Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Die Betriebsrente: So hilft der Arbeitgeber beim Vorsorgen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Aller Voraussicht sinkt das Rentenniveau von Jahr zu Jahr. Daher ist in der Regel eine private Altersvorsorge notwendig. Dabei kann der Arbeitgeber mit einer Betriebsrente unterstützen, was durch die Reformen für ihn attraktiver werden soll.

Welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung gibt es?

Derzeit gibt es fünf Möglichkeiten: Direktzusage der Firma an den Beschäftigten, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. „Über welchen Weg konkret die bAV erfolgt, entscheidet der Arbeitgeber“, sagt Klaus Stiefermann von der „aba“ Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung in Berlin.

Warum hat der Gesetzgeber die Betriebsrente reformiert?

Rund 60 Prozent der Beschäftigten haben derzeit einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. In erster Linie sind das Beschäftigte in höheren Einkommensgruppen und Mitarbeiter in großen Unternehmen.

„Jetzt soll auch für Geringverdiener die Betriebsrente attraktiver werden, um sie so besser vor Altersarmut zu schützen“, erklärt Cornelia Jurrmann vom Sozialverband VdK Deutschland in Berlin.

Mit der Reform soll es auch für kleine und mittlere Unternehmen Anreize geben, eine Betriebsrente anzubieten. Bislang waren sie damit oft zurückhaltend, da sie den Arbeitnehmern eine garantierte Rente mit einer Mindesthöhe zusichern mussten. Dafür musste viel Geld zurückgestellt werden. Vielen Firmen war das zu riskant.

Was wird nun geändert?

Ab dem 1. Januar 2018 kommt zu den fünf bereits existierenden Betriebsrenten-Modellen eine weitere Variante hinzu - das sogenannte Sozialpartnermodell. Hierbei muss der Arbeitgeber nicht mehr für die zugesagte Rente haften. Es wird lediglich festgelegt, welche Beiträge die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer zahlen. Die Höhe der Rente ist nicht garantiert.

Was gilt bei Geringverdienern?

Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten mit einem monatlichen Einkommen bis zu 2200 Euro bei ihren Sparanstrengungen unterstützen, profitieren von Steuervorteilen. „Einen Arbeitgeberbeitrag von mindestens 240 bis maximal 480 Euro im Kalenderjahr bezuschusst der Fiskus mit 30 Prozent des Beitrags, also zwischen 72 und 144 Euro pro Kalenderjahr“, erläutert Stiefermann. Allerdings gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, diesen Zuschuss zu zahlen.

Was spricht für eine Betriebsrente?

Attraktiv ist sie vor allem dann, wenn der Chef die Beiträge selbst übernimmt oder dem Arbeitnehmer Geld zur Betriebsrente zuschießt. Bei arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrenten können in der Einzahlungsphase Steuern und Abgaben gespart werden.

Derzeit haben Beschäftigte die Möglichkeit, bis zu vier Prozent des Bruttolohns bis höchstens 3.048 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Betriebsrente anzulegen.

Ab 2018 wird der steuerfreie Höchstbetrag von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung angehoben. Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere 1.800 Euro steuerfrei gespart werden.

Und welche Nachteile hat die Betriebsrente?

In der Auszahlungsphase müssen gesetzlich Krankenversicherte auf Betriebsrenten den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen. Dadurch verringert sich der ausgezahlte Betrag. Zudem müssen Betriebsrenten versteuert werden. Wurden sozialversicherungsfrei Gehaltsanteile für die Betriebsrente umgewandelt, fällt die gesetzliche Rente entsprechend geringer aus.

Was muss der Arbeitgeber künftig tun?

Bei der Entgeltumwandlung hat der Arbeitgeber bislang Sozialversicherungsbeiträge, die eigentlich auf diese Gehaltsteile angefallen wären, gespart. Künftig muss er die ersparten Sozialversicherungsbeiträge von pauschal 15 Prozent an die Beschäftigten oder die Versorgungseinrichtungen weiterleiten. Die Neuregelung gilt ab 2019 für neue und ab 2022 auch für alte Vereinbarungen. Bei der neuen Betriebsrente ohne Garantien muss die Weitergabe der 15 Prozent im Tarifvertrag vereinbart werden.

Was ist mit der Riester-Grundzulage?

Die Grundzulage für die Riester-Rente steigt von 154 auf 175 Euro. Die Anhebung der jährlichen Zulage soll vor allem zu einer Verbreiterung der Betriebsrenten führen, wenn in deren Rahmen geriestert wird.

Sollte der Beschäftigte alte Riester-Verträge jetzt aufgeben?

Nicht unbedingt. Sparer haben ihr Vermögen idealerweise auf verschiedene Anlageklassen gestreut. Grundsätzlich sollten Verbraucher regelmäßig überprüfen, ob die gewählte Aufteilung immer noch die beste Lösung ist. Dies bedeutet aber nicht, dass übereilt langfristige Verträge gekündigt werden. Der ältere Riester-Vertrag kann beispielsweise einen höheren Garantiezins oder wertvolle Zusatzabsicherungen haben. Daher sollte immer im Einzelfall geprüft werden, was passt.