Versorgungswerke
Für einige sogenannte freie Berufe bestehen Versorgungswerke, welche die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung für ihre Mitglieder übernehmen. Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ist verpflichtend. Es bestehen allerdings Abweichungen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für welche Berufe Versorgungswerke eingerichtet wurden und welche Eigenschaften sie aufweisen, erläutert dieser Ratgeber.
- Für welche Berufe bestehen Versorgungswerke?
- Was ist ein Versorgungswerk?
- Beiträge für die Versorgungswerke
- Was leisten die Versorgungswerke?
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Für Mitglieder bestimmter Berufsgruppen ist die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk verpflichtend.
- Versorgungswerke stellen das Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung für kammerfähige freie Berufe dar.
- Die Beitragshöhe orientiert sich am Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Für welche Berufe bestehen Versorgungswerke?
Berufsständische Versorgungseinrichtungen wurden für
- Ärzte
- Apotheker
- Architekten
- Notare
- Rechtsanwälte
- Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte
- Tierärzte
- Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
- Zahnärzte
- Psychologische Psychotherapeuten
- Ingenieure
- Patentanwälte
eingerichtet. Die Versorgungswerke sind auf Landesebene organisiert und im länderübergreifenden Dachverband Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. organisiert. Insgesamt sind bundesweit 89 Versorgungswerke für kammerfähige freie Berufe aktiv. Durch regionale Gliederung gilt theoretisch nicht für jede Berufsgruppe in jedem Bundesland die Versicherungspflicht, wenn dort keine Versorgungseinrichtung besteht. Allerdings haben die Kammermitglieder dann die Möglichkeit, Mitglied eines Versorgungswerkes in einem anderen Bundesland zu werden. Die Regelungen dazu greifen wiederum auf Länderebene.
Was ist ein Versorgungswerk?
Der älteste Verband ist die Bayerische Ärzteversorgung, deren Gründung im Jahr 1923 stattfand. Hintergrund war die Tatsache, dass freie Berufe von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen waren. Inflation und Weltwirtschaftskrise hatten die als Altersvorsorge gedachten Ersparnisse vernichtet. Die bayerische Ärzteschaft suchte eine Lösung, um die eigene Rente sicherzustellen.
Auf der Grundlage der Rentenreform unter Konrad Adenauer im Jahr 1957 wurden weitere berufsständische Versorgungseinrichtungen gegründet. Der Grund dafür war, dass die damalige Rentenreform den Angehörigen der freien Berufe eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung verwehrte.
Die Kontrolle der Versorgungswerke in Bezug auf die Anlage der Beiträge, Berechnung der Rentenhöhen und Auszahlung obliegen den Kontrollgremien der jeweiligen Bundesländer, beispielsweise dem Landesrechnungshof.
Beiträge für die Versorgungswerke
Ein Versorgungswerk fungiert als öffentlich-rechtliche Einrichtung. Die Mitglieder zahlen Beiträge entsprechend ihres Einkommens ein. Die Beitragshöhe wird analog zum Beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung festgesetzt. Allerdings bestehen zur gesetzlichen Rentenversicherung zwei gravierende Unterschiede:
- Auf Wunsch kann das Mitglied seine Beitragszahlung auf zwei Drittel seines Nominalbeitrags reduzieren.
- Der Beitrag wird, wie bei privaten Lebensversicherung oder Rentenversicherungen, kapitalbildend angelegt. In der gesetzlichen Rentenversicherung greift das Umlageverfahren: Die Beitragszahler heute finanzieren die Leistungsbezieher heute.
Wer als Mitglied eines Versorgungswerkes jedoch höhere Beiträge abführen möchte, kann bis zu 15/10 seines Nominalbeitrages entrichten.
Steuerlich betrachtet, werden Versorgungswerke der Schicht eins im Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge zugerechnet. In Schicht eins finden sich daneben noch die gesetzliche Altersvorsorge und die Basisrente.
Was leisten die Versorgungswerke?
Die Versorgungswerke zahlen an ihre Mitglieder
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Hinterbliebenenrente, alternativ eine Kapitalabfindung.
- Sterbegeld
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung kennen einige der berufsständischen Versorgungswerke keine Wartezeit. Bei einer 100prozentigen Berufsunfähigkeit besteht ab dem ersten Tag ein Leistungsanspruch. Zum Vergleich: In der gesetzlichen Rentenversicherung müssen für einen Leistungsanspruch in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls mindestens 36 Mindestbeiträge entrichtet worden sein.
Die Höhe der durchschnittlichen Altersrente stieg von 1.969,76 Euro im Jahr 2008 leicht auf 2.077,69 im Jahr 2015 Euro.
Da die Versorgungswerke die Beiträge ihrer Mitglieder ähnlich investieren wie die Versicherungswirtschaft, sind die Leistungen stark vom Kapitalmarkt abhängig. Ebenso wirken sich Neuzugänge bei den Beitragszahlern auf der einen Seite und Neuzugänge bei den Rentenbeziehern auf der anderen Seite aus. Renten kürzend wirkt sich die statistisch um vier Jahre höhere Lebenserwartung bei Freiberuflern gegenüber anderen Berufsgruppen aus.
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