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Wie hoch die Rente ausfällt, ist eine Frage, die viele Menschen beschäftigt. Die beste Informationsquelle für den aktuellen Stand der eigenen Altersvorsorge ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Sie verschickt jährlich an alle Versicherte eine Renteninformation. Dieses Schreiben beinhaltet auch eine Schätzung, wie hoch die Rente bei gleichbleibendem Einkommen bzw. Einzahlungen wahrscheinlich ausfallen wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Deutsche Rentenversicherung verschickt jährlich an alle Versicherte eine Renteninformation.
  • Erreicht ein Arbeitnehmer mit Anspruch auf staatliche Rente das 55. Lebensjahr, erhält er fortan regelmäßig die Rentenauskunft.
  • Rentenbescheide sollten stets genau auf eventuelle Fehler überprüft werden.

Rentenbescheid & Renteninformation

Erreicht ein Arbeitnehmer mit Anspruch auf staatliche Rente das 55. Lebensjahr, erhält er fortan regelmäßig die Rentenauskunft. Sie ist detaillierter und enthält unter anderem Informationen zu den im Rentenkonto gespeicherten Zeiten oder persönlichen Endgeltpunkten. Wichtig ist auch der Versicherungsverlauf, den Versicherte das erste Mal mit 43. Jahren zugestellt bekommen. Er gibt Auskunft darüber, welche Daten die DRV bereits gespeichert hat. Fällt einem Empfänger bei der Prüfung dieses Verlaufs auf, dass wichtige Daten (beispielsweise Kindererziehungszeiten) nicht miteingerechnet wurden, dann kann er die DRV darüber informieren und entsprechende Belege nachreichen.

Einen Rentenbescheid bekommen hingegen alle, die einen Antrag auf Altersrente bei der DRV gestellt haben und aus dem Berufsleben austreten. Er gibt die tatsächliche Höhe der Rente sowie ihre Berechnungsgrundlage an. Außerdem wird in diesem Schreiben darüber informiert, wann die Rente beginnt. Der Empfänger sollte den Rentenbescheid genau auf eventuelle Fehler überprüfen.

Renteninformation richtig lesen

Auf der Renteninformation sind rechts drei wichtige Beträge zu finden: Der oberste gibt die individuelle Erwerbsminderungsrente an. Dabei handelt es sich um den Betrag, den der Empfänger des Briefes bekäme, wenn er sofort aus gesundheitlichen Gründen Rente beantragen müsste. Darunter steht der aktuelle Rentenanspruch. Das ist die monatliche Rente, auf die der Empfänger bei regulärem Rentenbeginn Anspruch erworben hat. Diesen Betrag würde er auch ausgezahlt bekommen, wenn er fortan bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze keiner rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung mehr nachginge. Der dritte Betrag schließlich zeigt die Höhe der Rente, die erwartet werden kann, wenn der Versicherte bis zum Eintreten des Rentenalters bei annähernd gleichbleibendem Gehalt weiterarbeitet.

Wichtig ist, dass nur Anspruch auf den als zweites aufgeführten Betrag hat, wer mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat. Außerdem sollte man bedenken, dass Faktoren wie Inflation, künftige Rentenerhöhungen oder die Auswirkungen einer Frührente nicht in die Kalkulation einfließen.

Rentenbescheid richtig lesen

Ein Rentenbescheid informiert den Empfänger nicht nur über die Höhe der monatlichen Rente, sondern auch darüber, wie sich diese errechnet. Es reicht also keinesfalls, sich den Rentenbetrag und die Rentenart anzuschauen und dann lediglich den Beginn des Rentenanspruches zu überprüfen. Neurentner sollten den gesamten Bescheid durchgehen, um sicherzugehen, dass er keine Berechnungsfehler enthält und dass keine rentenrelevanten Leistungen vergessen wurden. Insbesondere folgende Punkte sollte man auf ihre Richtigkeit überprüfen:

  • Beitragszeiten
  • Ausbildungszeiten
  • rentenrechtlich bedeutsame Zeiträume wie Kindererziehung, Pflege oder der Erhalt von Arbeitslosengeld
  • Anrechnungszeiten wie Schwangerschaft, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Reha
  • Umrechnungsfaktor bei ehemaligen Arbeitsstellen in den neuen Bundesländern
  • Angaben zu eventuellen Scheidungen, anderen Rentenformen oder Sonderzahlungen

Wer einen Rentenbescheid richtig lesen will, der muss ihn vor allem genau lesen. Am besten werden die angegebenen Zahlen mit denen aus alten Lohnbelegen und Sozialversicherungsbescheinigungen abgeglichen. Ob alle Zeiträume, in denen der Betroffene nicht erwerbstätig war, richtig angegeben sind und ob Anrechenbares wie die Angehörigenpflege einberechnet wurde, sollte man ebenfalls überprüfen. Wer einen Teil seines Arbeitslebens in der DDR oder direkt danach in den neuen Bundesländern tätig war, muss ebenfalls ganz genau prüfen. Denn es sollte ein Umrechnungsfaktor bei Rentenberechnung miteinfließen, der die Renten in Ost- und West angleichen soll.

Für viele Menschen ebenfalls wichtig: Sind die Rentenansprüche aus geschiedenen Ehen richtig angegeben? Wurden Punkte wie Witwen- oder Hinterbliebenenrente bedacht? Sind alle Sonderzahlungen richtig angegeben? Achten Sie auch auf Zahlendreher.

Rentenbescheid prüfen und Widerspruch einlegen

Wer einen Fehler in seinem Rentenbescheid findet, der kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens bei der DRV schriftlich Widerspruch einlegen. Die dazugehörigen Belege müssen Sie nicht sofort mitschicken, sondern können Sie später nachreichen. Doch auch nach Ablauf dieser Frist kann man ein Überprüfungsverfahren beantragen. Die DRV zahlt bei Anerkennung eines Fehlers Leistungen rückwirkend für einen Zeitraum von maximal vier Jahren nach.

Unabhängige Rentenberater unterstützen Neurentnern bei der Durchsicht des Bescheids oder übernehmen sogar die komplette Prüfung. Wer dieses Angebot in Anspruch nehmen möchte und eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, der sollte sich vorab informieren, ob diese einen Teil der Kosten übernimmt.

Die Rente prüfen, bevor sie beginnt

Damit die Rente richtig berechnet wird, sollten sich Rentenberechtigte während ihres Arbeitslebens darum bemühen, dass alle rentenrelevanten Zeiten auf ihrem Rentenkonto bei der DRV vermerkt sind. Viele Angaben, zum Beispiel zum Lohn, werden automatisch an die DRV geleitet. Doch andere – wie Zeiten, in denen Angehörige gepflegt wurden – muss der Versicherte selbst angeben. Fällt die auf dem Bescheid vermerkte Rente am Ende geringer aus als erwartet, ist es wahrscheinlicher, dass das auf fehlenden Informationen oder falschen Angaben beruht als auf einem sinkenden Rentenniveau.