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Lohnersatzleistung / Entgeltersatzleistung

In speziellen Situationen erhalten Arbeitnehmer Lohnersatzleistungen als Ausgleich für entgangenes Arbeitseinkommen. Bei Zahlungsdauer, Höhe und Versteuerung der Entgeltersatzleistungen sind unterschiedliche Regelungen zu beachten.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist eine Lohnersatzleistung?
  3. Verschiedene Arten
  4. Höhe der Entgeltersatzleistung
  5. Steuererklärung
  6. Verwandte Themen
  7. Rentenversicherung vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Träger der Lohnersatzleistungen sind häufig die Sozialversicherungen, manchmal jedoch auch direkt der Staat.
  • In Einzelfällen erhält der Begünstigte das volle Nettoeinkommen, oft ist jedoch mit Abzügen zu rechnen.
  • Lohnersatzleistungen sind nicht einkommensteuerpflichtig, unterliegen jedoch zumeist dem Progressionsvorbehalt.

Was ist eine Lohnersatzleistung?

Die Lohnersatzleistung, die man in der Fachsprache auch als „Entgeltersatzleistung“ bezeichnet, ist ein finanzieller Ausgleich für ausgefallenen Lohn. Arbeitnehmer erhalten diese Leistung im Regelfall dann, wenn der Arbeitgeber ihr reguläres Gehalt nicht mehr weiterzahlt. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn im Krankheitsfall die gesetzliche Pflicht zur Entgeltfortzahlung endet oder der Arbeitnehmer nach einer Kündigung arbeitslos wird.

Wer bezahlt die Entgeltersatzleistung?

Für Lohnersatzleistungen sind unterschiedliche Träger zuständig. Je nachdem, um welche Leistung es sich handelt, kann die Zahlung entweder direkt von einer staatlichen Behörde oder von einer der folgenden Institutionen kommen:

Welche Arten von Entgeltersatzleistungen gibt es?

Die Anlässe für das Entstehen eines Anspruchs auf Lohnersatzleistungen sind unterschiedlicher Natur. In vielen Fällen können Arbeitnehmer darauf hoffen, nach dem Wegfall der Lohnzahlung einen Ausgleich zu erhalten.

Krankheit und Pflege

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, bis zu sechs Wochen lang das Gehalt weiter zu zahlen. Ist der Arbeitnehmer weiterhin krankgeschrieben, erhält er nach Ablauf dieser Frist Krankengeld von der Krankenkasse.

Ist ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit Ursache für die Arbeitsunfähigkeit, erhält der Arbeitnehmer nach Ablauf von sechs Wochen ein Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung anstatt des Krankengeldes.

Von der Pflegeversicherung können Arbeitnehmer Pflegeunterstützungsgeld erhalten, wenn sie sich für die Pflege von Angehörigen für einen begrenzten Zeitraum freistellen lassen.

Lohnersatzleistungen bei Reha-Maßnahmen

Findet im Anschluss an eine ärztliche Behandlung nach Krankheit oder Unfall eine Reha-Maßnahme zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit statt, erhalten Arbeitnehmer in diesem Zeitraum von der gesetzlichen Rentenversicherung ein Übergangsgeld.

War die Ursache für die Reha-Maßnahme ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, kommt das Übergangsgeld von der Berufsgenossenschaft.

Schwangerschaft und Elternzeit

Gesetzlich versicherte Mütter erhalten während der gesetzlichen Schutzfrist vor und nach der Entbindung Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, das zusammen mit einem Zuschuss des Arbeitgebers den Verdienstausfall in diesem Zeitraum ausgleicht.

Nach dem Ende des Mutterschutzes können die Eltern entweder Elterngeld oder – wenn beide in Teilzeit arbeiten - „Elterngeld plus“ erhalten. Das Elterngeld wird als staatliche Transferleistung aus dem Budget des Bundesfamilienministeriums bezahlt.

Lohnersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Arbeitslosenversicherung Lohnersatzleistungen. Dabei handelt es sich in erster Linie um

  • Arbeitslosengeld nach dem Verlust des Arbeitsplatzes,
  • Kurzarbeitergeld, das den reduzierten Arbeitslohn aufstockt, wenn der Arbeitgeber aufgrund fehlender Aufträge Kurzarbeit anmeldet und
  • Insolvenzgeld für Arbeitnehmer, die wegen Zahlungsunfähigkeit des Betriebs keinen Lohn mehr erhalten.

In welcher Höhe und wie lange kann ich Lohnersatzleistungen erhalten?

Je nach Art der Lohnersatzleistung können Höhe und Dauer der Zahlung unterschiedlich ausfallen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen ersten Überblick. Je nach individueller Situation kann die Lohnersatzleistung unter der maximalen Höhe liegen.

Lohnersatzleistung
Maximale Dauer
Maximale Höhe
Krankengeld im Regelfall 78 Wochen 90 % des Nettolohns
Verletztengeld bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit oder bis zum Beginn einer Rentenzahlung 100 % des Nettolohns
Übergangsgeld bei Reha-Maßnahmen abhängig von der Dauer der Maßnahme 75 % des Nettolohns
Pflegeunterstützungsgeld 10 Arbeitstage 90 % des Nettolohns
Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor bis 8 Wochen (bei Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung 13 Euro pro Kalendertag plus Aufstockung durch den Arbeitgeber
Elterngeld bei beruflicher Pause 14 Monate 65 bis 100 % des Einkommens, maximal 1.800 Euro pro Monat
Elterngeld plus bei Teilzeitarbeit 32 Monate 50 % des regulären Elterngeldanspruchs
Arbeitslosengeld je nach Alter 12 bis 24 Monate 67 % des vorherigen Nettolohns
Kurzarbeitergeld 12 Monate 67 % des Nettolohns
Insolvenzgeld 3 Monate 100 % des Nettolohns

Lohnersatzleistung in der Steuererklärung: Wie funktioniert das?

Weil sich Entgeltersatzleistungen im Regelfall auf den Nettolohn beziehen, müssen sie nicht versteuert werden. Dennoch muss ein Steuerpflichtiger, der jährliche Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen hat, diese in der Einkommensteuererklärung angeben.

Eintrag in der Einkommensteuererklärung

Wo die jeweilige Leistung einzutragen ist, hängt von der Art der Entgeltersatzleistung ab. Es gibt zwei Varianten:

  • Lohnersatzleistungen, die auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen, sind in der Anlage N der Steuererklärung einzutragen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Kurzarbeitergeld sowie um Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.
  • Alle anderen Lohnersatzleistungen trägt der Steuerpflichtige im Mantelbogen unter dem Stichpunkt „Sonstige Angaben und Anträge“ ein.

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Mit Ausnahme des Pflegeunterstützungsgeldes unterliegen Lohnersatzleistungen dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Die Leistung muss zwar nicht versteuert werden, aber bei der Ermittlung der Einkommensteuer legt das Finanzamt den Durchschnitts-Steuersatz an, der für die Einkünfte plus Lohnersatzleistungen gegolten hätte.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer war zwei Monate arbeitslos und hat daher ein jährliches Einkommen von 30.000 Euro plus 3.500 Euro Arbeitslosengeld. Der Durchschnitts-Steuersatz für 30.000 Euro Jahreseinkommen liegt bei 17 Prozent. Weil jedoch 3.500 Euro Lohnersatzleistung hinzukommen, wendet das Finanzamt auf das Jahreseinkommen von 30.000 Euro den Durchschnitts-Steuersatz an, der für 33.500 Euro gelten würde – nämlich 19 Prozent. Damit erhöht sich aufgrund der Entgeltersatzleistung die Einkommensteuer von 5.100 Euro auf 5.700 Euro.

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