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- Staatliche Förderung
- Private Altersvorsorge ohne Geld vom Staat
- Übersicht Altersvorsorge
Das Wichtigste in Kürze
- Private Altersvorsorge ist wichtig, um die Lücken bei der gesetzlichen Rente zu schließen.
- Staatliche Förderung gibt es für die betriebliche Altersvorsorge sowie für Riester- und Rürup-Sparpläne.
- Auch ohne Fördermittel vom Staat können Sie fürs Alter vorsorgen, beispielsweise mit Fondssparplänen oder einer privaten Rentenversicherung.
Warum sollte ich private Altersvorsorge betreiben?
Zwar zahlen in Deutschland Arbeitnehmer und auch viele Selbstständige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Doch dies allein reicht oftmals nicht, um später einmal im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Wie groß die Lücke zwischen dem Arbeitseinkommen und der gesetzlichen Rente ist, zeigt die Durchschnittsrechnung: Wer 45 Jahre lang so viel verdient hat wie der Durchschnitt der deutschen Arbeitnehmer und davon Jahr für Jahr Rentenbeiträge abgeführt hat, bekommt beim Eintritt in den Ruhestand rund 1.300 Euro Rente. Das entspricht einem Rückgang des monatlichen Bruttoeinkommens um mehr als die Hälfte.
Zwar kann im Rentenalter der Geldbedarf sinken – etwa dann, wenn die Baufinanzierung beendet ist oder kein Zweitwagen mehr benötigt wird. Dennoch sollten Sie in Ihrer beruflich aktiven Zeit Vorsorgekapital bilden, um sich auch noch nach Rentenbeginn die eine oder andere Annehmlichkeit leisten zu können.
Wie Sie als Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge nutzen können
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) steht Arbeitnehmern in zwei Varianten offen. Möglich ist sowohl die arbeitgeberfinanzierte Vorsorge als auch die Gehaltsumwandlung.
Bei der arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, der für den Arbeitnehmer Beiträge auf ein Vorsorgekonto einzahlt. Meist erhalten Arbeitnehmer erst nach einigen Jahren Betriebszugehörigkeit die ersten Versorgungsansprüche, die sich dann Jahr für Jahr weiter erhöhen.
Eigenes Vorsorgekapital in Form von Gehaltsumwandlung kann hingegen jeder Arbeitnehmer bilden, weil auf Wunsch der Beschäftigten jedes Unternehmen zumindest eine Ansparmöglichkeit bieten muss. Die Sparraten werden direkt vom Gehalt abgezogen und beispielsweise bei einer Pensionskasse oder auf einem Versicherungssparplan angelegt.
Der Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge, indem bis zu einer jährlichen Höchstgrenze die umgewandelten Sparraten sowohl von der Lohnsteuer als auch von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind. Beim Erreichen des Rentenalters erhält der Arbeitnehmer aus dem angesparten Kapital eine lebenslange Rente – für diese muss er jedoch Beiträge an die Kranken- und Pflegekasse zahlen.
Private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung
Auch bei der privaten Altersvorsorge können Sie als Sparer Unterstützung vom Staat erhalten. Diese kann in Form von Zulagen oder Steuervorteilen erfolgen.
Rürup-Rente
Die Basisrente, die nach ihrem Erfinder Bert Rürup auch als "Rürup-Rente" bekannt ist, steht allen Bürgern offen, die noch keine Altersrente beziehen. Die Sparpläne müssen so gestaltet sein, dass eine monatliche Einzahlung möglich ist und keine Kapitalentnahme erfolgen darf. Zwingend vorgeschrieben ist die Umwandlung des eingezahlten Kapitals in eine lebenslange Rente.
Bei den steuerlichen Vorteilen während der Einzahlungsphase ist die Rürup-Rente den Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung gleichgestellt. Sparer können einen Teil der Einzahlungen im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.
Riester-Rente
Das nach dem ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannte Vorsorgemodell richtet sich an alle, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind und ihre private Altersvorsorge ergänzen wollen. Bei der Riester-Geldanlage haben Sie die Wahl zwischen:
- Banksparplänen
- Versicherungssparplänen
- Riester-Fonds
- Wohn-Riester in Form eines Bausparvertrags oder einer geförderten Baufinanzierung
Riester-Sparen ist nur mit Anlageprodukten möglich, die entsprechend zertifiziert sind. Wichtige Voraussetzung ist dafür unter anderem, dass zum Ende der Ansparphase der Erhalt des eingezahlten Kapitals garantiert ist.
Wenn Sie jährlich 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen, können Sie je nach Alter und Familienstand mit folgenden Zulagen rechnen:
- 175 Euro jährliche Grundzulage für jeden Sparer
- 185 Euro jährliche Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind
- ein einmaliger Bonus von 200 Euro, wenn der Sparer bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre ist
Beim Riester-Vertrag können Sie während der Sparphase kein Kapital entnehmen, ohne dass der Staat die Rückzahlung der erhaltenen Zulagen verlangt. Ausnahme: Wer das Geld in einen anderen Riester-Sparplan investiert oder als Eigenkapital für den Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheims verwendet, darf die Zulagen behalten.
Beim Rentenbeginn können Sie sich bis zu 30 Prozent des Riester-Guthabens sofort auszahlen lassen. Den Betrag müssen Sie dann jedoch als Einkommen in voller Höhe versteuern.
Das selbstgenutzte Eigenheim
Die eigenen vier Wände können einen wichtigen Baustein in der privaten Vorsorgestrategie bilden. Denn: Wer als Rentner im schuldenfreien Eigenheim wohnt, muss keine Miete bezahlen und kommt mit entsprechend geringeren Renteneinkünften aus.
Wenn Sie eine Immobilie erwerben und selbst darin wohnen, können Sie auf zwei Wegen staatliche Förderung erhalten:
- Wohn-Riester. Sowohl beim Aufbau von Eigenkapital als auch bei der Rückzahlung der Baufinanzierung können Sie Riester-Zulagen erhalten. Darüber hinaus können Sie Guthaben aus anderen Riester-Verträgen in die Eigenheimfinanzierung umschichten, ohne dass Sie Zulagen zurückzahlen müssen. Voraussetzung ist, dass Sie dauerhaft in der geförderten Immobilie wohnen oder nach einem Umzug gleich wieder ein Eigenheim kaufen.
- Baukindergeld. Familien mit Kindern können beim Eigenheimerwerb auf zehn Jahre verteilt 12.000 Euro pro Kind als Baukindergeld erhalten, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Private Altersvorsorge ohne Geld vom Staat
Auch ohne staatliche Förderung ist der Aufbau einer privaten Altersvorsorge sinnvoll. Zwar entfallen dann während der Sparphase die Zulagen oder Steuervergünstigungen. Doch dafür können Sie später einmal das Guthaben nach Belieben verwenden – sei es für die Umwandlung in eine Privatrente oder für den Kauf eines Wohnmobils.
Fondssparen
Investmentfonds bieten eine besonders flexible Möglichkeit für den langfristigen Vermögensaufbau, da Sie Sparpläne und Einmalzahlungen frei miteinander kombinieren können. Auch beim Anlagerisiko können Sie die passende Variante wählen:
- Rentenfonds mit Schwerpunkt auf Euro-Staatsanleihen und offene Immobilienfonds sind besonders risikoarm.
- Mittleres Risiko bringen Hochzins-Rentenfonds sowie Mischfonds mit sich.
- Ein höheres Schwankungsrisiko in Verbindung mit langfristig guten Renditechancen ist mit Aktienfonds verbunden.
Private Renten- oder Kapitallebensversicherung
Versicherungen bieten für den langfristigen Vermögensaufbau sowohl Rentenversicherungen als auch Kapitallebensversicherungen an. Während die private Rentenversicherung in der Ansparphase einen reinen Sparvertrag verkörpert, können Sie mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung Ihre Familie im Todesfall finanziell absichern. Mit der Verknüpfung aus Sparplan und Absicherung hebt sich die Kapitallebensversicherung von der Risikolebensversicherung ab, die lediglich den Todesfallschutz beinhaltet.
Beim klassischen Versicherungssparen fließt das Geld der Anleger in den so genannten Deckungsstock, wo es vorrangig in risikoarme Kapitalanlagen wie Anleihen oder Immobilien fließt. Mehr Renditechancen bei gleichzeitig höherem Schwankungsrisiko bieten fondsgebundene Lebensversicherungen, die in unterschiedlichen Risikoklassen erhältlich sind.
Eine Besonderheit ist die Sofortrente: Hier zahlen Sie beim Renteneintritt das gesamte Anlagekapital auf einen Schlag ein und wandeln es mit sofortigem Auszahlungsbeginn in eine lebenslange Rente um.
Welche private Altersvorsorge ist für mich geeignet?
Generell gilt: Eine Patentlösung für alle gibt es nicht – jeder Sparer sollte überlegen, welche Vorsorgeprodukte für ihn am besten geeignet sind. Die nachfolgende Übersicht kann dabei eine Entscheidungshilfe liefern.
Betriebliche Altersvorsorge
- Vorteile: Vergünstigungen bei Steuern und Sozialversicherung
- Nachteile: Erträge im Rentenalter sozialversicherungspflichtig
- Interessant für Arbeitnehmer, vor allem bei Zuschüssen des Arbeitgebers
Rürup-Rente
- Vorteile: Zugänglich für alle, Steuervorteil in der Ansparphase
- Nachteile: Keine Entnahme von Guthaben bei Rentenbeginn möglich
- Interessant für nicht pflichtversicherte Selbstständige als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung
Riester-Rente
- Vorteile: Zulagen in der Ansparphase, teilweise Entnahme von Guthaben bei Rentenbeginn möglich
- Nachteile: Bei vorzeitiger Verfügung müssen Zulagen zurückgezahlt werden
- Interessant für Pflichtmitglieder der Rentenversicherung, vor allem bei Anspruch auf Kinderzulage
Eigenheim
- Vorteile: Mietfreies Wohnen im Rentenalter, Förderung durch Wohn-Riester und Baukindergeld
- Nachteile: Hohe finanzielle Verpflichtung durch Baufinanzierung
- Interessant für diejenigen, die langfristig am gleichen Ort bleiben wollen und sich die Finanzierung leisten können
Freier Vermögensaufbau
- Vorteile: Maximale Flexibilität bei Sparen und Umschichten
- Nachteile: Keine staatliche Förderung
- Interessant für diejenigen, die ergänzend Kapital fürs Rentenalter aufbauen wollen