Witwenrente
Die Witwenrente soll den verwitweten Partner davor bewahren, zusätzlich zu den emotionalen Herausforderungen auch noch finanzielle Schwierigkeiten bewältigen zu müssen.
- Wer hat Anspruch auf die Witwenrente?
- Formen der Witwenrente
- Wie hoch ist die Witwen- und Witwerrente?
- Einkommensanrechnung auf die Witwenrente
- Bei erneuter Heirat: Abfindung der Witwerrente
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Verstirbt der Ehepartner, erhält die Witwe oder der Witwer eine Rente, um den finanziellen Verlust abzufedern.
- Es gibt die große und die kleine Witwenrente.
- Die große Witwenrente wird bis zum Lebensende gezahlt.
Wer hat Anspruch auf die Witwenrente?
Die Hinterbliebenenrente wird an Witwer und Witwen ausbezahlt. Nicht nur verheiratete Paare haben Anspruch auf Witwen- beziehungsweise Witwerrente (im Folgenden nur Witwenrente genannt), sondern auch der hinterbliebene Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Waisen erhalten eine Waisenrente.
Der grundsätzliche Anspruch auf Witwenrente ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss seit mindestens einem Jahr bestanden haben. Dies gilt für Ehen, die ab dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden.
- Ausnahmen gelten bei einem Unfalltod.
- Bei einer erneuten Heirat oder eingetragenen Lebenspartnerschaft endet der Anspruch auf Witwenrente.
- Der Partner muss mindestens fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung angesammelt haben. Dies wird als Mindestversicherungszeit oder Wartezeit bezeichnet.
Formen der Witwenrente
Die Rente wird als kleine oder große Witwenrente ausbezahlt.
Altes und neues Recht
Im Jahr 2002 wurde das Recht auf Hinterbliebenenrente reformiert. Die alten Regelungen gelten weiterhin, wenn:
- der Partner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder
- Sie vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist
Kleine Witwenrente
Die kleine Witwenrente erhalten Hinterbliebene, welche die Altersgrenze für die große Witwenrente nicht erreicht haben und auch keine Kinder haben oder erwerbsgemindert sind.
Die kleine Witwenrente ist auf zwei Jahre beschränkt. Gilt das alte Recht, wird die kleine Witwenrente ohne zeitliche Beschränkung gezahlt.
Große Witwenrente
Für die große Witwenrente muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Witwe oder Witwer muss die notwendige Altersgrenze erreicht haben
- Mindestens ein minderjähriges leibliches, adoptiertes oder Pflegekind
- Ein volljähriges behindertes Kind
- Vorliegen einer Erwerbsminderung
Die große Witwenrente zahlt die Rentenversicherung bis zum Lebensende, sofern der Anspruch nicht vorher erlischt, beispielsweise durch eine erneute Heirat.
Aus der großen Witwenrente wird eine kleine Witwenrente, wenn das Kind volljährig wird, die Witwe oder der Witwer aber die Altersgrenze für die große Witwenrente noch nicht erreicht hat. Gilt das neue Recht, wird außerdem die Zeit, in der die große Witwenrente bezogen worden ist, auf die kleine angerechnet.
Relevante Altersgrenzen für die große Witwenrente
Für den Anspruch auf die große Witwenrente muss ein gewisses Alter erreicht sein. Diese Altersgrenze steigt bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 47 Jahre in folgenden Stufen an:
Todesjahr des Versicherten
|
Jahr
|
Monate
|
---|---|---|
2025 | 46 | 4 |
2026 | 46 | 6 |
2027 | 46 | 8 |
2028 | 46 | 10 |
ab 2029 | 47 | 0 |
Junge Witwen und Witwer können die große Witwenrente auch später beantragen, wenn sie direkt nach dem Tod des Partners noch nicht zur großen Witwenrente berechtigt sind. Der Anspruch entfällt aber bei einer erneuten Heirat. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung/Ihre Vorsorge)
Wie hoch ist die Witwen- und Witwerrente?
Die Witwenrente zahlt die Rentenversicherung erst ab dem vierten Monat nach dem Todesfall. Im ersten Vierteljahr erhält der hinterbliebene Partner die volle Rente beziehungsweise den gesamten Rentenanspruch des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes (sogenanntes Sterbevierteljahr).
