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Wie viel Rente bekomme ich?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wie hoch einmal die gesetzliche Rente ausfallen wird, hängt von unterschiedlichen Einflussfaktoren ab. Doch zumindest näherungsweise können Versicherte ihr Einkommen im Ruhestand abschätzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der größte Teil der künftigen Rente hängt davon ab, wie lange die versicherte Person Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat und wie hoch diese ausgefallen sind.
  • Auch Zeiten ohne Beitragspflicht wie Erziehungspause, Pflegezeiten oder Freiwilligendienste können den Rentenanspruch erhöhen.
  • Die Höhe der monatlichen Rente errechnet sich aus der Rentenformel: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert.
  • Auf Basis der jährlichen Renteninformation können Versicherte grob abschätzen, wie hoch ihr Einkommen im Ruhestand ausfallen wird.

Das Grundprinzip: Wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung?

Bei der Deutschen Rentenversicherung gilt das so genannte Umlageprinzip: Das Geld, das die Versicherten während ihrer aktiven beruflichen Phase zusammen mit ihrem Arbeitgeber als Beitrag einzahlen, erhalten die Rentenempfänger direkt als Rente wieder ausgezahlt. Einen Kapitalstock baut die Rentenversicherung somit nicht auf. Lediglich einen gewissen Anteil der Einzahlungen hält sie zurück, um in wirtschaftlich schlechten Zeiten mit rückläufigen Einzahlungen nicht gleich ins Defizit zu kommen.

Als gesetzlich Rentenversicherter sammeln Sie mit Ihren Beiträgen somit kein Guthaben an, sondern einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf künftige Rentenzahlungen. Für jedes Jahr, in dem sie Rentenbeiträge eingezahlt haben, erhalten Sie Entgeltpunkte, auf deren Basis später einmal die Höhe der Rente resultiert. Wie hoch der Anspruch ist, hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab:

  • der Höhe des Rentenversicherungsbeitrags im Vergleich zum durchschnittlichen Beitrag aller gesetzlich Rentenversicherten und
  • der Anzahl der Jahre, die Sie in die Rentenversicherung einzahlen und Entgeltpunkte sammeln.

Ausbildung, Erziehungspause und Co.: Wie zählen Zeiten ohne Einkommen?

Als Versicherter erwerben Sie nicht nur über Ihre Rentenversicherungsbeiträge Ansprüche auf eine spätere Altersrente. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ansprüche hinzukommen, für die Sie keine eigenen Beiträge leisten müssen.

Arbeitslosigkeit

Wer nach dem Jobverlust Arbeitslosengeld bezieht, erhält von der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosengeld. Hierfür müssen die Empfänger keine eigenen Rentenversicherungsbeiträge entrichten. Die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt die Arbeitsagentur auf Basis des ausgezahlten Arbeitslosengeldes.

Kindererziehung

Wenn ein Elternteil nach der Geburt eines Kindes eine berufliche Pause einlegt, gehen für diesen Zeitraum nicht alle Ansprüche auf eine spätere Rentenzahlung verloren. Für jedes Kind kann ein Elternteil bis zu drei Jahre beruflich pausieren und sich für diesen Zeitraum dennoch Pflichtbeiträge anrechnen lassen. Je nach individueller Situation kann sich die spätere Rente dadurch pro Kind um rund 95 Euro erhöhen.

Bundeswehr- und Freiwilligendienste

Freiwillige Dienste zu Gunsten des Staates oder der Gesellschaft begründen einen Rentenanspruch. Dies betrifft sowohl Wehrdienstleistende als auch diejenige, die ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr (FSJ / FÖJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Während des Dienstes zahlt der Staat Beiträge für die Pflichtversicherung in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Pflege von Familienangehörigen

Für die Pflege von Eltern oder anderen Familienangehörigen schreibt die gesetzliche Rentenversicherung ebenfalls Ansprüche gut. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist und der wöchentliche Zeitaufwand wenigstens 10 Stunden, verteilt auf zwei oder mehr Tage, beträgt. Dieser Zeitraum wirkt sich rentenerhöhend aus, weil die gesetzliche Rentenversicherung in Abhängigkeit vom Pflegegrad Beiträge anrechnet.

