Altersrente
Kaum ein Thema zieht sich so wie ein roter Faden durch die politische Diskussion wie die Rente. Die demografische Entwicklung in Deutschland macht es notwendig, das bestehende System kontinuierlich nachzubessern. Einer der gravierendsten Einschnitte der letzten Jahre war die Anhebung des Renteneintrittsalters für die Altersrente auf bis zum 67. Lebensjahr.
- Differenzierte Regelungen bei der Regelaltersrente
- Die Altersrente – Voraussetzungen
- Die Höhe der Rente
- Regelaltersrente und Rente für langjährig Versicherte
- Spezialfall „langjährig Versicherte“
- Die Realität
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Der Rentenbeginn hängt für die Geburtsjahrgänge bis 1964 vom Geburtsjahr ab.
- Die Regelaltersgrenze verschiebt sich nach hinten bis zum 67. Lebensjahr.
- Vorzeitiger Rentenbeginn bedeutet eine Kürzung um 0,3 Prozent je vorgezogenem Monat.
- Voraussetzung für den Rentenbezug sind mindestens fünf Mitgliedsjahre in der Rentenversicherung.
Differenzierte Regelungen bei der Regelaltersrente
Das jahrgangsabhängige abgestufte Anheben der Regelaltersrente vom 65. Lebensjahr auf bis zum 67. Lebensjahr ab Geburtsjahr 1965 gilt nicht pauschal für alle Versicherten. Bevor wir auf die Details eingehen, wollen wir zunächst den Begriff der Altersrente generell klären.
Die Altersrente – Voraussetzungen
Anspruch auf die Altersrente hat nicht automatisch jeder Arbeitnehmer oder Selbstständige. Logischerweise ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung erste Voraussetzung. Es müssen Beitragszahlungen erfolgt sein, der Anspruchsteller muss die Regelaltersgrenze erreicht haben und mindestens fünf Beitragsjahre nachweisen. Diese Beitragsjahre können auch durch Ersatzzeiten und Warezeiten aufgefüllt werden und müssen nicht durch echte Beitragszahlungen entstanden sein.
Die Höhe der Rente
Viele Rentenbezieher wissen bis kurz vor Erreichen des Rentenanspruchs gar nicht genau, wie hoch ihre Rente ausfallen wird. Die BfA verschickt zwar in regelmäßigen Abständen Renteninformationen, rechtssicher sind diese jedoch nicht. Es empfiehlt sich grundsätzlich, den Rentenverlauf auf Korrektheit zu überprüfen.
Die Rentenhöhe ermittelt sich nach folgender Formel: Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Die wichtigste Größe in dieser Formel stellten die Entgeltpunkte dar. Entspricht der Verdienst des Versicherten genau dem Durchschnittsverdienst, erhält er einen Entgeltpunkt für das Jahr gutgeschrieben. Beträgt sein Einkommen das 0,8-Fache des Durchschnittsverdienstes eines Jahres, erhält er für dieses Jahr 0,8 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Der Zugangsfaktor berücksichtigt Zu- oder Abschläge auf die Regelaltersrente. Wer beispielsweise ein Jahr vor Erreichen der Regelaltersrente in Rente geht, erhält einen Abschlag von 3,6 Prozent auf die Altersrente.
Der Rentenartfaktor berücksichtigt, um welche Art von Rente es sich handelt, beispielsweise Altersrente, Witwenrente oder volle Erwerbsminderungsrente. Für die Altersrente beträgt der Rentenartfaktor 1,0, für die Witwenrente 0,55.
Regelaltersrente und Rente für langjährig Versicherte
Aus dem Wörtchen „Regel“ lässt sich bereits ableiten, dass es sich um die Standardvariante handelt. Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Die Stufen betragen:
- einen Monat pro Jahrgang für die ab 1947 Geborenen (Regelaltersgrenze steigt von 65 auf 66 Jahre)
- ab Geburtsjahrgang 1959 zwei Monate pro Jahrgang (Regelaltersgrenze steigt auf 67 Jahre)
- ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren
- für die vor 1947 Geborenen bleibt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren
Der Anspruchsberechtigte hat allerdings auch die Möglichkeit bis zu drei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand zu gehen. Allerdings sollte er sich darüber im Klaren sein, dass er massive Einbußen hinnehmen muss. Pro Monat vorzeitigen Rentenbeginns erfolgt ein Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent auf die Regelaltersrente, in der Summe bis zu 10,8 Prozent.
Auf der anderen Seite kann die Altersrente durch Zuschläge auch aufgestockt werden, wenn der Rentenbegünstigte über das Erreichen des Regelzeitpunktes hinaus einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht.
Spezialfall „langjährig Versicherte“
Diese Zielgruppe dürfte im Laufe der Jahre immer geringer werden. Die Rede ist von Arbeitnehmern, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze 45 Beitragsjahre erfüllt haben. Ein Rentenberechtigter mit Jahrgang 1960 müsste demzufolge mit 21 Jahren und drei Monaten angefangen haben zu arbeiten und keine Pausen eingelegt haben. Unter dieser Voraussetzung könnte er ohne Abschläge einen Monat vor Beginn der Regelaltersrente in den Ruhestand gehen. Um 36 Monate vor Beginn der Rentenzahlung abschlagsfrei aus dem Berufsleben ausscheiden zu können, wäre ein Beginn der rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit mit dem 18. Lebensjahr notwendig. Längere Ausbildungszeiten und Studiengänge zeigen sich hier allerdings als kontraproduktiv.
Die Realität
Der Trend, vorzeitig in Rente zu gehen, hält nach wie vor an. Für die betroffenen Arbeitnehmer bedeutet dies zum einen, dass sie Abschläge auf die gesetzliche Altersrente in Kauf nehmen müssen. Zum anderen setzt die Lebensplanung voraus, dass aus eigenen Mitteln finanzielle Reserven aufgebaut werden müssen, um das Defizit bei vorgezogenem Rentenbeginn auszugleichen. Rente mit 67 wird für die Jahrgänge ab 1965 ebenso unattraktiv sein, wie es der Rentenbeginn mit 65 Jahren für die Jahrgänge bis 1946 war. Zu verlockend ist für viele der Beginn der „Never ending after work party“.
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