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Rentenlücke schließen und Rentenkonto klären

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Der jährliche Rentenbescheid zeigt, wie viel Rente zu erwarten ist. Damit auch alles erfasst ist, sollten Verbraucher eine Kontenklärung beantragen. So können sie sichergehen, dass alle Angaben stimmen und alle Beitragszeiten erfasst sind.

Der Rentenversicherungsträger verschickt nach einem Anruf oder einem formlosen Schreiben den persönlichen Versicherungsverlauf und die passenden Formulare. Nach Ablauf des 43. Lebensjahrs erhalten Rentenversicherte die Unterlagen automatisch. Versicherte müssen dann prüfen, ob alle Beitragszeiten berücksichtigt wurden. Hierbei kann es erforderlich sein, eventuelle Lücken zu schließen.

Der Grund: Nicht alle Zeiten werden oder wurden maschinell übermittelt. Zum Beispiel fließen Zeiten der Schulausbildung oder Kindererziehung nicht automatisch ins Rentenkonto, sondern werden nur auf Antrag gespeichert. Wer die Formulare nicht alleine ausfüllen will, findet Hilfe bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und den ehrenamtlichen Versichertenberatern und Versichertenältesten.

Die Kontenklärung lohnt sich in jedem Fall: Denn nicht nur die Verdienst- und damit die Beitragshöhe wirkt sich auf die Rente aus, sondern auch die Zeiten selbst spielen eine Rolle. Für einige Leistungen müssen in der Regel Mindestversicherungszeiten erfüllt werden. Angerechnet werden zum Beispiel auch Phasen der Pflege eines Angehörigen oder Zeiten, in denen jemand Sozialleistungen bezogen hat.