Rentenversicherung: Altersteilzeit berücksichtigen
Stand: 15.11.2016
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Berlin - Wer beabsichtigt, nach der Geburt und Elternzeit in die Altersteilzeit zu gehen, sollte dies unbedingt mit der Deutschen Rentenversicherung abstimmen, damit es später – beim Renteneintrittsalter – zu keinen Problemen kommt. So kann gewährleistet werden, dass der Versicherte auch wirklich auf seine Versicherungsjahre kommt, in denen er berufstätig war.
Wer in Altersteilzeit gehen möchte, setzt sich vorher am besten mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass der mögliche Rentenbeginn wirklich auf die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Altersteilzeit folgt, sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund. "Es ist ja unter anderem notwendig, ein gewisses Lebensalter zu haben, aber eben auch eine gewisse Anzahl an Versicherungsjahren, um im Zweifelsfall vorzeitig in Altersrente gehen zu können." Seien diese Voraussetzungen im Anschluss an die Altersteilzeit nicht erfüllt, drohen Angestellten unerwartete Schwierigkeiten, weil sie noch keine Rente bekommen.