Waisenrente
Eine Waisenrente soll einen finanziellen Ausgleich schaffen, wenn Mutter, Vater oder beide Elternteile verstorben sind. Die emotionalen Belastungen sind dann bereits hoch, doch auch die finanziellen Einschränkungen können mitunter umfangreich sein.
- Unterstützung für verwaiste Kinder
- Anspruch auf Halbwaisenrente oder Vollwaisenrente
- Die Höhe der Waisenrente
- Ab und bis wann wird die Waisenrente gezahlt?
- Hinweise zur Beantragung von Halbwaisenrente und Vollwaisenrente
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Finanzielle Unterstützung für minderjährige Waisen.
- Anspruch besteht bis zu einem Alter von maximal 27 Jahren.
- Antragstellung auch bei einem verstorbenen Elternteil möglich.
Unterstützung für verwaiste Kinder
Einen Anspruch auf Waisenrente haben nicht nur leibliche Kinder. Auch Adoptiv- oder Pflegekinder sowie Enkelkinder oder Geschwister des Verstorbenen, die im selben Haushalt gelebt haben, können Waisenrente beantragen.
Anspruch auf Halbwaisenrente oder Vollwaisenrente
Für den Anspruch auf Waisenrente sind vor allem das Alter des Kindes sowie die Beitragsjahre des verstorbenen Elternteils in der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend. Ist ein Elternteil verstorben, können die Kinder Halbwaisenrente beantragen. Sind sowohl Mutter als auch Vater verstorben, ist ein Antrag auf Vollwaisenrente möglich.
Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass Mutter oder Vater mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise bei Tod durch einen Arbeitsunfall. Dann genügt bereits ein einziger Monat Beitragszeit. Versterben Mutter oder Vater innerhalb von sechs Jahren nach Ende ihrer Ausbildung und haben sie während ihrer letzten zwei Lebensjahre mindestens ein Jahr lang in die Sozialversicherung eingezahlt, erhalten die Kinder trotzdem Waisenrente.
Minderjährige Waisen erhalten die Voll- oder Halbwaisenrente nicht direkt ausgezahlt. Stattdessen geht sie an einen Erziehungsberechtigten. Denn das Geld ist ausschließlich für den Unterhalt der Waise gedacht.
Die Höhe der Waisenrente
Die Höhe der Waisenrente ergibt sich aus dem Rentenanspruch, den das Elternteil zum Todeszeitpunkt hatte. Die Halbwaisenrente macht zehn Prozent des Rentenanspruchs aus, die Vollwaisenrente 20 Prozent. Sind sowohl Mutter als auch Vater verstorben, werden nicht etwa die Rentenansprüche addiert und dienen als Basis für die prozentuale Berechnung. Vielmehr wird die Waisenrente dann anhand des höheren Rentenanspruchs berechnet.
Im Gegensatz zu anderen Hinterbliebenenrenten wird auf die Waisenrente kein Einkommen angerechnet. Auch eine Heirat beeinflusst den Rentenanspruch nicht. Selbst in dem Fall, dass eine Waise nach dem Tod der Eltern adoptiert wird, besteht weiterhin Anspruch auf Waisenrente. Das gilt so lange, bis die Voraussetzungen – beispielsweise das maximale Alter – nicht mehr erfüllt sind.
Rentenabschläge
Wenn die Eltern vor dem 65. Lebensjahr sterben, dann gibt es Rentenabschläge. Diese betragen für jeden Monat vor Erreichen des 65. Geburtstags 0,3 Prozent, bis zu einem Maximalwert von 10,8 Prozent.
Zuschlag zur Waisenrente
Zusätzlich zum Grundbetrag der Waisenrente gibt es bestimmte Zuschläge, die sich vor allem aus den Beitragsmonaten des Verstorbenen in der gesetzlichen Rentenversicherung berechnen. Die Berechnung erfolgt individuell beim Antrag auf Waisenrente und ist sehr komplex. Wer vor dem Antrag auf Waisenrente wissen möchte, wie hoch die Zuschläge ausfallen, kann verschiedene Rechner im Internet nutzen.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Seit 2017 müssen Empfänger von Waisenrente bis zum 25. Lebensjahr keine Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, wenn sie noch studieren oder zur Schule gehen und Anspruch auf eine Familienversicherung haben. Generell muss jeder, der in diesem Alter bereits einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, Beiträge zahlen, egal ob er Waisenrente bezieht oder nicht.
Ab und bis wann wird die Waisenrente gezahlt?
Der Anspruch auf Waisenrente beginnt ab dem Todestag, sofern der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat. Andernfalls verschiebt er sich auf den Monat, der auf den Todestag folgt. Die Halb- und Vollwaisenrente wird bis zu zwölf Monate rückwirkend gezahlt.
Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Darüber hinaus maximal bis zum Alter von 27 Jahren, wenn die Waise eine Ausbildung, ein Studium oder einen Freiwilligendienst absolviert. Auch bei Überbrückungszeiten von bis zu vier Monaten wird die Rentenzahlung nicht ausgesetzt. Ebenso erhalten Behinderte, die nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, Waisenrente, bis sie 27 Jahre alt sind.
Hinweise zur Beantragung von Halbwaisenrente und Vollwaisenrente
- Einen Vollwaisen- oder Halbwaisenrente-Antrag stellen Waisen bei der Deutschen Rentenversicherung.
- Falls der Tod durch einen Arbeitsunfall eingetreten ist, geht der Antrag auf Waisenrente an die Unfallversicherung.
- Ab einem Alter von 15 Jahren dürfen Kinder den Antrag selbstständig stellen.
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