Erwerbsminderungsrente muss korrekt beantragt werden
Stand: 26.09.2017
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Berlin - Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können, steht häufig eine Erwerbsminderungsrente zu. Wir erklären, welche Voraussetzungen dafür erüllt sein müssen und wie Betroffene die Rente richtig beantragen.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten, kann eine Erwerbsminderungsrente bekommen.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
Der Anspruch besteht, wenn ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden pro Tag erwerbstätig sein kann, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Kann der Versicherte weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten, hat er Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Erwerbsminderungsrente gibt es nur auf Antrag
Erwerbsminderungsrente gibt es grundsätzlich nur auf Antrag. Versicherte können sich entweder an einen Berater der Deutschen Rentenversicherung wenden. Die Adressen finden sich unter anderem auf der Homepage oder sie können telefonisch erfragt werden (0800 100 048 00). Wer einen neuen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis hat, kann den Antrag auch direkt online stellen.
Dem Antrag beigefügt werden muss eine Auflistung über die Gesundheitsstörungen, die zum Rentenantrag führen, Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte sowie die Arztberichte. Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie zum Beispiel Krankenkassen müssen ebenso eingereicht werden wie Daten zu Krankenhausaufenthalten und eine Aufstellung der bisherigen Tätigkeiten samt Lohn- und Gehaltsgruppen.