Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Vorsorgevariante, die über den Arbeitgeber erfolgt und die gesetzliche Rente aufstockt. Sie steht grundsätzlich allen Arbeitnehmern offen.
- Verschiedene Modelle
- Allgemeines zur betrieblichen Altersvorsorge
- Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Veränderungen
- Die Modelle der betrieblichen Altersvorsorge kurz vorgestellt:
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Jeder Arbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber das Recht auf teilweise Umwandlung seines Bruttogehalts.
- Der Arbeitgeber ist zu einer Beteiligung an dem finanziellen Aufbau einer Betriebsrente für den Arbeitnehmer nicht verpflichtet.
- Modelle der betrieblichen Altersvorsorge sind die Pensionskasse, die Direktversicherung, der Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Direkt-/Pensionszusage.
Betriebliche Altersvorsorge: es gibt verschiedene Modelle
Für eine möglichst breite Attraktivität wurden verschiedene Modelle der betrieblichen Altersvorsorge geschaffen. Diese Varianten der Altersversorgung gliedern sich in:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Direkt-/ Pensionszusage
- Unterstützungskasse
Welche Art von betrieblicher Altersvorsorge jeweils in Frage kommt (und ob überhaupt), hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auch können vertragliche Einschränkungen etwa bei Tarifverträgen gegeben sein. Ist der Arbeitgeber bereits Mitglied eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse, ist er berechtigt, dem Arbeitnehmer nur diese eine Möglichkeit als betriebliche Altersvorsorge vorzugeben. Liegt keine entsprechende Mitgliedschaft vor, darf der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung fordern. Beim Versicherungsunternehmen hat der Arbeitnehmer allerdings kein Mitspracherecht. Diese Einschränkungen können dazu führen, dass die Attraktivität mancher Angebote hinter anderen Anlageformen deutlich zurücksteht.
Allgemeines zur betrieblichen Altersvorsorge
Ein wichtiger Begriff im Zusammenhang mit betrieblicher Altersvorsorge ist die so genannte Entgeltumwandlung. Demnach hat jeder Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber das Recht auf die teilweise Umwandlung seines Bruttogehalts zum Sparen für eine spätere Rentenzahlung. Stammen die Beiträge zur Betriebsrente aus einer Entgeltumwandlung, sind diese steuer- und abgabenfrei. Jedoch gilt es zu beachten, dass im Gegenzug Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung gekürzt werden.
Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, sich finanziell am Aufbau einer Betriebsrente für den Arbeitnehmer zu beteiligen. Unabhängig von der Art der Beitragsfinanzierung steht die spätere Rentenzahlung allein dem Arbeitnehmer zu. Dieser hat mit der betrieblichen Altersvorsorge praktisch keinen Aufwand, denn alle damit verbundenen Formalitäten und die Beitragszahlung laufen über den Arbeitgeber. Wer möchte, kann parallel zur betrieblichen Altersvorsorge weitere private Vorsorgemodelle abschließen.
Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Veränderungen
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat die betriebliche Altersvorsorge einige Änderungen erfahren. Vor allem Geringverdiener sollen mehr Vorteile durch die private betriebliche Vorsorge erhalten. So erhalten diese zum Beispiel einen staatlichen Förderbeitrag. Seit 2018 gibt es außerdem eine neue Zusageart, nämlich die reine Beitragszusage. In diesem „Sozialpartnermodell“ erhalten Arbeitnehmer mit einem Tarifvertrag eine Zusage auf den eingezahlten Beitrag in die betriebliche Vorsorge. Dafür entfällt für den Arbeitnehmer die Zusage auf eine garantierte Rente.
Attraktiv auch für den Arbeitgeber
Die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer sind zahlreich - prinzipiell jedenfalls, denn nicht alle einzelnen Modelle sind leztendlich wirklich attraktiv. Für den Arbeitgeber ist die Unterstützung des Mitarbeiters beim Sparen für das Alter gleichfalls attraktiv. So profitiert der Arbeitgeber beispielsweise von der Sozialabgabenfreiheit. Zugleich kann er potenziellen Mitarbeitern einen Anreiz zum Einstieg und zum langjährigen Verbleib im Unternehmen bieten. Außerdem können die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Der Gesetzgeber schreibt dem Arbeitergeber jedoch in Zukunft vor, die Sozialversicherungsersparnis an den Arbeiternehmer weiterzugeben. Das BRSG spricht von einem pauschalen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent. Das gilt für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab dem 1. Januar 2019 beziehungsweise für bestehende ab dem 1. Januar 2022.