Rente hochrechnen: Was kann ich erwarten?

Die Deutsche Rentenversicherung errechnet beim Renteneintritt die Höhe Ihrer Rente nach einer festgelegten Formel:

Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert = Monatsrente

Das verbirgt sich hinter den einzelnen Faktoren der Rentenformel:

Faktor
Beschreibung
Entgeltpunkt Der Entgeltpunkt verkörpert das Verhältnis des versicherungspflichtigen Jahreseinkommens des Versicherten zum Durchschnittseinkommen. Wer also genau das Durchschnittseinkommen verdient und ein Jahr lang davon Rentenbeiträge entrichtet, bekommt dafür exakt einen Entgeltpunkt gutgeschrieben.
Zugangsfaktor Der Zugangsfaktor berücksichtigt den Zeitpunkt des Renteneintritts. Wer genau mit Erreichen der regulären Altersgrenze in Rente geht, hat einen Zugangsfaktor von 1,0. Bei einem um ein Jahr vorgezogenen Rentenbeginn beträgt der Zugangsfaktor hingegen nur noch 0,964.
Rentenartfaktor Je nach Art der Rente kann die Rentenhöhe mit diesem Faktor unterschiedlich ausfallen. Beispiel: Bei der regulären Altersrente beträgt der Rentenartfaktor 1,0 und bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente 0,5.
Aktueller Rentenwert Den aktuellen Rentenwert legt die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr zum 1. Juli als Euro-Betrag fest. Multipliziert mit den anderen drei Faktoren ergibt sich dann die monatliche Bruttorente.

Beispiel: Ein Angestellter geht mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand. Im Lauf seiner 46 Berufsjahre hat er 52,1 Entgeltpunkte angesammelt. Aus dieser Konstellation ergibt sich ein Rentenart- und Zugangsfaktor von jeweils 1,0. Bei einem aktuellen Rentenwert von 34,19 Euro für das Jahr 2020/2021 ergibt sich daraus eine Bruttomonatsrente von 34,19 Euro x 52,1 Entgeltpunkten, also 1.781,30 Euro.

Jährliche Renteninformation

Jedes Jahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung eine Renteninformation an ihre Mitglieder. Diese enthält unter anderem die folgenden Daten:

  • die Höhe des aktuellen Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente,
  • der bislang erreichte Anspruch auf Regelaltersrente,
  • auf Basis des heutigen Standes die voraussichtliche Rente, wenn Sie die durchschnittlichen Beiträge der letzten fünf Jahre konstant weiterzahlen,
  • die Summe der bisherigen Beitragszahlungen und
  • die Anzahl der bislang erworbenen Entgeltpunkte.

Auch wenn die Vorschau in die Zukunft mit Unwägbarkeiten verbunden ist, können Sie die Renteninformation zumindest näherungsweise als Grundlage für Ihre künftigen Vorsorge- und Rentenplanungen verwenden.

Kann ich meinen Rentenanspruch erhöhen?

Aufgrund des demografischen Wandels hat die Deutsche Rentenversicherung ihre Leistungen in den vergangenen Jahren schrittweise reduziert, um einen übermäßigen Anstieg der Beiträge zu vermeiden. Das bedeutet jedoch, dass Sie als gesetzlich Rentenversicherter im beruflichen Ruhestand mit deutlichen Einkommenseinbußen rechnen müssen – vor allem dann, wenn Sie vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze in den Ruhestand gehen wollen.

Mit freiwilligen Einzahlungen lässt sich der Rentenanspruch erhöhen. Ab dem 50. Geburtstag können Rentenversicherte freiwillige Zuzahlungen leisten. Diese lassen sich wahlweise zur Vermeidung von Abschlägen bei einem früheren Renteneintritt oder zur Erhöhung der Rente beim regulären Rentenbeginn verwenden.