In der Elternzeit sollte der Riester-Vertrag weiterlaufen
Stand: 19.07.2017
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Frankfurt/Main - Frischgebackene Eltern sollten ihre private Altersvorsorge mittels Riester-Verträgen auch in der Elternzeit wenn möglich weiter bedienen. Nur dadurch sichern sie sich die lukrativen staatlichen Zulagen.
Altersvorsorge ist auch für frischgebackene Eltern wichtig. Daher gilt: Wer einen Riester-Vertrag hat, sollte ihn auch während der bis zu dreijährigen Elternzeit durchhalten, rät die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften.
Staatliche Zulagen bei Riester-Verträgen
Dann bekommen Eltern die jährliche Grundzulage von 154 Euro (175 Euro ab 2018) und die Kinderzulage von 300 Euro. Für bis Ende 2007 geborene Kinder gibt es 185 Euro.
Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Eltern im ersten Jahr der Elternzeit noch den Mindesteigenbetrag einzahlen. Der Haken dabei: Auch wenn die Einkünfte zu Beginn der Elternzeit gering sind oder ausfallen, müssen Eltern vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Grundzulage sowie Kinderzulagen werden aber auf die Beiträge angerechnet. Ab dem zweiten Jahr sind dann aber nur noch 60 Euro pro Jahr oder 5 Euro monatlich als Sockelbetrag für die Zulagen erforderlich.