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Wer den Renteneintritt vorziehen oder den Übergang in den Ruhestand flexibel gestalten will, kann Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Dafür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist Altersteilzeit?
  3. Varianten der Altersteilzeit: Blockmodell, Gleichverteilung und individuelle Gestaltung
  4. Altersteilzeit: Berechnung des Gehalts
  5. Vor- und Nachteile der Altersteilzeit im Überblick
  6. Anleitung: In fünf Schritten zur Altersteilzeit
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Rentenversicherung vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Den rechtlichen Rahmen für die Altersteilzeit regelt das Altersteilzeitgesetz.
  • Voraussetzungen für die Altersteilzeit sind ein Mindestalter von 55 Jahren, der Nachweis einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung an mindestens 1080 Tagen in den letzten fünf Jahren und die Zustimmung des Arbeitgebers.
  • Zur Auswahl stehen das Blockmodell für den früheren Renteneintritt, das Gleichverteilungsmodell für die Teilzeit bis zum regulären Rentenbeginn und die individuelle Gestaltung.
  • Der Arbeitgeber stockt das Teilzeit-Gehalt steuerfrei um 20 Prozent auf und entrichtet während der Altersteilzeit zusätzliche Rentenbeiträge.

Was ist Altersteilzeit?

Mit der Inanspruchnahme von Altersteilzeit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon vor dem Erreichen des regulären Renteneintritts ihre Arbeitszeit reduzieren und dabei von Zuschüssen des Arbeitgebers sowie weiteren Vergünstigungen profitieren.

Altersteilzeitgesetz als rechtlicher Rahmen

Die rechtlichen Spielregeln für den Teilzeit-Übergang in den beruflichen Ruhestand gibt das Altersteilzeitgesetz vor. Darin enthalten sind unter anderem die folgenden Regelungen:

  • Der Arbeitnehmer muss bei Beginn der Altersteilzeit das 55. Lebensjahr vollendet haben.
  • In den vergangenen fünf Jahren muss der Arbeitnehmer mindestens an 1.080 Kalendertagen in einem rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben.
  • Der Eintritt in die Rente muss direkt nach Beendigung der Altersteilzeit erfolgen.
  • Ein rechtlicher Anspruch auf Altersteilzeit besteht nicht. Die Vereinbarung treffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf freiwilliger Basis oder auf der Grundlage von Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen.

Varianten der Altersteilzeit: Blockmodell, Gleichverteilung und individuelle Gestaltung

Das Altersteilzeitgesetz bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten an, so dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Übergang in den Ruhestand sowohl an die persönlichen als auch an die betrieblichen Bedürfnisse anpassen können.

Altersteilzeit im Blockmodell

Diese Variante der Altersteilzeit verteilt sich auf zwei gleichlange Phasen. Während der ersten Hälfte – der sogenannten Arbeitsphase – leistet der Arbeitnehmer seine normale Arbeitszeit. Er arbeitet sozusagen für die zweite Phase – die Freistellungsphase – vor. In dieser ist der Mitarbeiter in Altersteilzeit bei laufenden Bezügen von seiner Tätigkeit freigestellt. Bei Arbeitgebern ist dieses Modell besonders beliebt, da der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers schon in der Freistellungsphase wiederbesetzt werden kann.

Gleichverteilungsmodell

Bei dieser Form der Altersteilzeit steht der Arbeitnehmer dem Unternehmen nur noch die Hälfte seiner Arbeitszeit zur Verfügung. Wer bisher ganztags beschäftigt war, arbeitet über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit nur zu 50 Prozent – beispielsweise nur noch halbe Tage oder zweieinhalb Tage pro Woche.

Individuelle Gestaltung

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auch ein individuelles Arbeitszeitmodell erarbeiten, das beispielsweise in drei oder vier Stufen die Arbeitszeit reduziert. Voraussetzung ist lediglich, dass in der Summe eine Reduzierung der Arbeitszeit um die Hälfte erfolgt.

