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Lebensversicherung: Bei Verkauf geht Steuervorteil verloren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Kapitalbildende Lebensversicherungen sind normalerweise steuervergünstigt. Doch dieser Vorteil entfällt, wenn die Lebensversicherung verkauft wird. Worauf Verbraucher achten müssen, um in den Genuss des Steuervorteils zu gelangen.

Auch Käufer der Lebensversicherung erhält keine Begünstigung

Werden kapitalbildende Lebensversicherungen verkauft oder zur Begleichung von Forderungen abgetreten, geht die Begünstigung verloren und der volle Ertrag aus der Lebensversicherung ist zu versteuern. Auch der Erwerber der Versicherung erhält bei Auszahlung keine Begünstigung. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin hin.

Kapitalbildende Lebensversicherungen sind Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen statt einer Rentenzahlung die Einmalauszahlung gewählt wird. Begünstigt sein können nach BVL-Angaben Kapitalversicherungen mit Sparanteil, Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung und Sterbegeldversicherung mit Sparanteil.

Bei diesen Versicherungen muss laut Einkommensteuergesetz nur die Hälfte des Ertrags versteuert werden, wenn weitere Bedingungen erfüllt sind. "Als Ertrag zählt die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und der Versicherungssumme", erklärt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des BVL in Berlin.

Bedingungen für die Steuerbegünstigung

Versicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, müssen für die Begünstigung eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben. Außerdem darf die Versicherungsleistung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Für Versicherungen, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden, muss dagegen bei Auszahlung das 62. Lebensjahr vollendet sein.

Aber: Mit dem Verkauf oder Abtretung der Lebensversicherung geht die Begünstigung verloren. Dann muss der Ertrag aus der Lebensversicherung komplett versteuert werden. Auch der Erwerber verliert die Begünstigung: Er muss den vollen Differenzbetrag zwischen seinen Aufwendungen, die er für den Erwerb der Versicherung hatte, und der Versicherungssumme versteuern.

"Dies sollte unbedingt bedacht werden, wenn eine Lebensversicherung derart genutzt wird", rät Rauhöft. Gegebenenfalls gibt es andere Möglichkeiten zur Begleichung einer Forderung.

Der Rückkauf der Lebensversicherung von der Versicherungsgesellschaft, beispielsweise bei Kündigung des Versicherungsvertrages, ist dagegen nicht schädlich für die Begünstigung. Voraussetzung ist auch dafür, dass der Vertrag ab 2005 abgeschlossen wurde sowie die Altersgrenze und die Mindestlaufzeit eingehalten wurden.