Versicherung muss für Arbeitsunfall vor 50 Jahren zahlen
Stand: 02.08.2017
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Dresden - Auch Jahrzehnte nach einem Arbeitsunfall können Geschädigte noch Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen. Entscheidend ist allein, dass sie den Unfallghergang beweisen können.
Ein Arbeitsunfall kann auch nach vielen Jahren noch nachgewiesen werden. Allerdings müssen Betroffene dann glaubhaft machen können, dass es den Unfall tatsächlich gab. Das ist unter Umständen sogar ohne schriftliche Unterlagen möglich, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert. Sie verweist auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Dresden (Az: S 39 U 320/12).
Versicherung muss für Arbeitsunfall im Jahr 1966 zahlen
Der Fall: Der 72-jährige Mann arbeitete als Gleisbauhelfer bei einem Betrieb, den später die Deutsche Reichsbahn übernahm. Er beantragte 2011 die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, den er 1966 erlitten hatte. Bei Gleisbauarbeiten wurde ihm der kleine Finger derart gequetscht, dass dieser amputiert werden musste. Die Unfallversicherung Bund und Bahn lehnte die Feststellung eines Arbeitsunfalls ab. Unterlagen über den Vorfall waren nicht mehr vorhanden. Der Mann klagte dennoch.
Das Urteil: Die Richter glaubten den Darstellungen des Mannes. Die Eintragungen in dessen Sozialversicherungsausweis deckten sich mit seiner Darstellung. Auch könne er das Geschehen im Jahr 1966 glaubwürdig schildern. Zwar waren die Unterlagen beim zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz nicht mehr auffindbar. Ein sachverständiger Unfallchirurg hatte aber zuvor bestätigt, dass der Gesundheitsschaden auf einen Arbeitsunfall zurückgeführt werden könne. Daher war das Gericht der Überzeugung, dass sich der Unfall wie vom Kläger geschildert zugetragen hatte. Er konnte daher Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung verlangen.