Rentenbesteuerung
Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen. Gleichzeitig herrscht eine große Unsicherheit darüber, ob eine Steuerklärung nötig ist. Denn vielen Verbrauchern sind die Regeln aufgrund des Alterseinkünftegesetzes nicht geläufig.
- Das Wichtigste in Kürze
- Rentenbesteuerung – als Rentner Steuern zahlen?
- Das Alterseinkünftegesetz im Überblick
- Die Rentenbesteuerung der gesetzlichen Rente
- Die private Rentenversicherung in der Ansparphase
- Besteuerung von privaten Rentenversicherungen
- Diese Verträge unterliegen der nachgelagerten Besteuerung
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2005 gibt es eine Nachbesteuerung der gesetzlichen Rente.
- Das Gesetz zu Alterseinkünften sieht hierbei eine schrittweise Anpassung des steuerpflichtigen Anteils der Rente vor.
- In den Jahren, in denen Arbeitnehmer Geld in eine private Rentenversicherung einzahlen, fallen keine Steuern an.
Rentenbesteuerung – als Rentner Steuern zahlen?
Einkünfte aus der gesetzlichen Rente werden anders behandelt als Zahlungen aus einer privaten Rentenversicherung. Hier erhalten Interessierte einen Überblick.
Das Alterseinkünftegesetz im Überblick
Seit dem Jahr 2005 wird die gesetzliche Rente nachgelagert besteuert. Das Alterseinkünftegesetz sieht dabei eine schrittweise Anpassung des steuerpflichtigen Anteils der Rente vor. Die Übergangsphase gilt, weil bisher nicht alle Vorsorgeaufwendungen für das Alter steuermindernd geltend gemacht werden können. Mit jedem Jahr wächst der steuerpflichtige Anteil an der Rente. Im Jahr 2017 lag er bei 74 Prozent, bis zum Jahr 2020 stieg er jedes Jahr um 2 Prozent an. Danach erfolgt die Anhebung in 1-Prozent-Schritten, bis im Jahr 2040 die gesamte Rente der Einkommenssteuerpflicht unterliegt. 2021 lag der Besteuerungsanteil bei 81 Prozent.
Der Rentenbeginn fixiert den Steuersatz
Rentner, die bereits eine Altersrente erhalten, können bei der Rentenbesteuerung aufatmen. Dank dem sogenannten Kohortenprinzip, gilt für sie der prozentual zu versteuernde Anteil der Rente lebenslang. So fallen zum Beispiel bei einem Rentner, der seit 2015 eine Altersrente bezieht, 70 Prozent der Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung unter die Rentenbesteuerung. Dieser steuerpflichtige Anteil bleibt bis zum Lebensende bestehen.
Die Rentenbesteuerung der gesetzlichen Rente
Ein Beispiel zeigt, wie die Rentenbesteuerung funktioniert, maßgeblich ist die Jahresbruttorente. Angenommen Max Muster ist im Jahr 2004 in Rente gegangen. Er hält eine Jahresbruttorente in Höhe von 24.000 Euro. Der steuerpflichtige Anteil seiner Rente beträgt 50 Prozent. Das bedeutet, dass das Finanzamt ihm bei der Rentenbesteuerung einen Rentenfreibetrag von 12.000 Euro einräumt.
Von den verbleibenden 12.000 Euro darf Max Muster noch den Grundfreibetrag in Höhe von 9.000 Euro (Stand: 2018) abziehen. Für die Rentenbesteuerung bleibt dann ein steuerpflichtiges Einkommen von 3.180 Euro übrig. In der Steuererklärung kann Herr Muster weitere Ausgaben und Belastungen steuermindernd geltend machen und seine Steuerlast senken.
Die private Rentenversicherung in der Ansparphase
In den Jahren, in denen Arbeitnehmer Geld in eine private Rentenversicherung einzahlen, fallen keine Steuern an. Auch die Zinsen, die das Versicherungsunternehmen mit dem Kapital erwirtschaftet, müssen nicht versteuert werden. Anders sieht es dann aus, wenn der Vertrag fällig wird und eine monatliche Leibrente ausgezahlt wird.
Besteuerung von privaten Rentenversicherungen
Die ausbezahlte lebenslange Leibrente aus einer privaten Rentenversicherung behandelt der Staat steuerbegünstigt. Nur der sogenannte Ertragsanteil unterliegt über die Rentenbesteuerung der Einkommenssteuer. Wie hoch der Ertragsanteil einer privaten Rentenversicherung ausfällt, hängt vom Lebensalter zum Zeitpunkt des ersten Bezugs der Rente ab. Die Höhe des Ertragsanteils ist in Paragraf 22 des Einkommenssteuergesetzes geregelt.
Beispiel für die Besteuerung einer privaten Rentenversicherung
Max Muster erhält seit seinem 63. Lebensjahr monatlich 500 Euro aus einer privaten Rentenversicherung. Gemäß Paragraf 22 EStG liegt der Ertragsanteil bei 20 Prozent. Insgesamt erhält Herr Muster 6.000 Euro pro Jahr aus der privaten Rentenversicherung. Davon sind gemäß den Regeln der Besteuerung für private Rentenversicherungen 20 Prozent, also 1.200 Euro steuerpflichtig. Die verbleibenden 4.800 Euro erhält Herr Muster steuerfrei.
Sonderfall Kapitalauszahlung
Erfolgt die Auszahlung einer privaten Rentenversicherung als Einmalzahlung, gelten abweichende Regeln zur Rentenbesteuerung. Dann fällt auf die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und der Auszahlungssumme (= Ertrag) Einkommensteuer an. Hat der Versicherte bei der Auszahlung bereits das 60. Lebensjahr vollendet und hat der Rentenversicherungsvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren gehabt, fällt die Steuer für die Hälfte des Ertrags an. Für Verträge, die nach 01.01.2012 abgeschlossen wurden, gilt die Steuererleichterung erst ab dem 62. Lebensjahr.
Diese Verträge unterliegen der nachgelagerten Besteuerung
Nicht alle Verträge einer privaten Rentenversicherung erhalten in der Rentenbesteuerung einen Steuerbonus. Die Riester-Rente unterliegt ebenso der nachgelagerten Besteuerung, wie die gesetzliche Rente. Private Rentenversicherungen müssen im Vertrag eine festgelegte Summe oder einen nachvollziehbaren Faktor zur Höhe der Rente enthalten, um bei der Rentenbesteuerung als begünstigt berücksichtigt zu werden.
Die Rentenbesteuerung vorab einplanen
Verbraucher, die ihre Altersvorsorge planen, sollten nicht nur die Höhe der kommenden Rentenzahlungen berücksichtigen. Um später ein solides Einkommen zu erzielen, sollten sowohl die Rentenbesteuerung als auch die späteren Abgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung in die Kalkulation einbezogen werden. So lässt sich der Betrag ermitteln, der tatsächlich als monatliches Budget zu erwarten ist. Die nachgelagerte Besteuerung der Rente macht es den Versicherten nicht leicht, gezielt für das Alter und einen unbeschwerten Lebensabend vorzusorgen.