Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

In der Elternzeit sollte der Riester-Vertrag weiterlaufen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Frischgebackene Eltern sollten ihre private Altersvorsorge mittels Riester-Verträgen auch in der Elternzeit wenn möglich weiter bedienen. Nur dadurch sichern sie sich die lukrativen staatlichen Zulagen.

Altersvorsorge ist auch für frischgebackene Eltern wichtig. Daher gilt: Wer einen Riester-Vertrag hat, sollte ihn auch während der bis zu dreijährigen Elternzeit durchhalten, rät die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften.

Staatliche Zulagen bei Riester-Verträgen

Dann bekommen Eltern die jährliche Grundzulage von 154 Euro (175 Euro ab 2018) und die Kinderzulage von 300 Euro. Für bis Ende 2007 geborene Kinder gibt es 185 Euro.

Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Eltern im ersten Jahr der Elternzeit noch den Mindesteigenbetrag einzahlen. Der Haken dabei: Auch wenn die Einkünfte zu Beginn der Elternzeit gering sind oder ausfallen, müssen Eltern vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Grundzulage sowie Kinderzulagen werden aber auf die Beiträge angerechnet. Ab dem zweiten Jahr sind dann aber nur noch 60 Euro pro Jahr oder 5 Euro monatlich als Sockelbetrag für die Zulagen erforderlich.