente nur für verheiratete oder verpartnerte Paare
Der Tod des Partners ist oft nicht nur zutiefst erschütternd, sondern bringt in der Regel auch finanziell tiefgreifende Veränderungen mit sich. War ein Paar verheiratet oder hatte es eine gesetzliche Lebenspartnerschaft eintragen lassen, hat der hinterbliebene Partner Anspruch auf die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente (§ 46 SGB VI). Bei einer Finanzplanung für Hinterbliebene sollte man berücksichtigen, dass unverheiratete, nicht verpartnerte Paare keinen gegenseitigen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben.
Große und kleine Witwen- oder Witwerrente
Wenn ein verstorbener Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner seine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung für fünf oder mehr Jahre geleistet hat, hat sein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner nach Paragraph 50 SGB VI das Anrecht auf einen festgesetzten Teil der Rente seines Partners. Noch offene Jahre bis zur Erreichung des Rentenalters des Verstorbenen werden von der Witwen- oder Witwerrente abgezogen.
Nach dem Tod des Partners wird dem Hinterbliebenen für einen Zeitraum von drei Monaten die gesetzliche Rente seines Ehegatten oder eingetragenen Partners in voller Höhe weitergezahlt. Danach hat der Partner Anspruch auf Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Diese Rente gibt es in zwei Varianten: Die große Witwen- oder Witwerrente erhalten Hinterbliebene ab einem Alter von 45 Jahren und sieben Monaten, oder wenn der Hinterbliebene für ein nicht volljähriges Kind sorgt. Sie beträgt 55 bis 60 Prozent der Rente, die der Verstorbenen erhalten hätte.
Berechtigte für kleine Witwen- oder Witwerrente können mit 25 Prozent der Rente des Verstorbenen rechnen. In der Regel wird diese Leistung nach dem Tod des Partners nur für zwei Jahre ausgezahlt. Nur wenn die Eheschließung vor 2002 stattgefunden hat und der tote Partner vor 02.01.1962 geboren wurde, erhält sein Ehepartner die kleine Renten-Variante bis zu seinem Lebensende. Eigene Einkommen oder Rentenansprüche müssen auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden, dabei werden aber Freibeträge berücksichtigt.
Waisenrente
Unterhaltsberechtigte Kinder erhalten Waisenrente, wenn kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr lebt. Ist noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil am Leben, können Kinder eine Halbwaisenrente beantragen. Die Vollwaisenrente beträgt 20 Prozent, die Halbwaisenrente 10 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen.
Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung soll die Finanzierung einer Beerdigung absichern. Da eine Bestattung durchschnittlich Kosten von 6.000 bis 8.000 Euro verursacht, sollte man diese Summe insbesondere dann versichern, wenn es für die Angehörigen schwierig werden könnte, diese Summe (kurzfristig) aufzubringen. In der Regel kann man Sterbegeldpolicen zwischen 3.000 und 15.000 Euro abschließen. Staatliches Sterbegeld gibt es ausschließlich für
- Hinterbliebene von Beamten
- Verstorbene mit besonderen Sterbegeld-Regelungen im Arbeitsvertrag
- Angehörige von an Berufskrankheiten oder durch Arbeitsunfälle Verstorbenen
- Opfer von Kriegen sowie ähnlich Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz