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Unfallversicherung greift bei Fahrgemeinschaften zur Arbeit

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Stuttgart – Fahrgemeinschaften sparen nicht nur Pendlergeld, sie können auch die Straßen entlasten und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Bei Unfällen sind die Insassen durch die KfZ-Haftpflicht und die Berufsgenossenschaften abgesichert.

Auf dem Arbeitsweg sind Beschäftigte unfallversichert. Das gilt auch, wenn sie in einer Fahrgemeinschaft unterwegs sind. Darauf macht der Auto Club Europa (ACE) aufmerksam. Die Mitfahrer müssten auch nicht alle in derselben Firma arbeiten. Auch kleinere Umwege sind bei Fahrgemeinschaften nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls abgedeckt.

Umwege besser vermeiden

Dennoch rät der ACE, den möglichst direkten Weg zu wählen und im besten Fall alle Mitfahrer auf dieser Route einzusammeln. Größere Umwege, um einzelne Personen abzuholen, vermeidet man besser. Denn im Zweifel werden sie laut ACE nicht von der Versicherung abgedeckt. Bei der Wahl der Arbeitswegs muss man sich aber nicht notwendigerweise an die schnellste oder die kürzeste Route halten.

Auch die verkehrsgünstigste Route kann gewählt werden. Auch wer einen Stau umfährt und deshalb von der eigentlichen Route abweicht, genießt den Experten zufolge weiterhin Versicherungsschutz.

Kfz-Haftpflicht des Fahrers schützt

Neben der Unfallversicherung sichert laut ACE auch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers die anderen Insassen ab. Damit die Fahrgemeinschaft harmoniert, sollten einige praktische Fragen geklärt sein. Zum Beispiel die Aufteilung der Kosten. Hier raten die Experten dazu, die Ausgaben für Spritverbrauch, Wartung des Autos und Kfz-Versicherung zu berücksichtigen und aufzuteilen. Ebenso wichtig ist die Frage: Wie lange wartet das Auto, wenn ein Mitfahrer zu spät zum Treffpunkt kommt? Für solche Fälle tauscht man am besten die Mobilfunknummern aus.