Die Modelle der betrieblichen Altersvorsorge kurz vorgestellt:
Pensionskasse
Eine Pensionskasse ist ein Versicherungsunternehmen, das sich ausschließlich auf betriebliche Altersvorsorge spezialisiert. Sie kann rechtlich in zwei Varianten betrieben werden: Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit versprechen höhere Zinsen, Aktiengesellschaften dagegen bieten niedrigere Garantiezinsen, die aber wirklich sicher sind. Meistens sind Pensionskassen branchen- oder sogar betriebsspezifisch.
Direktversicherung
Kleinere Betriebe bieten ihren Beschäftigten oft eine Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge an. In der Regel ist dies eine Lebens- oder Rentenversicherung. Die Beiträge stammen aus einer Entgeltumwandlung, werden vom Arbeitgeber gezahlt oder zwischen diesem und dem Arbeitnehmer aufgeteilt. Die Ansprüche auf die spätere Rentenzahlung erwirbt allein der Arbeitnehmer. Auch im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers blieben die Rentenansprüche des Arbeitnehmers bestehen. Der Arbeitgeber darf die Versicherung zudem weder beleihen noch verpfänden oder abtreten. Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus, kann er die Beitragszahlung selbst übernehmen. Eine staatliche Förderung gibt es nur für die Arbeitnehmerbeiträge.
Pensionsfonds
Bei einem Pensionsfonds bekommt der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf vertraglich vereinbarte Leistungen eingeräumt. Derartige Fonds sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen. Sie können bei der Wahl ihrer Geldanlagen freier entscheiden als Pensionskassen oder Direktversicherungen und versprechen daher eine höhere Rendite, die aber gleichzeitig an ein höheres Risiko gekoppelt ist. Im Insolvenzfall ist der Pensionsfonds über verschiedene Institutionen abgesichert, sodass die Rentenzahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge in jedem Falle erfolgt. Die Leistungen aus dem Pensionsfonds gibt es als lebenslange Altersrente oder sie werden über einen Auszahlungsplan mit anschließender Restverrentung zugeteilt. Für die Einzahlung von Arbeitnehmerbeiträgen kann die Riester-Förderung genutzt werden. Bei einer Beitragszahlung aus dem Bruttoeinkommen können die staatlichen Zulagen und die steuerliche Geltendmachung der Aufwendungen als Sonderausgaben analog angewandt werden.
Unterstützungskasse
Bei der Unterstützungskasse haben sich mehrere Unternehmen zusammengeschlossen, um ihren Arbeitnehmern eine Betriebsrente zahlen zu können. Der Anspruch des Beschäftigten besteht gegenüber dem Arbeitgeber. Die Rentenzahlung erfolgt von der Unterstützungskasse, sofern die dort zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen. Ist dem nicht so, gleicht der Arbeitgeber den fehlenden Betrag bis zur zugesagten Rente aus. Die Riester-Förderung kann bei dieser Art der betrieblichen Altersvorsorge nicht genutzt werden. Außerdem erfolgt während der Auszahlungsphase die Versteuerung der Betriebsrente.
Direkt-/Pensionszusage
Die wohl verständlichste Art der betrieblichen Altersvorsorge: Der Arbeitgeber verpflichtet sich zu einer Rentenzahlung an den Arbeitnehmer. Das Geld stammt aus dem Betriebsvermögen. Dafür bildet der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen. Eine Leistung im Insolvenzfalle gibt es nur beim Abschluss einer Rückversicherung durch den Arbeitgeber. Eine Entgeltumwandlung ist möglich. Die Ansprüche auf Leistungen aus dieser betrieblichen Altersvorsorge erlöschen mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Bis dato erworbene Anwartschaften bleiben bestehen, eine eigene Beitragszahlung ist nicht erlaubt. Es gibt keine Riester-Förderung.
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