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Verstirbt ein ehemaliger Ehepartner und entfallen damit Unterhaltszahlungen, stellt die Erziehungsrente eine finanzielle Unterstützung bei der Erziehung minderjähriger Kinder dar.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Erziehungsrente: Ersatz für Unterhaltszahlungen
  3. Wer hat Anspruch auf eine Erziehungsrente?
  4. Wie lange wird die Erziehungsrente gezahlt?
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Rentenversicherung vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erziehungsrente ist für Hinterbliebene, deren ehemaliger (Ehe-)Partner verstorben ist.
  • Sie dient als Unterstützung, wenn Hinterbliebene minderjährige Kinder erziehen.

Erziehungsrente: Ersatz für Unterhaltszahlungen

Die Hilfe in Form der Erziehungsrente gibt es nicht nur für geschiedene Ehepaare, sondern auch bei einer aufgehobenen eingetragenen Lebenspartnerschaft. Damit die Erziehungsrente gezahlt wird, müssen jedoch weitere Bedingungen erfüllt sein als nur die Erziehung von Minderjährigen.

Wer hat Anspruch auf eine Erziehungsrente?

Ein Antrag auf Erziehungsrente hat dann Erfolg, wenn ein Elternteil ein Kind erzieht und der Verstorbene Unterhalt gezahlt hat oder unterhaltspflichtig war. Dabei macht es keinen Unterschied, ob das Kind das leibliche, gemeinsame ist oder das leibliche des verstorbenen Ex-Partners. Auch Stief- oder Pflegekinder sowie Enkel und Geschwister gehören dazu.

Außerdem spielen weitere Faktoren eine Rolle:

  • Das Kind muss jünger als 18 Jahre sein.
  • Die Scheidung ist nach dem 30. Juni 1977 erfolgt.
  • Der Hinterbliebene darf nicht wieder geheiratet haben oder eine erneute eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sein.
  • Die Rente kommt aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Hinterbliebenen, also muss dieser bereits eine Beitragszeit von fünf Jahren vorweisen können.

Sollte das Kind aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sein, nach Erreichen seiner Volljährigkeit selbst für seinen Unterhalt zu sorgen, entfällt die Altersgrenze komplett.

Wie hoch ist die Erziehungsrente?

Die Erziehungsrente für Hinterbliebene fällt so hoch aus wie eine Rente bei voller Erwerbsminderung. Allerdings wird sie bis zu einem Alter von 63 Jahren durch Abschläge vermindert. Außerdem reduziert sie sich entsprechend der Höhe des Einkommens.

Einkommensanrechnung auf die Erziehungsrente

Die Erziehungsrente reduziert sich je nach Einkommen des Hinterbliebenen. Zum Einkommen zählt nicht nur das Entgelt aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, sondern auch private Renten, Betriebsrenten, Elterngeld und das Vermögen generell werden berücksichtigt.

Überschreitet das gesamte Einkommen einen bestimmten Freibetrag, werden vom übersteigenden Betrag 40 Prozent angerechnet und die Erziehungsrente entsprechend reduziert. Die Freibeträge werden jährlich im Zug der allgemeinen Rentenanpassungen neu festgelegt.

Es gibt auch Einkommen, das nicht auf die Erziehungsrente angerechnet wird, wie Bürgergeld. Der Freibetrag erhöht sich außerdem noch für jedes Kind, das Anspruch auf Waisenrente hat.

Wie lange wird die Erziehungsrente gezahlt?

Ab dem ersten Monat nach dem Tod wird die Erziehungsrente gezahlt. Dies passiert jedoch nicht automatisch: Wer Anspruch darauf hat, muss die Erziehungsrente beantragen. Passiert das innerhalb der ersten drei Monate nach dem Versterben, wird sie rückwirkend ausgezahlt, ansonsten ab dem ersten Monat nach der Antragstellung.

Die Auszahlung der Erziehungsrente endet, wenn eine der genannten Bedingung nicht mehr erfüllt ist. In der Regel ist das entweder das Erreichen des 18. Lebensjahres der Kinder oder eine Heirat des Hinterbliebenen.

Weiter finanzielle Hilfe für Hinterbliebene

Nicht nur die Erziehungsrente bewahrt Hinterbliebene nach dem Ende einer Ehe oder Lebenspartnerschaft vor großen finanziellen Engpässen. Besteht ein Anspruch auf Erziehungsrente, hat das Kind in der Regel auch Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Sollte der Tod durch einen Arbeitsunfall verursacht worden sein, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls eine Rente an geschiedene Ehepartner, die Anspruch auf Unterhaltszahlungen hatten.

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