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Der Generationenvertrag ist das Solidarprinzip in der gesetzlichen Rentenversicherung: Die jungen Beitragszahler finanzieren die Zahlungen an die Rentnerinnen und Rentner. Dafür können sie darauf hoffen, dass einmal die nächste Generation ihre Rente finanziert.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Generationenvertrag: Definition des Begriffs
  3. Bevorzugt der Generationenvertrag kinderlose Menschen?
  4. Wie beeinflusst die demografische Entwicklung den Generationenvertrag?
  5. Was ist die Alternative zum Generationenvertrag?
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Rentenversicherung vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Generationenvertrag ist kein Vertrag zwischen individuellen Vertragspartnern, sondern eine gesetzliche Grundlage für die Umlagefinanzierung in der Rentenversicherung.
  • Die Beitragszahler finanzieren direkt die aktuell auszuzahlenden Renten, erwerben jedoch durch ihre Einzahlungen Ansprüche auf die zukünftige eigene Rente.
  • Demografische Einflussfaktoren wie steigende Lebenserwartung und rückläufige Geburtenrate belasten den Solidarpakt zwischen den Generationen.
  • Da aufgrund der demografischen Entwicklung die Leistungen der gesetzlichen Rente geringer werden, sollten Berufstätige in Eigeninitiative zusätzliches Vorsorgekapital bilden.

Generationenvertrag: Definition des Begriffs

Als Generationenvertrag bezeichnet man das System der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die Versicherung die Zahlungen für die derzeitigen Rentenempfänger nicht aus angesammeltem Kapital, sondern aus den Einzahlungen der berufstätigen Versicherungspflichtigen finanziert.

Der Begriff des Vertrags beschreibt in diesem Zusammenhang nicht eine Vereinbarung zwischen einzelnen Rentenempfängern und Beitragszahlern, sondern die vom Gesetzgeber festgelegte Finanzierungsmethode: Die junge Generation finanziert mit ihren Beiträgen die jetzigen Renten der älteren Generation und kann aufgrund der Gesetzgebung darauf vertrauen, dass die nächste Generation später einmal ihre Renten finanziert. Dieses System ist auch als „Umlageverfahren“ bekannt.

Somit erwerben Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung mit ihren Einzahlungen zwar Rentenansprüche in Form von Rentenpunkten – aber die Rentenversicherung investiert das eingezahlte Geld nicht in eine Kapitalanlage, sondern leitet es an die derzeitigen Rentnerinnen und Rentner weiter. Somit müssen Versicherte darauf vertrauen, dass auch die nächste Generation ihren Verpflichtungen nachkommt und dann mit ihren Beiträgen die Rente finanziert.

Seit wann gibt es den Generationenvertrag?

Im Jahr 1957 verabschiedete der Gesetzgeber eine große Rentenreform. In diesem Zuge erfolgte die Einführung des Generationenvertrags in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zuvor hatte die Rentenversicherung für jeden Einzahler ein Kapitalkonto gebildet. Doch aufgrund der allgemeinen Vermögensverluste durch den Zweiten Weltkrieg und die anschließende Währungsreform war es nicht mehr möglich, die Ansprüche der Rentenempfänger aus den individuellen Kapitalerträgen zu finanzieren.

Bevorzugt der Generationenvertrag kinderlose Menschen?

Ein Kritikpunkt, den Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler häufig anbringen, ist die Bevorzugung kinderloser Menschen im Generationenvertrag. Hintergrund ist, dass Alleinerziehende und Eltern mit Kindern im Vergleich zu kinderlosen Paaren und Singles in mehrfacher Hinsicht benachteiligt sind:

  • Aufgrund der beruflichen Pause während der Kindererziehung können Eltern oftmals weniger Einzahlungen in die Rentenkasse leisten als Kinderlose.
  • Die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen für die Versorgung der Kinder führen dazu, dass für Eltern mit Kindern der ergänzende Aufbau von privatem Vorsorgekapital schwieriger ist als für Singles und Paare ohne Kind.
  • Aus Familien mit Kindern gehen die künftigen Beitragszahler hervor, die dann auch die Renten von kinderlosen Ruheständlern mitfinanzieren.

Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten gleich zwar einen Teil der entfallenen Rentenbeiträge während der beruflichen Erziehungspause aus. Dennoch lässt sich mit solchen Anrechnungszeiten meist nur ein geringerer Rentenanspruch erreichen als mit einer durchgängigen Erwerbsbiografie.

Wie beeinflusst die demografische Entwicklung den Generationenvertrag?

Der Generationenvertrag beruht darauf, dass das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern langfristig im Gleichgewicht bleibt. Doch zwei Einflussfaktoren gefährden die Stabilität des Generationenvertrags:

  • Steigende Lebenserwartung. Je länger ein Mensch lebt, umso länger bezieht er auch Rente, was die Kosten für das Rentenversicherungssystem erhöht. Da seit Jahrzehnten die durchschnittliche Lebenserwartung steigt, nimmt auch die Zahl der Rentenempfänger in Deutschland stetig zu.
  • Sinkende Geburtenrate. Die Deutschen bekommen tendenziell immer weniger Kinder. Das verstärkt zusammen mit der steigenden Lebenserwartung die Überalterung der Gesellschaft.

Bleibt die Rente sicher?

Trotz der belastenden Einflussfaktoren kann man davon ausgehen, dass der Generationenvertrag im Grundsatz bestehen bleibt. Allerdings müssen sowohl Beitragszahler als auch Rentenempfänger künftig wohl mit Abstrichen rechnen.

Für Beitragszahler sind auf lange Sicht Steigerungen des Rentenbeitrags nicht ausgeschlossen. Bereits jetzt hebt der Gesetzgeber überdies die Regelaltersgrenze Schritt für Schritt an, um die durchschnittliche Dauer der Einzahlung zu verlängern und die Dauer der Rentenzahlungen zu verkürzen.

Während heutige Rentenempfänger davon ausgehen können, dass die Höhe ihrer Rente gesichert ist, müssen künftige Rentner mit einer Senkung der Leistungen rechnen.

Was ist die Alternative zum Generationenvertrag?

In der Theorie ist die Kapitaldeckung eine Alternative zum Generationenvertrag. Das Geld der Beitragszahler fließt dann nicht gleich als Rentenzahlung wieder ab, sondern wird am Kapitalmarkt investiert, um die späteren Renten mit den Erträgen zu finanzieren.

Doch in der Praxis wäre eine Umstellung extrem problematisch, weil die Rentenversicherung die laufenden Renten weiterzahlen und parallel dazu einen Kapitalstock für die künftigen Rentnerinnen und Rentner aufbauen müsste. Dies würde zumindest in der Übergangsphase zu einer massiven Beitragserhöhung führen. Darüber hinaus wäre auch ein rein kapitalgedecktes Rentensystem nicht ohne Risiken, da die Erträge und damit die künftigen Renten bei schlechten Börsenentwicklungen oder lang anhaltenden Niedrigzinsphasen unter Druck geraten können.

Vorsorgelücken schließen

Klar ist: Der Generationenvertrag bietet immer noch eine solide Vorsorgebasis, die jedoch künftig nicht mehr so ertragreich sein wird wie in früheren Zeiten. Daher ist es empfehlenswert, in Eigenregie zusätzliches Vorsorgekapital zu bilden. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung wie beispielsweise:

  • die Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge
  • der Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheims, um im Rentenalter die Miete zu sparen
  • das Vorsorgesparen mit staatlich geförderten Anlageprodukten wie Riester- oder Rüruprente
  • der Vermögensaufbau mit Investmentfonds

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