Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Wer neu heiratet, verliert Anspruch auf Witwenrente

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Stuttgart - Heiratet eine verwitwete Frau erneut, so lautet ihr Familienstand nicht mehr verwitwet sondern verheiratet. Das muss sie der Rentenversicherung sofort mitteilen.

Denn ein zweites Mal zu heiraten und trotzdem die Witwenrente weiter zu beziehen, ist keine Option. Ein Landessozialgericht hat das jetzt klargestellt. Wer nach dem Tod seines Ehepartners eine Witwenrente bezieht, muss eine neue Heirat der Rentenversicherung mitteilen. Denn der Anspruch auf Witwenrente erlischt in diesem Fall. Das zeigt ein Urteil des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg in Stuttgart (Az.: L 13 R 923/16). Darin wurde eine 76-Jährige dazu verpflichtet, rund 71.000 Euro Witwenrente zurückzuzahlen.

Betroffene versuchte sich rauszureden

Im verhandelten Fall ging es um eine Seniorin, die sieben Jahre nach dem Tod ihres ersten Mannes wieder geheiratet hatte. Nachdem auch der zweite Mann gestorben war, hatte sie erneut Witwenrente beantragt. Diese wurde ihr von der Rentenversicherung zwar bewilligt - gleichzeitig erfuhr die Frau aber auch, dass sie wegen der neuen Heirat rückwirkend keinen Anspruch mehr auf die erste Rente hatte. Die Frau zog daraufhin vor Gericht mit dem Argument, sie habe nicht noch einmal heiraten wollen, ihr Lebensgefährte habe sie aber mit Flugtickets nach Las Vegas überrascht - und dort hätten sie sich spontan getraut. Die Frau sei nach eigenen Angaben davon ausgegangen, dass die Ehe ein Urlaubsspaß und in Deutschland nicht rechtsgültig sei, hieß es beim Gericht.

Auch Zeremonie in Las Vegas hat Auswirkung auf Witwenrente

Das Sozialgericht in Stuttgart gab der Seniorin zwar zunächst recht, doch das Landessozialgericht hob diese Entscheidung auf. Der Frau hätte einleuchten müssen, dass die Zeremonie in Las Vegas nicht ohne rechtliche Bedeutung war. Das Paar habe zum Beispiel Gebühren zahlen und Angaben zum Familienstand machen müssen. Auch dass die Hochzeit spontan war, nahm die Kammer der Frau nicht ab - schließlich habe sie sogar die Sterbeurkunde ihres ersten Ehemannes mitgenommen.