Altersteilzeit: Berechnung des Gehalts

Grundsätzlich gilt: Wer nur noch die Hälfte der bisherigen Zeit arbeitet, muss sich auch mit der Hälfte des vorherigen Bruttogehalts begnügen. Allerdings fallen bei der Altersteilzeit die Einbußen deutlich geringer aus, denn der Arbeitgeber leistet in Form der Aufstockung einen teilweisen Ausgleich für das reduzierte Einkommen.

Zum halbierten Bruttoeinkommen kommt der Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers in Höhe von 20 Prozent des Teilzeit-Regelarbeitsentgeltes. Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen sogar eine höhere Beteiligung des Arbeitgebers vor. Regelarbeitsentgelt bedeutet dabei das monatliche Bruttogehalt ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Den Aufstockungsbetrag muss der Arbeitgeber maximal sechs Jahre lang zahlen.

Fallen bei Altersteilzeit-Aufstockung Steuern und Sozialabgaben an?

Der Aufstockungsanteil ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. In der Praxis bedeutet dies, dass sich der Steuersatz für das steuerpflichtige Teilzeitgehalt geringfügig erhöht, während die Aufstockung ohne Abzüge hinzukommt.

Bringt die Altersteilzeit Renteneinbußen?

Während der Altersteilzeit zahlt der Arbeitgeber 90 Prozent der Arbeitgeber-Rentenbeiträge auf Basis des Vollzeit-Gehalts weiter. Vorteil für den Arbeitnehmer: Die Einbußen bei der späteren Altersrente sind weitaus geringer als beim Umstieg auf einen normalen Teilzeitjob.

Vor- und Nachteile der Altersteilzeit im Überblick

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringt die Altersteilzeit Vor- und Nachteile mit sich.

Vorteile

  • Der Übergang vom aktiven Berufsleben in den Ruhestand lässt sich individuell gestalten.
  • Die steuerfreie Aufstockung des Arbeitgebers erhöht das Nettogehalt in der Altersteilzeit.
  • Aufgrund der zusätzlichen Einzahlung des Arbeitgebers in die gesetzliche Rentenversicherung fällt die Einbuße bei der späteren Rente geringer aus als beim Umstieg auf einen regulären Teilzeitjob.

Nachteile

  • Altersteilzeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • Trotz der Zusatzbeiträge des Arbeitgebers fällt die spätere Altersrente etwas geringer aus als beim Durcharbeiten in Vollzeit bis zum Rentenbeginn.
  • Aufgrund des Progressionsvorbehalts beim Aufstockungsbetrag erhöht sich die Besteuerung des Teilzeitgehalts.

Anleitung: In fünf Schritten zur Altersteilzeit

Wenn Sie Altersteilzeit in Anspruch nehmen wollen und die Voraussetzungen in Bezug auf Mindestalter und Beitragszahlungszeit erfüllen, sollten Sie am besten Schritt für Schritt vorgehen.

Schritt 1: Kann ich mit die Altersteilzeit leisten?

Trotz Aufstockung ist die Altersteilzeit mit einer Gehaltsreduzierung und mit einer geringeren Altersrente verbunden. Rechnen Sie durch, ob Sie genügend finanziellen Spielraum haben, um die reduzierten Einnahmen zu verkraften.

Schritt 2: Erfülle ich die Voraussetzungen?

Altersteilzeit können Sie nur beantragen, wenn Sie mindestens 55 Jahre alt sind und in den vergangenen fünf Jahren an mindestens 1080 Kalendertagen eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung vorweisen können.

Schritt 3: Ist für mich Altersteilzeit möglich?

Prüfen Sie, ob in Ihrem Betrieb eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Altersteilzeit besteht. Klären Sie in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten, ob bzw. ab wann Sie Altersteilzeit in Anspruch nehmen können.

Schritt 4: Modell wählen

Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber können Sie nun festlegen, ob das Blockmodell, das Gleichverteilungsmodell oder eine individuelle Vereinbarung in Frage kommt.

Schritt 5: Altersteilzeit beantragen

Wenn die Rahmenbedingungen geklärt sind, können Sie mit einem formlosen Schreiben in der Personalabteilung Ihren Antrag auf Altersteilzeit stellen.

Älteres lächelndes Paar vor blauer Wand

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