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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Riester-Rente kündigen: Ist das sinnvoll?
  3. Riester-Rente online kündigen
  4. Welcher Verlust entsteht?
  5. Riester verkaufen oder übertragen
  6. Entsteht immer ein Wertverlust?
  7. Alternativen zur Kündigung
  8. Wie geht ein Anbieterwechsel?
  9. Jetzt neuen Riester-Vertrag finden!
  10. Das ist Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Riester-Sparpläne sind meist mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündbar.
  • Wenn Sie über das Guthaben frei verfügen wollen, müssen Sie Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
  • Nur wenn Sie das Guthaben in einen neuen Riester-Vertrag umschichten, bleiben Ihnen die Zulagen erhalten.

Riester-Rente kündigen: Ist das sinnvoll?

Wenn die Rendite nicht den Erwartungen entspricht oder kurzfristiger Geldbedarf entsteht, stehen Riester-Sparer vor der Frage, ob eine Vertragskündigung sinnvoll sein könnte. Wer von den bisherigen Erträgen enttäuscht ist, möchte das Geld lieber in einen neuen Altersvorsorge-Sparplan mit besseren Gewinnaussichten investieren. Und wer schnell Geld benötigt, will mit der Kündigung des Guthabens einen teuren Kredit vermeiden.

So läuft die Kündigung ab

Zunächst gilt es zu prüfen, wie schnell ein Riester-Vertrag überhaupt kündbar ist. Im Regelfall ermöglichen die Anbieter die schriftliche Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende.

Allerdings kann es etwas länger dauern, bis das Guthaben eine Bank- oder Fondssparplans bzw. der Rückkaufswert einer Riester-Rentenversicherung auf dem Konto gutgeschrieben ist. Der Anbieter nämlich die Kündigung zuerst mit der Zulagenstelle melden – und diese rechnet dann aus, welche bereits gutgeschriebenen Zulagen oder Steuervorteile vor der Auszahlung abzuziehen sind.

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Riester-Rente online kündigen

Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, Ihre Riester-Rente bequem online zu kündigen!

Geben Sie dafür einfach den Namen Ihres aktuellen Versicherers in das Suchfeld ein. Das Kündigungsformular erstellt sich automatisch, so dass Sie im Anschluss lediglich Ihre persönlichen Vertragsdaten eingeben müssen. So geht Kündigen ganz einfach.

Was bekomme ich zurück und was verliere ich?

Bei der Kündigung Ihres Riester-Vertrags müssen Sie damit rechnen, dass Sie nicht so viel Geld zurückbekommen wie Sie in den Sparplan eingezahlt haben.

Welche Kosten den Ertrag schmälern

Zunächst darf der Anbieter die einmalig angefallenen Vertriebskosten dem Vertrag belasten, und zwar verteilt auf die ersten fünf Jahre. Das führt dazu, dass in der Anfangsphase das Guthaben nur langsam wächst, weil von den eingezahlten Sparraten die Abschlussgebühren abgezogen werden. Danach sinkt die jährliche Kostenbelastung, weil der Anbieter nur noch die laufenden Verwaltungskosten in Rechnung stellt.

Wenn Sie eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen haben, wird das Guthaben bei vorzeitiger Kündigung als Rückkaufswert bezeichnet. Bei anderen Verträgen verlangen die Anbieter möglicherweise eine Bearbeitungsgebühr für die außerplanmäßige Vertragsauflösung.

Somit müssen Sie davon ausgehen, dass die Kosten den Ertrag schmälern oder sogar zu einem Verlust führen können, wenn Sie vorzeitig kündigen.

Muss ich Zuschüsse und Steuervorteile zurückzahlen?

Ob Sie die bereits erhaltenen Zuschüsse und Steuervorteile zurückzahlen müssen, hängt davon ab, wie Sie das gekündigte Guthaben verwenden.

Nur wenn Sie das Geld direkt in einen anderen Riester-Vertrag umschichten oder für die Finanzierung des Eigenheimerwerbs einsetzen, bleiben Ihnen die bisherigen Zulagen und Steuervorteile erhalten. Ansonsten muss der Anbieter diese vor der Auszahlung vom Guthaben abziehen und an den Staat zurücküberweisen.

Besondere Regelungen gelten, wenn Sie für Ihr selbstgenutztes Eigenheim einen Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen haben und die Immobilie verkaufen. In diesem Fall bleiben die Zulagen erhalten, wenn Sie innerhalb von vier Jahren wieder eine Immobilie zur Selbstnutzung erwerben oder innerhalb von einem Jahr den auf dem Wohn-Riester-Förderkonto angesammelten Betrag in einen Riester-Vertrag einzahlen. Ansonsten müssen Sie die bisher erhaltene Förderung zurückzahlen.

Kann ich meinen Riester-Vertrag verkaufen oder übertragen?

