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Berufsunfähigkeitsversicherung: Bei Gesundheitsfragen ehrlich sein

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die wirtschaftliche Existenz, wenn die Ausübung des Berufs wegen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr möglich ist. Doch damit die Versicherung ineinem solchen Fall auch zahlt, sollten Verbraucher bei Vertragsschluss mit offenen Karten spielen.

Wer sich gegen Berufsunfähigkeit versichern will, muss Fragen zu seiner Gesundheit beantworten. Werden hier ungenaue Angaben gemacht, kann das im Versicherungsfall zu Problemen führen, erklärt Rechtsanwalt Sven-Wulf Schöller von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

So gehen Verbraucher auf Nummer sicher

"Die Gesundheitsfragen sollten daher penibelst genau ausgefüllt werden." In jedem Fall sollten sich Verbraucher nicht dazu hinreißen lassen, hier zu schummeln.

Auf Nummer sicher gehen Verbraucher, wenn sie ihrem Versicherer bei der Antragstellung ihre Krankenakte beifügen. Eine Kopie kann man bei seinem Arzt verlangen. Wenn man sich nicht genau erinnert, welche Ärzte man im Laufe der vergangenen Jahre aufgesucht hat, empfiehlt es sich, vom Krankenversicherer eine Liste der behandelnden Ärzte mit Diagnosen schicken zu lassen und diese dem Versicherer bei der Antragstellung mitzuschicken.

Einträge in der Krankenakte nicht immer bekannt

Probleme können auftauchen, wenn im Nachhinein durch Rückfragen bei Ärzten Krankheiten auftauchen, von denen die Patienten nichts wussten. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Patient geht wegen einer Erkältung zum Arzt. Auf Nachfrage des Mediziners schildert der Patient Trinkgewohnheiten und äußert sich zu seinem Allgemeinbefinden, das zurzeit nicht so stabil sei.

In der Krankenakte notiert der Arzt "Beratung zu Alkoholsucht und psychischen Problemen, Verdacht auf Depression". Eine entsprechende Behandlung findet zwar nicht statt, jedoch sind diese Verdachtsdiagnosen in der Krankenakte fixiert. Da der Patient dies nicht weiß, erwähnt er davon auch nichts in seinem Versicherungsantrag.

Als der Patient Jahre später Leistungen seiner Versicherung beziehen will, wird ihm der Eintrag in der Krankenakte zum Verhängnis. Der Versicherer nimmt die Unstimmigkeiten zum Anlass, Leistungen zu verweigern. "Für den berufsunfähig gewordenen Versicherungsnehmer kann das existenzbedrohende Folgen haben", warnt Schöller.