Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wer einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, muss mit einem Teil seines Arbeitsentgelts den Beitragssatz für die Sozialversicherung entrichten. Die Sozialversicherung ist in Deutschland eine gesetzliche Pflichtversicherung, die sich aus fünf Bereichen zusammensetzt. Zu ihr gehören: Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung sind Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts sowie staatliche Institutionen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen mit einem Teil des Arbeitsentgelts den Beitragssatz für ihre Sozialversicherung entrichten.
  • Die Sozialversicherung setzt sich in Deutschland aus fünf Bereichen zusammen.
  • Zu diesen gehören die Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung.

Mit der Zahlung des Beitragssatzes leisten Angestellte und Arbeiter ihren Beitrag für die soziale Sicherung in Deutschland. Gleichzeitig ist jeder Arbeitnehmer durch die Zahlung selbst gesetzlich kranken- und pflegeversichert und zahlt in die Rente ein. Außerdem erarbeiten sich Angestellte so einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld für den Fall einer Arbeitslosigkeit.

Der Beitragssatz wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet

Die Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen. Die Unfallversicherung hingegen wird vollständig vom Arbeitgeber übernommen und fließt daher nicht in den Beitragssatz ein.

Die Höhe der individuellen Beträge orientiert sich am jeweiligen Bruttoverdienst. Grundsätzlich gilt als Faustregel, dass knapp 20 Prozent des Bruttoverdienstes als Beitragssatz abgehen. Für jeden Zweig der Sozialversicherung wird am Anfang jedes Jahres der entsprechende Satz festgelegt.

Die Beitragssätze im Einzelnen:

Nach oben hin wird der Beitragssatz durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Einkommen, das über die hiermit festgelegten Obergrenzen hinausgeht, bleibt unberücksichtigt.

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind monatlich fällig und werden direkt vom Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger gezahlt. Leistungen für die Kranken- und Pflegeversicherung gehen an die gesetzliche Krankenversicherung, die der Arbeitnehmer selbst gewählt hat, während die Beiträge für Renten- und Arbeitslosenversicherung an den zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger gehen.

Beitragssatz ermöglicht oft kaum mehr als eine Basissicherung

Da sich die Sozialversicherung fast ausschließlich aus ihren Beiträgen finanziert, bieten die einzelnen Versicherungen besonders für Geringverdiener nur einen Basisschutz, denn wer wenig einzahlt, bekommt nur geringe Leistungen geboten. Vor allem bei der Pflege- und Rentenversicherung heißt das für einen großen Teil der Versicherten, dass die Leistungen, die heute eingezahlt werden, später vermutlich nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Besonders problematisch ist das für Minijobber, die nach der Gesetzgebung versicherungsfrei sind. Das heißt, sie sind von der Zahlung des Beitragssatzes befreit, während der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe von 30 Prozent an die Minijobzentrale entrichten muss. Davon fließen 15 Prozent in die Renten- und 13 Prozent in die Krankenversicherung, die verbleibenden 2 Prozent sind Steuern. Dieser geringe Beitrag kann allerdings nur wenig Absicherung im Alter gewährleisten.

Kein Beitragssatz für Selbständige

Auch für Freiberufler, Selbständige, Künstler und Unternehmen, die sozialversicherungsfrei sind, ist der Beitragssatz irrelevant. Was Mitglieder dieser Berufsgruppen allerdings berücksichtigen müssen: Seit einigen Jahren besteht in den Sozialversicherungszweigen der Kranken- und Pflegeversicherung eine Versicherungspflicht. Wer einer selbständigen Beschäftigung nachgeht, muss sich daher in diesen Bereichen selbst privat versichern.