Frührente
Wer früher in Rente gehen möchte, muss oft mit doppelten Einbußen rechnen. Er zahlt weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein und muss Abschläge bei der Rentenhöhe hinnehmen. Arbeitnehmer, die die Altersrente früher als vorgesehen in Anspruch nehmen möchten, verlieren 0,3 Prozent ihres Rentenanspruchs für jeden Monat, den sie vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. Für eine Frührente mit 63 statt mit 67 Jahren schrumpft die Rente dauerhaft um 14,4 Prozent. Doch das muss nicht sein. Es gibt einige Konstellationen, die die Frührente fast abschlagsfrei möglich machen.
- Frührente für besonders langjährig Versicherte
- Frührente rechtzeitig planen
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Vor 1953 Geborene mit mindestens 45 gesammelten Beitragsjahre, können mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
- Arbeitnehmer sollten bereits ab Mitte 50 planen, wann sie in Rente gehen.
- Frührentner sollten sich zudem informieren, ob ein Nebenverdienst anrechnungsfrei erlaubt ist.
Frührente für besonders langjährig Versicherte
Eine mögliche Form der Frührente ist die Rente für besonders langjährig Versicherte. Wer vor 1953 geboren ist und mindestens 45 Beitragsjahre gesammelt hat, kann mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für ab 1953 Geborene wird die Grenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Das bedeutet, dass Versicherte ab Jahrgang 1964 erst ab 65 Jahren die Frührente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge beziehen können.
Frührente für langjährig Versicherte
Eine weitere Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen, ist die Rente für langjährig Versicherte. Arbeitnehmer, die keine 45 Beitragsjahre angesammelt haben, dürfen mit 63 statt mit 65 Jahren in Frührente gehen, wenn Sie vor 1949 geboren worden sind und 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Allerdings müssen sie bei der Rentenhöhe einen Abschlag von 7,2 Prozent hinnehmen. Für jüngere Versicherte steigt die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre an, das entspricht der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Diese Versicherten können ebenfalls mit 63 Jahren in Frührente gehen. Allerdings steigt ihr Rentenabschlag auf 14,4 Prozent an.
Frührente für Frauen
Vor dem Jahr 1952 geborene Frauen können im Alter von 60 Jahren eine Frührente in Anspruch nehmen. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie mindestens 15 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung angesammelt haben. Davon müssen mindestens 10 Jahre nach dem 40. Geburtstag erarbeitet worden sein. Für die Frührente mit 60 Jahren müssen Frauen Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen. Erst bei einem Renteneintritt ab 65 Jahren wird die Altersrente für Frauen abschlagsfrei ausgezahlt. Zur Versicherungszeit von 15 Jahren gehören auch Zeiten, in denen ein Kind erzogen oder freiwillige Beiträge bei einem Minijob gezahlt wurden.
Frührente für schwerbehinderte Versicherte
Auch Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung dürfen unter bestimmten Voraussetzungen eine Frührente beantragen. Wer mindestens 35 Jahre Beitragszeit gesammelt hat und einen Grad der Behinderung von über 50 Prozent vorweisen kann, darf die Frührente beanspruchen. Aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Änderungen ist es sehr sinnvoll, sich beraten zu lassen. Durch den sogenannten Vertrauensschutz gelten je Geburtsdatum oder für ehemalige Bergleute abweichende Bestimmungen. Je nach persönlicher Situation ist die Frührente für schwerbehinderte Versicherte mit und ohne Abschläge möglich.
Frührente für Bergleute
Versicherte, die vor 1952 geboren worden sind, das 60. Lebensjahr erreicht haben, und mindestens 25 Jahre unter Tage gearbeitet haben, können mit 60 Jahren in Rente gehen. Auch hier wird das Eintrittsalter für ab 1952 Geborene analog zur steigenden Regelaltersgrenze schrittweise auf 62 Jahre angehoben. Bergleute, die eine Frührente beantragen möchten, sollten sich beraten lassen. Es gibt zahlreiche Sonderbestimmungen und Zusatzregelungen.
Frührente bei Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit
Beschäftige, die in den letzten Jahren vor dem regulären Rentenalter arbeitslos geworden sind oder in Altersteilzeit arbeiten, können ebenfalls eine Frührente in Anspruch nehmen. Folgende Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen:
- geboren vor 1952
- mindestens 15 Jahre pflichtversichert
- entweder vor Beginn der Rente arbeitslos
- nach Vollendung des Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt mindestens 58 Wochen arbeitslos
- 24 Monate oder mehr in Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz gearbeitet
- zusätzlich müssen innerhalb der letzten 10 Jahre 8 Jahre lang Pflichtbeitrage geleistet worden sein
- ohne Abschläge ist die Frührente ab dem 65. Lebensjahr möglich
Frührente rechtzeitig planen
Arbeitnehmer sollten ab Mitte 50 planen, wann sie in Rente gehen können. Die Beratung der gesetzlichen Rentenversicherung zeigt kostenlos und unverbindlich die verschiedenen Möglichkeiten auf. Ob sich die Frührente lohnt, das hängt auch von der privaten und betrieblichen Vorsorge ab. Wer Abschläge bei der gesetzlichen Rente auffangen kann, kann sich die Frührente eher leisten. Zusätzlich sollten Frührentner immer genau informiert sein, ob und in welcher Höhe ein Nebenverdienst anrechnungsfrei erlaubt ist. Anders als bei der regulären Altersrente gelten bei der Frührente oft Einkommensgrenzen.
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