Lebensversicherung: Klare Regelungen beim Bezugsrecht
Stand: 15.12.2016
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Hamm - Wer über eine Lebensversicherung verfügt, sollte stets das jeweilige Bezugsrecht klar definieren. Das heißt, er sollte klar und schriftlich festlegen, wer die Versicherungsleistung nach dem Ableben des Versicherungsnehmers erhält. Ist das Bezugsrecht nicht klar definiert, kann dies zu Problemen und Erbstreitigkeiten führen.
Das Bezugsrecht einer Lebensversicherung bestimmt jeweils der Versicherungsnehmer. Das heißt: Er legt fest, wem die Versicherungsleistung nach seinem Tode zustehen soll. Wichtig sind hierbei klare Formulierungen, wie eine am Mittwoch veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zeigt (Az.: 20 W 20/16). Im konkreten Fall hatte ein Mann festgelegt, dass die Leistung seiner Versicherung den "Eltern, bei Heirat Ehegatte" zustehen sollte. Nach dem Tod des Mannes wollte seine Tochter als Alleinerbin das Geld erhalten. Sie ging aber leer aus, denn das Gericht legte fest, dass wegen der Scheidung des Mannes und der Formulierung des Bezugsrechts erneut seine Eltern zu Bezugsberechtigten geworden waren.