Auszahlung der Direktversicherung: Darauf sollten Sie achten
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Diese stellt einen wichtigen Baustein im Gesamtkonzept der Altersvorsorge neben staatlicher Rente und privater Vorsorge dar. Arbeitnehmer, deren Firmen die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge vollständig übernehmen, können sich richtig freuen. Arbeitnehmer, die eine Gehaltsumwandlung nutzen, profitieren aber auch schon während der Ansparzeit. Worauf man bei der Auszahlung achten sollte, erläutert dieser Ratgeber.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Auszahlung der Direktversicherung unterliegt der Besteuerung gemäß dem persönlichen Steuersatz.
- Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse müssen für über den Freibetrag hinausgehende Rentenanteile Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung abführen.
- Eine Verrentung der Direktversicherung bedeutet eine lebenslange Leibrente, die auch steuerlich günstiger ausfällt als die Einmalzahlung.
- Für Neuverträge gilt als frühestes Auszahldatum das 62. Lebensjahr. Vorzeitige Auszahlungen sind nicht möglich oder bedeuten eine Nachentrichtung gesparter Steuern und Sozialabgaben.
Wie funktioniert die Auszahlung der Direktversicherung?
Im Antrag hat der Arbeitgeber meist nach Absprache mit dem Arbeitnehmer das Ablaufdatum angegeben. Der Arbeitnehmer muss dahin gehend nichts unternehmen, er wird von dem Versicherer über den bevorstehenden Ablauf informiert.
Besteuerung abhängig vom Jahr der Antragstellung
Grundsätzlich gilt, dass die Besteuerung bei der Auszahlung der Direktversicherung davon abhängt, in welchem Jahr der Vertrag geschlossen wurde.
Auszahlung Direktversicherung Altvertrag
Liegt das Abschlussdatum vor dem 1. Januar 2005, gilt die alte Regelung. Danach wurden Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge pauschal mit 20 Prozent besteuert. Dadurch war die einmalige Auszahlung der Direktversicherung aus einem Altvertrag steuerfrei. Erfolgte die Auszahlung in Form einer lebenslangen Leibrente, griff die Ertragsanteilsbesteuerung.
Änderung bei Neuverträgen
Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AEG) zum 1. Januar 2005 gab es eine grundlegende Änderung. Beiträge für Policen mit Beginn nach dem 31.12.2004 sind komplett steuerfrei und sozialabgabenfrei. Dafür fällt aber eine Steuer bei der Auszahlung der Direktversicherung an.
Neben der Besteuerung müssen Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung auch berücksichtigen, dass noch Beiträge für die Krankenversicherung auf die Auszahlung anfallen. Dies gilt jedoch nicht für Mitglieder der privaten Krankenversicherung.
Einmalzahlung, Rentenleistung oder Mischkalkulation
Für den Bezug der Leistung aus einer Direktversicherung kann der Arbeitnehmer zwischen drei Optionen entscheiden:
- Einmalzahlung der gesamten Ablaufleistung (bei ursprünglicher Rentenversicherung muss das Kapitalwahlrecht im Vertrag enthalten sein).
- Lebenslange Rentenzahlung (bei ursprünglicher Einmalzahlung muss das Rentenwahlrecht Bestandteil des Vertrages sein).
- Teilweise Kapitalauszahlung, üblicherweise 30 Prozent, Restguthaben als lebenslange Leibrente.
Die Höhe der Besteuerung der Leistung aus der Direktversicherung richtet sich grundsätzlich nach dem persönlichen Steuersatz. Anders als bei einer privaten Leibrente greift hier nicht die Ertragsanteilsbesteuerung. Hintergrund ist, dass es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um eine Art Lohnersatzleistung handelt. Diese muss in der Anlage „R“ zur Steuererklärung aufgeführt werden. Ein Vorteil ist allerdings, dass die Steuerlast für Rentenbezieher in der Regel geringer ausfällt als während des Berufslebens.
Lebenslange Rentenzahlung steuerlich günstiger
Deutschland verfügt über ein progressives Einkommenssteuersystem. Das heißt, je höher das Einkommen, umso höher die Steuerlast. Eine einmalige Auszahlung der Direktversicherung treibt das zu versteuernde Einkommen im Jahr des Bezugs überdurchschnittlich in die Höhe. Für den Begünstigten bedeutet das eine extrem hohe Steuerlast bei der Besteuerung der Direktversicherung.
