Finanzielle Vorsorge fürs Kind: Je früher, desto besser
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Eltern und Großeltern haben oft den Wunsch, für ihre Kinder und Enkel finanziell vorzusorgen. Hierfür kommen einige Anlageprodukte in Frage.
Das Wichtigste in Kürze
- Finanzielle Vorsorge fürs Kind ist nicht nur mit Blick auf die Altersvorsorge, sondern auch für die Finanzierung der Ausbildung oder eines späteren Eigenheimerwerbs sinnvoll.
- Banken und Finanzdienstleister bieten als Vorsorgeprodukte für Kinder unter anderem Ausbildungspolicen, Fonds- und Banksparpläne an.
- Bei einer Spardauer von zehn Jahren oder mehr empfehlen sich vor allem Fondssparpläne.
Finanzielle Vorsorge fürs Kind: Ist das sinnvoll?
Altersvorsorge fürs Kind – diese Überlegung erscheint auf den ersten Blick weit hergeholt. Immerhin dauert es 60 Jahre oder noch länger, bis ein kleines Kind einmal nach dem Abschluss seines Berufslebens in Rente geht. Was sich bis dahin ereignet, ist mit so langem zeitlichen Vorlauf kaum abschätz- oder gar planbar.
Dennoch ist es sinnvoll, schon im Kindesalter mit der Bildung von Anlagekapital zu beginnen. Gerade beim Vorsorgesparen gilt nämlich der Grundsatz: Je länger die Spardauer, umso einfacher ist es, ein finanzielles Polster zu bilden. Ob dieses dann einmal tatsächlich der finanziellen Versorgung im Alter dient, ist bei der Vermögensbildung für Kinder eher wenig relevant, da es für die spätere Verwendung verschiedene Alternativen gibt:
- Finanzierung der Ausbildung. Das angesparte Guthaben kann später einmal helfen, die Lebenshaltungskosten während des Studiums zu finanzieren.
- Kapital für den Eigenheimerwerb. Wenn das Kind später einmal ein Eigenheim kaufen will, kann es das Guthaben als Eigenkapital einsetzen und damit die Finanzierungskosten verringern.
- Vorsorgekapital. Selbst wenn das Kind das Geld einmal nicht für bestimmte Zwecke benötigt, kann es das Kapital einfach unangetastet lassen und damit seine eigene Altersvorsorge aufstocken.
Welche Anlageprodukte kommen in Frage?
Bei Kindern erfolgt die Vermögensbildung meist über Sparpläne, die ihre Eltern oder Großeltern für sie einrichten. Banken, Investmentgesellschaften und Versicherungen bieten hierfür unterschiedliche Anlageprodukte an.
Ausbildungspolicen
Die Sparprodukte der Versicherungen sind auch als „Ausbildungspolicen“ bekannt. Dabei handelt es sich um kapitalbildende Lebensversicherungen mit fester Monatsrate und Laufzeit. Stirbt die versicherte Person – in der Regel ein Eltern- oder Großelternteil – erhält das Kind die Versicherungssumme. Ansonsten steht das angesparte Kapital am Laufzeitende zur Verfügung. Zuzahlungen oder Teilverfügungen der Ausbildungsversicherung sind nicht möglich.
Die Kapitalbildung erfolgt bei den Kinder-Policen entweder über die klassische Lebensversicherung oder indem der Sparanteil nach Abzug von Risiko- und Verwaltungskosten in Investmentfonds fließt.
Aktienfonds- und ETF-Sparpläne
Sparpläne lassen sich bei Banken und Onlinebrokern auch mit Aktienfonds einrichten. Einige Banken bieten auch Sparpläne mit Indexfonds (ETFs) an. Bei ETFs handelt es sich um Fonds, die keine aktive Aktienauswahl vornehmen, sondern lediglich einen Aktienindex abbilden und dafür nur sehr niedrige Verwaltungskosten verursachen.
Die Sparpläne können flexibel eingerichtet und beendet werden, Kündigungsfristen sind keine zu beachten. Auch außerplanmäßige Zuzahlungen und Teilverfügungen sind jederzeit möglich.