Bei einem Riester-Sparplan handelt es sich um einen Vertrag, der auf den jeweiligen Sparer zugeschnitten ist. Ein Verkauf oder eine Übertragung an Dritte des Vertrags als Ganzes ist schon deshalb nicht möglich, weil die darauf befindliche staatliche Förderung stets an den Sparer persönlich gebunden ist.

Nur wenn Sie das Riester-Produkt kündigen und die Zulagen und Steuervorteile zurückerstatten, steht Ihnen das Geld wieder zur freien Verfügung. Dann können Sie den verbleibenden Betrag an einen Dritten übertragen.

Riester-Rente kündigen ohne Verlust – ist das überhaupt möglich?

Die Kündigung eines Riester-Vertrags während der Sparphase ist immer ein Verlustgeschäft. Allerdings können Sie die Verluste begrenzen, indem Sie darauf achten, dass Sie zumindest Ihre staatliche Förderung behalten dürfen. Dies ist der Fall, wenn Sie das Guthaben direkt in einen neuen Riester-Vertrag umschichten.

Doch selbst in diesem Fall müssen Sie mit finanziellen Einbußen rechnen, weil der alte Anbieter Wechselgebühren verlangen darf und der neue Anbieter wieder seine Abschlusskosten in Rechnung stellt.

Vergleichsweise gering sind die Einbußen hingegen, wenn Sie das Guthaben aus dem alten Riester-Vertrag als Eigenkapital beim Erwerb der eigenen vier Wände einbringen. Dann fallen zumindest keine neuen Vertriebskosten an, weil das ausgezahlte Guthaben direkt in den Immobilienkauf fließt und parallel dazu auf das Wohn-Riester-Konto der Zulagenstelle gebucht wird. Hierbei handelt es sich übrigens nicht um ein Guthabenkonto – die Beträge auf dem Wohn-Riester-Konto dienen als Basis für die Besteuerung des Eigenheims im Rentenalter.

Beitragsfreistellung als Alternative zur Kündigung

Neben der Umschichtung des Guthabens in einen neuen Vertrag oder der Verwendung als Eigenkapital beim Kauf der selbstgenutzten Immobilie gibt es eine weitere Alternative, um das Riester-Sparen zu beenden und dennoch die Förderung zu behalten: die Beitragsfreistellung.

Als Riester-Sparer haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Einzahlungen in Ihre Sparplan auszusetzen oder ganz zu beenden. Wichtig dabei: Sie müssen den Vertrag ruhen lassen und greifen während der Sparphase nicht auf das angelegte Geld zu.

Die Beitragsfreistellung führt dazu, dass die bereits eingezahlten Beiträge und Zulagen auf dem Riester-Vertrag bleiben und weiter verzinst werden. Damit verbunden ist jedoch oftmals eine gewisse Renditeeinbuße, weil die Fixkosten des Vertrags weiterlaufen. Wie hoch der Renditerückgang ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • der Höhe des bereits angesparten Kapitals
  • der Kostenstruktur des Anbieters
  • der Restlaufzeit des Vertrags
  • der Dauer der Beitragsfreistellung

In der Regel können Sie entscheiden, wie lange Sie den Vertrag ruhen lassen. Vorübergehende Beitragsfreistellungen sind ebenso möglich wie das Aussetzen der Einzahlungen bis zum Ende der regulären Ansparphase.

Diese Variante kommt vor allem dann in Frage, wenn aufgrund eines finanziellen Engpasses kein Geld für Sparraten zur Verfügung steht. Wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt die Finanzlage entspannt, kann der Sparer die Einzahlungen jederzeit wieder aufnehmen.

Wie kann ich meinen Riester-Vertrag wechseln?

Um Ihre Zulagen nicht zu gefährden, müssen Sie bei einem Anbieterwechsel dafür sorgen, dass Ihr Guthaben direkt vom alten auf den neuen Riester-Vertrag fließt. Daher muss bereits ein neuer Vertrag vorhanden sein, wenn das Guthaben zur Auszahlung kommt.

Beachten Sie beim Anbieterwechsel mit Guthaben-Übernahme die richtige Reihenfolge:

  1. Zuerst suchen Sie einen Anbieter, der Riester-Wechsler aufnimmt und dafür das entsprechende Antragsformular bereithält.
  2. Dann schließen Sie beim neuen Anbieter Ihr Riester-Produkt ab.
  3. Nun können Sie den alten Vertrag kündigen und im Zuge der Kündigung die Übertragung des Guthabens auf den neuen Vertrag veranlassen.

Weitaus unkomplizierter ist der Wechsel, wenn Sie den alten Vertrag lediglich beitragsfrei stellen und kein Guthaben übertragen wollen. In diesem Fall können Sie einen neuen Anbieter wählen und die zukünftigen Einzahlungen und Zulagen auf den neuen Vertrag fließen lassen.

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Kündigungsformular für die Riester-Rente.

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