Altersvorsorgewirksame Leistung (AVWL)
Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) sind eine Form der vermögenswirksamen Leistungen (VL), welche diese nach und nach vollständig ablösen. Arbeitnehmer können dank des Modells einen Teil ihres Gehalts für eine private oder betriebliche Altersvorsorge aufwenden.
Das Wichtigste in Kürze
- Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) lösen nach und nach vermögenswirksamen Leistungen (VL) ab.
- Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können von AVWL profitieren.
- Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Form der betrieblichen Altersvorsorge.
Mit AVWL fürs Alter vorsorgen
Durch das Einsparen von Steuern und Sozialabgaben gibt es auch für den Arbeitgeber Vorteile. Verivox bietet einen Überblick darüber, was zu den altersvorsorgewirksamen Leistungen zählt, welche AVWL-Modelle es gibt und für wen sie sich lohnen.
Was sind altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)?
Seit 2006 gibt es altersvorsorgewirksame Leistungen, kurz AVWL. Zuvor konnten Arbeitnehmer die 1961 eingeführten vermögenswirksamen Leistungen (VL) geltend machen, indem sie zum Beispiel in Bausparverträge, Fonds oder Banksparpläne investierten. Die IG Metall schloss mit der Gesamtmetall am 1. Oktober 2006 den Tarifvertrag „Altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL)“. Durch diesen erhalten Mitarbeiter tarifgebundener Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie eine festgelegte jährliche Leistung für ihre Altersvorsorge. Wer möchte, der kann diese Leistung mit eigenem Geld aufstocken. Nach einer Übergangszeit lösten die AVWL die zuvor üblichen vermögenswirksamen Leistungen vollständig ab.
Dem Beispiel der Metall- und Elektroindustrie folgen inzwischen zahlreiche weitere Unternehmen anderer Branchen und Industriezweige. Den wenigsten Arbeitnehmern stehen vermögenswirksame Leistungen noch zur Wahl. Der Nachteil: Während VL nach sieben Jahren ausgezahlt werden konnten, erhalten Arbeitnehmer ihre Beiträge aus AVWL erst bei Renteneintritt zurück. Dafür steht ihnen im Alter mehr Geld zur Verfügung als mit nur einer gesetzlichen Rente.
Diese AVWL-Modelle gibt es
Hinsichtlich einer altersvorsorgewirksamen Leistung haben Angestellte die Wahl zwischen drei verschiedenen Anlagemodellen:
- private Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente
- Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung
- Betriebsrente auf der Basis einer freiwilligen Betriebsvereinbarung
Welche Variante die profitabelste ist, hängt von der individuellen Situation des Arbeitnehmers ab. Faktoren wie Einkommen, Alter, Familienstand und finanzielle Pläne spielen eine wichtige Rolle.
Private Riester-Rente
Eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung ist die Riester-Rente. Ein Angestellter, der AVWL erhält, kann selbst einen Riester-Vertrag abschließen. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber ein. Auf Wunsch kann der Arbeitnehmer diese aus eigener Tasche erhöhen, um so die maximal mögliche Förderung zu erhalten. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar – in der Auszahlungsphase ist die Rente jedoch zu versteuern. Zwischen den verschiedenen Riester-Anlageformen kann der Angestellte frei wählen. Fondssparpläne haben mit AVWL oft gute Renditen.
Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung
Entgeltumwandlung stellt eine weitere Form der AVWL dar. Der Arbeitgeber schließt hierbei für den Arbeitnehmer einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge mit einem entsprechenden Dienstleister. Die Beiträge zieht er dem Bruttogehalt des Angestellten ab. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung dürfen auf diese Weise steuerfrei für die Betriebsrente aufgewendet werden. Mit einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent des abgeführten Entgelts ist dieses Modell besonders lohnenswert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen von der Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben.
Betriebsrente nach freiwilliger Betriebsvereinbarung
Auf der Basis einer freiwilligen Betriebsvereinbarung können Unternehmen eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente einführen. Die Vereinbarung gibt vor, wie viel der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter jeweils in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen soll. Er macht damit eine Altersvorsorgezusage. Die Beiträge sind nicht Teil des Entgeltes der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber spart allerdings durch dieses Modell bei den Sozialversicherungsabgaben.
Für wen lohnen sich AVWL?
Arbeitnehmer haben das Recht auf eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. AVWL, deren Höhe in der Regel durch einen Tarifvertrag oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung festgelegt ist, sind dabei eine besonders attraktive Form. Doch ob und in welcher Form sie sich wirklich lohnen, ist vom jeweiligen Fall abhängig. Für die Riester-Rente fallen recht hohe Abschlusskosten sowie Verwaltungs- und Vertriebskosten an. Da der Arbeitnehmer den Vertrag privat führt, muss er selbst die Gebühren tragen. Dafür hat er freie Wahl bei der Art der Anlage und ist nicht von der Entscheidung des Arbeitgebers abhängig.
Die Verträge einer betrieblichen Altersvorsorge laufen hingegen vollständig über das Unternehmen. Durch Gruppentarife sind die Beiträge oft niedriger als bei privaten Verträgen. Eine Entgeltumwandlung spart zwar Steuern und Sozialversicherungsbeiträge – durch das verringerte Bruttogehalt zahlen Arbeitnehmer jedoch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein, was sich auf die Rentenzahlungen im Alter auswirkt. Ersparnis und Rendite müssen daher den Verlust an gesetzlichen Rentenzahlungen überwiegen. Eine mit AVWL finanzierte Altersvorsorgezusage des Arbeitgebers mindert nicht das Entgelt, sodass sie sich in den meisten Fällen lohnt.