Bei einer Auszahlung als lebenslange Leibrente erhöht sich zwar auch das Einkommen, aber vergleichsweise nur gering. Die kontinuierliche Besteuerung jedes Jahr fällt deutlich geringer aus. Außerdem profitiert der Begünstigte von den Freibeträgen nicht nur einmalig bei vollständiger Auszahlung in einer Summe, sondern jedes Jahr aufs Neue.
Direktversicherung und Krankenversicherung
Übersteigt die Betriebsrente den monatlichen Freibetrag von 169,75 Euro (2023), wird auf den darüber hinausgehenden Anteil der Beitrag für die Krankenkasse und die Pflegeversicherung fällig.
Beispielrechnung
- Angenommen, die Betriebsrente beträgt 500 Euro.
- Versicherungspflichtig wären in diesem Fall 330,25 Euro.
- Bei einem angenommenen Krankenkassenbeitrag von 16 Prozent (Grundbeitrag plus Zusatzbeitrag) und einem Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05 Prozent ergäbe dies eine Belastung von 19,05 Prozent.
- Das sind 62,91 Euro monatlich.
Die Krankenkassenbeiträge für die Auszahlung aus der Direktversicherung trägt der Begünstigte in voller Höhe selbst.
Entscheidet sich der Begünstigte für eine Einmalzahlung, befreit ihn dies keineswegs von der Beitragspflicht. Der Auszahlungsbetrag aus der Direktversicherung wird auf 120 Monate verteilt. Angenommen, der Auszahlungsbetrag belief sich auf 60.000 Euro. Dies bedeutet wieder eine fiktive monatliche Rente von 500 Euro, auf die dann ebenfalls 62,91 Euro Beiträge pro Monat abgeführt werden müssten.
Direktversicherung: Auszahlung vor Rentenbeginn
Für Direktversicherungen gelten Mindestlaufzeiten. Bei einem Vertragsbeginn vor 2012 war die Auszahlung mit 60 Lebensjahren möglich. Dies war für diejenigen interessant, die vor Beginn der Altersrente aus dem Berufsleben ausscheiden wollten und sich ausgerechnet hatten, dass die Leistung der Direktversicherung für zwei Jahre Lebensunterhalt ausreicht. Verträge mit Abschlussdatum nach dem 31.12.2011 setzen eine Mindestlaufzeit bis zum 62. Lebensjahr des Begünstigten voraus, ebenfalls abweichend vom frühesten Renteneintrittsalter.
Auszahlung vor vereinbartem Ablaufdatum
Eine Direktversicherung kann nicht vozeitig gekündigt werden, zumal der begünstigte Arbeitnehmer nicht der Versicherungsnehmer ist. Damit hat er zunächst keinerlei Zugriff auf den Vertrag. Versicherungsnehmer ist immer der Arbeitgeber, unabhängig davon, ob der Vertrag arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert ist.
Selbst wenn der Arbeitgeber der vorzeitigen Auflösung zustimmen würde, kämen auf den Arbeitnehmer enorme Kosten zu.
Einige Gesellschaften schließen eine vorzeitige Kündigung vertraglich aus. Andere Versicherer lassen die vorzeitige Auszahlung zu, aber: Für den Begünstigten bedeutet dies massive Verluste, die sogar den Rückkaufswert der Police übersteigen können.
Bei vorzeitiger Auflösung einer Direktversicherung müssen alle eingesparten Sozialabgaben und Steuern nachentrichtet werden. Wer 20 Jahre monatlich 200 Euro eingezahlt hat, kommt auf 48.000 Euro Beitragssumme. Darauf die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und den persönlichen Steuersatz nachzuentrichten, wird teuer. Alleine an Sozialabgaben wären fast 10.000 Euro fällig.
Direktversicherung beitragsfrei stellen
Die Beitragsfreistellung ist in diesem Fall immer die bessere Lösung. Zudem bietet sie die Option, innerhalb einer bestimmten Frist den Vertrag wieder aufleben zu lassen.