Gesetzliche Rentenversicherung
Die Grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland sind über 100 Jahre alt. Hervorgegangen aus Otto von Bismarcks Sozialgesetzgebung von 1889, erfuhr die Rentenversicherung bis heute verschiedene Fortentwicklungen. Sie ist eine Pflichtversicherung und dient grundsätzlich der Sozial- und Alterssicherung. Das Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung ist schnell erklärt.
- Gesetzliche Rentenversicherung: Definition
- Herausforderungen der gesetzlichen Rentenversicherung
- Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
- Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Änderungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Rentenversicherung wird als Altersrente, Witwenrente oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit ausgezahlt.
- Die Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von den eingezahlten Beiträgen ab.
- Durch den demographischen Wandel ist es sinnvoll, sich zusätzlich im Alter finanziell abzusichern.
Gesetzliche Rentenversicherung: Definition
Jeder, der einem Beruf nachgeht, zahlt während seines Arbeitslebens in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Wenn das Rentenalter erreicht ist, erhält jeder, der eingezahlt hat, anteilmäßig seine Rente aus dieser Kasse ausgezahlt.
Herausforderungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Generationenversicherung: Eine Generation zahlt ein, während die Generation im Rentenalter aus der Rentenkasse Bezüge erhält. Durch den demografischen Wandel stößt das Konzept allerdings an seine Grenzen, da immer weniger Arbeitnehmer immer mehr Rentner versorgen müssen. Die gesetzliche Rentenkasse steht auch dann vor einer Herausforderung, wenn eine hohe Arbeitslosenquote besteht: Wenn wenig in die Kasse eingezahlt wird, können auch keine Renten ausgezahlt werden.
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Welchen Betrag ein Arbeitnehmer letztlich im Rentenalter von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt bekommt, lässt sich nicht pauschalisieren: Die Höhe hängt von den eingezahlten Beträgen ab. Dieser Betrag ergibt sich aus der Höhe des Gehalts und der Dauer der Einzahlungen. Er besteht je zur Hälfte aus den Zahlungen des Versicherten und seines Arbeitgebers. Wer über ein hohes Einkommen verfügte, erhält eine höhere Rente als ein Geringverdiener, der mit einer kleineren Rente auskommen muss. Die Rente wird als Altersrente, Witwenrente oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit ausgezahlt. Voraussetzung ist neben einer Mindestversicherungszeit der Antrag auf Rente. Beamte zahlen nicht in die Rentenversicherung ein. Ihre Altersbezüge werden vom Staat ausgezahlt.
Alternativen zur gesetzlichen Rentenversicherung
Nicht jeder, der während seiner Arbeitszeit Abgaben gezahlt hat, kann im Ruhestand von der gesetzlichen Rente leben. Experten raten deshalb dazu, zusätzlich eine private Rentenversicherung (PRV) abzuschließen, um im Alter oder bei einer Erkrankung ausreichend abgesichert zu sein. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, doch nicht jedes Angebot ist ohne Wenn und Aber zu empfehlen.
- Für alle, die in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, wird die sogenannte Riester-Rente angeboten – eine private Rentenversicherung, die viele Vorteile, aber auch beträchtliche Nachteile mit sich bringt.
- Zudem hat jeder Angestellte Anspruch auf eine Betriebsrente, die meist eine höhere Rendite und niedrigere Kosten als eine private Rentenversicherung bietet.
- Alle, die freiberuflich oder selbstständig arbeiten, müssen sich selbst um ihre Rente kümmern und können zum Beispiel eine Rürup-Rente abschließen, die unter anderem für steuerliche Vorteile sorgt.
- Eine Lebensversicherung war lange Zeit eine Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung. Doch seit die Europäische Zentralbank die Zinsen auch für die Lebensversicherung drastisch gesenkt hat, lohnt sich die Lebensversicherung als Kapitalanlage und als private Vorsorge für das Rentenalter nicht mehr.
Wer sich für die Riester-Rente entscheidet, muss mit hohen Gebühren rechnen, kann sich aber entspannt zurücklehnen, sollte es zur Arbeitslosigkeit und zu Bürgergeld kommen. Anders als bei einer Lebensversicherung darf der Staat die Riester-Rente nicht antasten und die Vermögenswerte bleiben erhalten.
Änderungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung
In regelmäßigen Abständen wird eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung angestrebt, zuletzt hat die Regierung einige Neuerungen beschlossen. Demnach ist es möglich, auch mit 63 statt mit 65 Jahren in Rente zu gehen, ohne Abschläge zu erfahren. Zwei Voraussetzungen müssen für die Rente mit 63 jedoch erfüllt werden: Zum einen muss der Versicherte 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und zum anderen darf der Versicherte zwei Jahre vor Beginn des Rentenalters nicht arbeitslos gemeldet sein. Recht neu ist auch die sogenannte „Mütterrente“: Alle Frauen, die vor dem Jahr 1992 Kinder geboren haben, erhalten 29,21 Euro (West) bzw. 27,05 Euro (Ost) brutto als Zuschlag.
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