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Urteil: Gesetzliche Unfallversicherung greift auch beim Uni-Turnier

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Essen/Berlin - Wenn Studenten an einer Sportveranstaltung der Universität teilnehmen und diese auch für Studenten anderer Unis offensteht, besteht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass die Veranstaltung nur einmal im Jahr stattfindet. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Az.: L 17 U 182/13) hin.

Der Fall: Eine Studentin der Universität Münster nahm am sogenannten „Nikolausturnier“ teil - nach Angaben der Universität die größte Breitensportveranstaltung an deutschen Hochschulen. Die 25-Jährige verunglückte beim Basketballspielen. Sie beantragte die Anerkennung und Entschädigung des Unfalls. Dies lehnte die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ab und argumentierte: Bei Wettkämpfen und Turnieren stehe der Hochleistungssport einzelner Studierender im Vordergrund. Für den Versicherungsschutz fehle der wesentliche Zusammenhang mit dem Bildungsauftrag der Universität. Auch der Wettkampfcharakter der Veranstaltung spreche gegen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Das Urteil: Die Richter erkannten den Unfall als Arbeitsunfall an. Die Teilnahme an der Sportveranstaltung sei eine versicherte Tätigkeit. Mit ihrem Angebot an die Studierenden, sich beim Hochschulsport zu betätigen, erfülle eine Universität ihren Bildungsauftrag. Dies sei auch bei einem nur einmal im Jahr stattfindenden Turnier der Fall, an dem Studierende anderer Universitäten teilnehmen können. Hochschulmeisterschaften und Turniere mit Wettkampfcharakter können dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen.