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Riester-Zulage steigt für Sparer ab Januar

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Ab dem 1. Januar 2018 steigt die Grundzulage für Riester-Sparer von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr, wie das Bundesfinanzministerium in Berlin erklärt. An der Zulage für Kinder ändert sich jedoch nichts: Jedes nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kind bringt zusätzlich 300 Euro pro Jahr und jedes davor geborene 185 Euro pro Jahr.

Für eine Person mit zwei Kindern, die 20 Jahre in einen Riester-Vertrag einzahlt, summieren sich allein die Zulagen auf 15 500 Euro. Um die vollen Zulagen zu bekommen, müssen Sparer mindestens vier Prozent der Einkünfte, maximal 2 100 Euro, pro Jahr in ihren Riester-Vertrag einzahlen - abzüglich der Zulagen.

Neu geregelt wurde außerdem die Abfindung bei kleinen Renten: Ist der monatliche Rentenanspruch bei einem Riester-Vertrag gering, hat der Anbieter das Recht, diesen Rentenanspruch mit einer Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase abzufinden. Diese Einmalzahlung ist im Jahr der Auszahlung voll steuerpflichtig. Ab dem Veranlagungszeitraum

2018 werden diese Einmalzahlungen nun ermäßigt besteuert. Neue Riester-Produkte müssen ab 2018 ein Wahlrecht enthalten: Sparer können wählen, ob sie die Abfindung ihrer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase erhalten möchte oder zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres. Der Hintergrund: Wird die Abfindung in dem Jahr des ersten vollen Rentenbezugs gezahlt, haben Sparer üblicherweise geringere Einkünfte. Die Steuerlast, die sich durch die Einmalzahlung ergibt, ist damit meist geringer.