Berechnung der kleinen Witwenrente
Ab dem vierten Monat beträgt die kleine Witwenrente 25 Prozent vom Rentenanspruch des Verstorbenen. Ist der Partner vor dem 65. Lebensjahr gestorben, werden Abschläge berechnet.
Berechnung der großen Witwenrente
Bei der großen Witwenrente erhalten die Hinterbliebenen 55 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen. Gilt das alte Recht, gibt es sogar 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Wie bei der kleinen Witwenrente werden Abschläge fällig, falls der Partner keine 65 Jahre alt war.
Altersabschläge
Die Altersabschläge sind vom Lebensalter abhängig.
- Beginnt die Witwenrente vor dem 62. Geburtstag des Verstorbenen, beträgt der Abschlag 10,8 Prozent.
- Zwischen dem 62. und 65. Geburtstag beträgt der Abschlag 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem 65. Geburtstag.
Für Todesfälle vor dem 1. Januar 2024 gelten jedoch andere Altersgrenzen nach § 264d SGB 6.
Beispiel der Deutschen Rentenversicherung
Uwe stirbt mit 62 Jahren am 23. Februar 2023. Seine Witwe Tina erhält eine große Witwenrente. Da Uwe jedoch das Alter für die abschlagsfreie Witwenente noch nicht erreicht hat, werden Abschläge berechnet.
Für das Todesjahr 2023 gilt laut Tabelle als relevantes Lebensalter 64 Jahre und 10 Monate anstelle von 65 Jahren.
Uwe ist am 5. Februar 1961 geboren. Sein rentenrelevantes Alter hätte er damit im Dezember 2025 erreicht.
Die Abschläge berechnen sich nach der Anzahl der Monate vom Ende des Sterbemonats bis zum Ende des Monats, in dem Uwe sein rentenrelevantes Alter erreicht hätte, also vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2025. Dies sind 34 Monate. Diese Zahl wird mit dem Abschlagsfaktor 0,3 multipliziert und ergibt 10,2 Prozent. Dies ist der monatliche Abschlag für Tinas Witwenrente.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Kinderzuschlag
Die Witwenrente erhöht sich für Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Der Zuschlag wird ab dem vierten Rentenmonat gewährt, aber nur bis zur Höhe der vollen Monatsrente des Verstorbenen.
Für Witwenrenten nach altem Recht entfällt der Kinderzuschlag.
Kinderzuschlag ab Juli 2024
|
erstes Kind
|
pro weiteres Kind
|
---|---|---|
Kleine Witwenrente | 35,74 € | 17,87 € |
Große Witwenrente | 78,63 € | 39,32 € |
Einkommensanrechnung auf die Witwenrente
Entscheidend für die tatsächliche Höhe der Witwen- und Witwerrente ist nicht nur der Rentenanspruch des Verstorbenen, sondern auch das Einkommen der Witwe oder des Witwers. Dazu zählen nicht nur alle Einkommen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, sondern auch gesetzliche Renten, Betriebsrenten oder Erwerbsminderungsrenten sowie sämtliches Vermögen. So wird die eigene Rente mit der Witwenrente verrechnet.
Bei erneuter Heirat: Abfindung der Witwerrente
Wer erneut heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, hat anschließend keinen Anspruch auf Witwenrente mehr. Allerdings kann eine Abfindung beantragt werden, deren Höhe zwei Jahren Witwenrente entspricht.
Bei der kleinen Witwenrente wird der "Restwert" der Rente, also die verbleibenden Monate bis zum regulären Rentenende, als Abfindung bezahlt.
Vorschuss beantragen
Wer dringend Geld benötigt, kann innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall einen Vorschuss beantragen, sofern der Verstorbene bereits Rente bezogen hat. Den Antrag auf den Vorschuss müssen Hinterbliebene beim Rentenservice der Deutschen Post AG stellen (online oder in jeder Postfiliale). Dafür werden lediglich die Sterbeurkunde und ein Identitätsnachweis benötigt. Der Vorschuss beträgt die drei vollen Rentenbezüge aus dem Sterbevierteljahr, die dann in einer Summe ausgezahlt werden. Einen regulären Antrag auf die Witwenrente muss der Hinterbliebene trotzdem nachreichen, der Antrag auf den Vorschuss genügt nicht.
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