Tagesgeldkonten und Sparbücher
Wer das Risiko der Aktienanlage scheut, kann auch ein Tagesgeldkonto oder Sparbuch einrichten und per Dauerauftrag oder manuellen Überweisungen Kapital ansparen. Allerdings ist die Verzinsung seit einiger Zeit niedriger als die Inflationsrate, so dass bezogen auf die Kaufkraft der Wert des Guthabens am Ende geringer ist als die Summe der Einzahlungen.
Ausbildungspolice, ETF und Co.: Vor- und Nachteile einzelner Produkte
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Vor- und Nachteile der gängigsten Anlageprodukte, die beim Vorsorgesparen für Kinder zum Einsatz kommen.
Anlageprodukt
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Vorteile
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Nachteile
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Ausbildungspolice klassisch | Geringes Verlustrisiko, Absicherung beim Tod von Eltern bzw. Großeltern | Geringe Rendite, hohe interne Nebenkosten durch Risikoabsicherung und Vertriebsprovisionen, fehlende Flexibilität | |
Ausbildungspolice fondsgebunden | Teilhabe an langfristigen Renditechancen der Aktienmärkte, Absicherung beim Tod von Eltern bzw. Großeltern | Hohe interne Nebenkosten durch Risikoabsicherung und Vertriebsprovisionen, fehlende Flexibilität | |
Fondssparplan mit gemanagten Aktienfonds | Langfristig hohe Renditechancen, Änderungen beim Sparplan und Auszahlung jederzeit möglich | In schlechten Börsenphase sind kurz- bis mittelfristig Verluste möglich | |
Fondssparplan mit ETFs | Sehr niedrige Nebenkosten, langfristig hohe Renditechancen, Änderungen beim Sparplan und Auszahlung jederzeit möglich | In schlechten Börsenphase sind kurz- bis mittelfristig Verluste möglich | |
Tagesgeldkonten und Sparbücher | Kein Verlust- oder Ausfallrisiko bei inländischen Banken, in der Regel gebührenfrei | Derzeit praktisch keine Verzinsung, bei höheren Guthaben können Verwahrentgelte anfallen |
Fazit: Wenn der Sparplan länger als zehn Jahre laufen soll, ist im Regelfall das Fondssparen die empfehlenswerteste Alternative. Mit zunehmender Anlagedauer fallen Verlustphasen immer weniger ins Gewicht, so dass bei langfristiger Anlage am Ende das Risiko einer insgesamt negativen Rendite nur noch sehr gering ist.
Sparplan-Inhaber: Eltern oder Kind?
Beim Abschluss eines Sparplans für ein Kind haben Eltern die Wahl, ob der Sparplan auf sie selbst oder gleich auf das Kind laufen soll. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.
Eltern als Kontoinhaber
Wenn die Eltern Kontoinhaber sind und das angesparte Kapital erst im Erwachsenenalter an die Kinder übergeben, können sie den Zeitpunkt der Übergabe selbst bestimmen oder das Geld nur für einen bestimmten Zweck freigeben.
Allerdings schmälern die Erträge des Sparplans den Freistellungsauftrag der Eltern, so dass hierfür schnell Kapitalertragsteuer anfallen kann.
Kinder als Kontoinhaber
Solange das Kind kein eigenes Einkommen hat, ist nicht nur der Sparerpauschbetrag steuerfrei, sondern auch Kapitaleinkommen bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags. Mit der Vorlage einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) vom Finanzamt bei der Bank können auch höhere Kapitalerträge steuerfrei bleiben.
Allerdings hat das Kind mit Erreichen der Volljährigkeit die freie Verfügung über das angesparte Kapital. Wer verhindern will, dass das Kind gleich mit 18 Jahren die Ersparnisse für unnötige Ausgaben aufbraucht, kann mit einer einfachen Maßnahme eine wirkungsvolle Ausgabenbremse einbauen. Hierzu schichten die Eltern kurz vor der Volljährigkeit des Kindes das Guthaben in Sparbriefe oder Festgelder mit unterschiedlicher Laufzeit um. Damit kann das Kind nicht das Gesamtguthaben auf einen Schlag ausgeben.