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Unfall zu Hause: Wann zahlt die Versicherung?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

In den eigenen vier Wänden kommt es öfter zu Unfällen, als man denkt. Der Infodienst Recht und Steuern der Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) stellt einige interessante Fälle vor, die vor Gericht entschieden werden mussten.

Trümmerbruch wegen nasser Treppe

Wer sich beim Benutzen eines Treppenhauses verletzt, weil er auf einer der frisch gewischten Stufen ausgerutscht ist, der hat nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Es kommt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg (Aktenzeichen 6 U 5/13) stark darauf an, ob für den Betroffenen gut erkennbar war, dass er einen nassen, spiegelglatten Boden betritt. Ist das der Fall, dann liegt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Reinigungsfirma vor. Andernfalls muss mit Schildern oder Absperrungen zwingend gewarnt werden. Die Verletzte hatte wegen eines Trümmerbruchs ihres Handgelenks 10.000 Euro gefordert – und hatte keinen Erfolg.

Sturz aus dem Schlafzimmerfenster

Ein dramatischer Fall eines häuslichen Unfalls ereignete sich in Nordrhein-Westfalen. Dort wachte eine Frau mitten in der Nacht auf, weil ihr übel war. Als sie zum Lüften das Schlafzimmerfenster öffnen wollte, stürzte sie aus dem Fenster und verletzte sich schwer. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-4 U 218/11) schloss sich der Rechtsmeinung der Unfallversicherung der Frau an, dass es sich hier um einen durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung ausgelösten Unfall gehandelt habe, der vertraglich ausgeschlossen gewesen sei.

Tod durch Blutvergiftung

Noch verheerender ging ein Unfall beim Rosenschneiden aus. Ein Mann stach sich dabei an einem Dorn in den Finger und zog sich eine Blutvergiftung zu. Es folgte ein Leidensweg, in dessen Verlauf erst der Finger teilweise amputiert werden musste und der Mann am Ende starb. Die Witwe forderte von einer Versicherung 15.000 Euro, weil es sich um einen (wenn auch verzögerten) Unfalltod gehandelt habe. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 12 U 12/13) verpflichtete die Versicherung zur Zahlung. Es handle sich hier nicht um einen Tod nach einem rein körperinneren Vorgang. In dem Fall hätte es kein Geld gegeben.

Arbeitsunfall oder nicht?

Wenn Berufstätige im Auftrag ihres Arbeitgebers unterwegs sind bzw. sich auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause befinden, unterliegen sie einem besonderen Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft. Bei einer Bedienung, die aus der Gastwirtschaft kurz nach Hause gefahren war, um ihre Ersatzschlüssel zu holen, lag jedoch nach Ansicht des Gerichts kein Bezug zum Beruflichen vor. Statt einen Schlüsseldienst zu rufen, versuchte sie nämlich, über ein angelehntes Fenster einzusteigen - und zog sich einen schweren Bruch zu. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen L 3 U 3922/15) sah hier aufgrund des eigenmächtigen, riskanten Verhaltens keinen Arbeitsunfall.

Wegeunfall innerhalb eines Gebäudes

Kann es auch innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses zu einem Wegeunfall kommen? Das ist durchaus möglich, aber nicht immer gegeben. Eine Frau brach sich ein Bein, als sie aus dem privaten Bereich im Obergeschoss zu einem Büroraum ins Erdgeschoss wollte und unterwegs auf der Treppe stürzte. Das Sozialgericht Karlsruhe (Aktenzeichen S 4 U 675/10) wollte jedoch keinen Unfall auf einem "Betriebsweg" anerkennen, denn der beginne gemeinhin mit dem Beschreiten der Außentür, also dem eindeutigen Verlassen des häuslichen Bereichs.

Arbeitsunfall kann auch im Homeoffice passieren

Wann ein solcher Fall des "innerhäuslichen" Arbeitsunfalles gegeben sein könnte, das entschied das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 2 U 28/17) beispielhaft nach dem Treppensturz einer Frau, die nach vertraglicher Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber nahezu vollständig im Homeoffice tätig war. Als sie ein Telefongespräch mit dem Geschäftsführer der Firma führen sollte, rutschte sie auf der Treppe aus und stürzte. Laptop und Arbeitsmaterial trug sie in diesem Moment bei sich. Der ganz konkrete, gut fassbare betriebliche Zusammenhang mit dem Sturz überzeugte die Richter, von einem Wegeunfall auszugehen.