Vorschuss auf Hinterbliebenenrente nach Tod des Ehepartners
Stand: 20.10.2017
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Berlin - Wer nach dem Tod des Ehepartners finanzielle Unterstützung braucht, kann einen Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung gibt Tipps, wie Betroffene dabei am besten vorgehen.
Witwen und Witwer können nach dem Tod des Partners finanzielle Unterstützung von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Vorschuss bei der Post beantragen
Hat der verstorbene Ehepartner schon eine Rente bezogen, können Hinterbliebene innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod bei der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. Als Überbrückungshilfe wird die Rentenzahlung für die nächsten drei Monate in einer Summe im Voraus ausgezahlt. Zusätzlich zum Antrag auf Vorschusszahlung muss aber ein formeller Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherer gestellt werden, der dann bei der Rentenbewilligung den Vorschuss anrechnet.